Versicherung an Eides Statt
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (mko am 16.05.2004, 14:46:34)
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Versicherung an Eides Statt
16.05.2004, 18:14:14
Den Eid kennt man wohl allgemein im Zusammenhang mit dem Amtseid. Grundsätzlich versteht man unter einem Eid die Anrufung einer Macht als Zeugen für die Wahrheit einer Aussage. Eingeleitet wird der Eid mit den Worten „ich schwöre, (so wahr mir Gott helfe)“. Im (Straf-)Verfahrensrecht wird der Eid häufig verlangt (StPO, Zeugeneid, Sachverständigeneid, aber auch der ebenfalls bekannte Offenbarungseid).

Sinn und Zweck der Anrufung ist die Sanktion im Falle der Unwahrheit. Neben der falschen uneidlichen Aussage (§153 StGB) gibt es eben auch den Meineid (§154 StGB). Dieser ist mit einem ordentlichen Strafmaß bewehrt. Historisch besehen löste der Eid die im Mittelalter teils noch notwendige Beischaffung von mehreren Zeugen je nach Tat ab.

Die - man beachte die Schreibweise – „eidesstattliche Versicherung“ (= Versicherung an Eides Statt und nicht wie hier schon gelesen bezogen auf den „Staat“) wiederum ist eine Möglichkeit im Zivilverfahrensrecht, eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen (vgl. §294), die nicht dem objektiven Beweis zugänglich ist, wie etwa ein abgebranntes Haus, das man besichtigen kann. Zur Entgegennahme solcher Eide sind nur bestimmte Stellen ermächtigt, wie eben in der Regel Gerichte (vgl. auch §261 BGB), also gerade nicht Amazon.

Allerdings halte ich es nach Lage der Dinge für ausgeschlossen, daß es sich bei der Erklärung ggü Amazon um eine derart strafrechtliche bewehrte Versicherung an Eides Statt handelt. Die Beweislast trifft in diesem Falle der nicht zugestellten Kamera Amazon, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Aus Gründen der Vereinfachung der Abwicklung sollte man - generell - vorsichtig sein, was man unterzeichnet. Amazon kann einen „Nachverfolgungsauftrag“ beim zur Versendung in Anspruch genommenen Transportunternehmen stellen. Der Transporteur muß nachweisen, daß er die Sendung entsprechend dem Transportvertrag geleistet hat. An diesen sollte sich Amazon halten.

Auch wenn ich wieder Kritik auf mich einprasseln sehe, so würde ich diese Erklärung nicht unterzeichnen, da ich hierzu keine Veranlassung sehe. Wenn Du ein reines Gewissen hast, was ich für Dich hoffe, und somit nicht in Betrugsabsicht handelst, dürfte es auch keine Unregelmäßigkeiten mit der Sendung geben dergestalt, daß etwa das Transportunternehmen behauptet, die Sendung an Dich ausgeliefert zu haben. Erst bei einem solchen Vorbringen würde ich mir über eine Versicherung Gedanken machen.

MfG

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