Re: was haltet ihr von... A:teil1
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Re: was haltet ihr von... A:teil1
16.04.2004, 19:05:01
ADSL-Zusatzbedingungen
(Version 5.0_11.03)
Präambel:
Diese Zusatzbedingungen für ADSL gelten als Bestandteil des entsprechenden Einzelvertrages, in dem auf diesen Bezug genommen wird und der Vorrang vor diesen hat. Sie gelten ergänzend zu den oder – bei voneinander abweichenden Regelungen – anstelle der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Tiscali Österreich AG (in Folge als Tiscali genannt).
1. Vertragsdauer und Kündigungsfrist
In Abweichung zu den sonst vereinbarten Kündigungsbestimmungen werden hinsichtlich der Erbringung von Internet Dienstleistungen über
ADSL-Zugangsleitungen der TA nachstehende Kündigungsregeln vereinbart:
Die Verrechnung beginnt mit dem Datum der Einrichtung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Jahrestag der Einrichtung gekündigt werden. Bei Änderung der bestehenden (bzw. vorherigen) Bandbreite sowie Umstiege beginnt die Mindesvertragsdauer von neuem zu laufen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Beendigung der Vereinbarung des Kunden mit der Telekom Austria AG über die zur Verfügungsstellung des Fernsprechanschlusses und/oder der ADSL-Zugangsleitungen aus welchem Grunde immer bewirkt auch Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Tiscali hinsichtlich des ADSL-Produktes. Der Kunde hat Tiscali von der Vertragsbeendigung mit der TA unverzüglich
schriftlich zu verständigen.
Wird auf Grund einer von der Telekom Austria AG veranlassten Sperre die ADSL Zugangsleitung der Telekom Austria AG eingestellt, ist
Tiscali berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen. Macht Tiscali von diesem Recht keinen Gebrauch, so gebührt ihr ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte Entgelt. Allenfalls darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von Tiscali bleiben unberührt.
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses des Kunden zu Tiscali bewirkt – außer im Fall des Providerwechsels – auch eine Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom Austria AG über die zur Verfügungsstellung von ADSL-Zugangsleitungen. Beabsichtigt der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Provider, so ist im Online Shop der Tiscali dafür vorgesehenes Feld „Providerwechsel“ anzukreuzen, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der von den Providern gewählten unterschiedlichen Vereinbarungen mit der Telekom Austria AG Änderungen in den von der Telekom Austria AG verrechneten Entgelte laut Entgeltbestimmungen für "Online Dienste" erfolgen können und die Telekom Austria für den Umstellungsaufwand im Rahmen des Providerwechsels ein Entgelt verrechnet. Mit dem Providerwechsel erklärt der Kunde rechtsverbindlich sein Einverständnis zu dieser Vertrags- und Entgeltänderung auch gegenüber der Telekom Austria AG, als deren Erklärungsempfänger insoweit der neue Provider angesehen wird. Die jeweiligen Entgelte sind in allen Fällen den von den Vertragsparteien des Kunden aufgelegten Preislisten bzw. den Entgeltbestimmungen der TA zu entnehmen.
2. Voraussetzung der Erbringung; Vertrags- und Entgeltbeziehungen
Voraussetzung für die Erbringung von Internet Dienstleistungen via ADSL durch Tiscali unter Inanspruchnahme von Zugangsdienstleistungen der TA ist das Bestehen eines Teilnehmeranschlusses des Kunden bei der TA. Sowohl hinsichtlich des Grundentgeltes für den TA-Anschluss als auch hinsichtlich der allfälligen Entgelte für im Netz der TA ausgelöste Sprachverbindungen ist der Kunde Vertragspartner der TA. Das Grundentgelt für die Sprachtelefonie TA-Anschluss sowie allfällige Entgelte für die im Netz der TA ausgelösten Sprachverbindungen werden von der Telekom Austria verrechnet.
Das Entgelt für die ADSL–Zugangsleitung wird von der Tiscali verrechnet. Der Kunde ist diesbezüglich Vertragspartner der Tiscali. Im Verhältnis des Kunden zur TA gelten die „AGB Online“ der Telekom Austria samt der dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen bzw. die rechtmäßig an deren Stelle tretenden AGB.



... immer eine Handbreit mehr Bandbreit bei der Hand ...





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