Rechtsfrage bei Falschlieferung!
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Rechtsfrage bei Falschlieferung!
S4D
17.03.2004, 13:37:20
Hallo Leutz

ich brauch dringend mal eure Hilfe.

Und zwar geht es um folgendes: Ein Kumpel von mir hat vor paar Monaten bei einem Online Versandhändler 2 Pakete bestellt.

Das erste sollte enthalten: -eine 9800Pro + Headset

Und sollte zusammen etwa 250€ gekosten.

Das war ihm dann aber doch zu teuer (ich weiß das hätte er sich auch früher überlegen können) und da hat er sich ein 2. Paket mit nur dem Headset drin bestellt. (Für das erste Paket erfolgte auch eine Stornierungsbitte, zwar mit einer anderen Mail addi aber unter dem selben Name [also wieder Fam+Vorname] nur kam darauf nie eine Antwort aber das jemand mit dem selben Name die selbe Bestellnr. hat ist unmöglich also kann das nicht wirklich unklar sein)

Beide Bestellungen erfolgten wie bisher immer "per Vorkasse" als Zahlungsweg.

Also überwies mein Kumpel das Geld für die 2. Lieferung. Der Verwendungszweck wurde eindeutig mit der Bestellnr. der 2. Bestellung versehen!

Nun gut es kam auch eine Versandbestätigung und im guten Glauben endlich sein Headi zu haben bekam er das Paket.
Die Überraschung war allerdings groß als er dann feststellte das neben dem Headset plötzlich auch die Graka mit drinne lag.
Ein Vergleich der Bestellnr. zeigte den Fehler.
Der Händler versendete ein "Vorkasse" Paket was überhaupt nicht bezahlt wurde.

Weil er nicht wusste was er machen sollte und den Fehler nun auf Seiten des Händlers sah, behielt er die Karte.
Schließlich war der gewünschte Bezahlungsweg eindeutig angeben und wenn man dann ein Paket verschickt was somit "nicht gewollt war" (oder halt nicht bezahlt wie auch immer) ist es seine Schuld, dachte er.

Nun kam gestern ein Einschreiben von dieser Firma und was drinne stand kann sich vielleicht der Eine oder Andere denken.

Es war eine Mahnung mit der Aufforderung die 250€ sofort zu bezahlen.

Nun ganz einfach die Frage: Was soll er machen? Wie soll er sich verhalten?

Mfg S4D

?-)?-)?-)?-)?-)?-)

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