frage zu gewährleistung
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frage zu gewährleistung
03.08.2004, 09:13:31
ich weiß dass dieses thema schon zur genüge angesprochen wurde. aber teilt mir trotzdem eure meinung mit.

vor über 3 wochen haben wir unsere cam (gewährleisungsfall) dem händler zurückgegeben. da wir nächstes wochenende auf einer hochzeit sind und die cam daher benötigen würden, würde mich nun interessieren ob ich nun noch (nach dem verbesserungsauftrag) noch eine wandlung bzw einen austausch fordern kann bzw welche wartezeit ist in diesem fall angemessen?

werde heut (übrigens zum 2ten mal) versuchen dem händler beine zu machen.

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falls jemanden die hintergrundgeschichte auch noch interessiert:

habe vor ein paar wochen eine digicam gekauft. diese dann als geschenk (zum jahrestag) eingepackt und eben geschenkt. danach bin ich 2 wochen (auslands)urlaub gewesen und habe in dieser zeit bemerkt, dass die cam einen gehäusesprung aufweist. der sprung ist mit dem auge kaum wahrnehmbar.

http://www.dpreview.com/reviews/SonyDSCV1/Images/allroundview.jpg
seht euch mal das bild rechts unten an. dort seht ihr eine schraube. der sprung verläuft (von der schraube aus) von links unten nach rechts oben (fast bis an den rand des plastikteils). bei näherem betrachten konnte man feststellen, dass die schraube zu fest angezogen wurde und daher das plastik nachgab.

nach dem urlaub bin ich zum händler und hab die cam originalverpackt zurückgegeben. der verkäufer meinte, dass man da nur eventuell etwas über kulanz machen könnte. anscheinend hatte dieser noch nie etwas von "gewährleistung" gehört. dann wollte er auch noch, dass ich die cam persönlich zu sony bringe :D
dies lehnte ich ab und bestand auf behebung durch den händler. *TRÖT* füllte der verkäufer den rücknahmeschein aus und gab mir diesen.

werde dann nach beendigung der geschichte, den namen des händlers und das ergebnis bekanntgeben.

gruß


http://www.ivm26.tk
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Re: frage zu gewährleistung
03.08.2004, 10:14:39
"da wir nächstes wochenende auf einer hochzeit sind und die cam daher benötigen würden ..."

Kannst du vermutlich vergessen, s.u.

"... ob ich nun ... eine wandlung bzw einen austausch fordern kann bzw welche wartezeit ist in diesem fall angemessen?"

Gute Frage.
Das Gewährleistungsrecht spricht nur davon, dass der Verkäufer die Art der Nachbesserung (Umtausch oder Reparatur) festlegen kann "ohne erhebliche Nachteile für den Käufer". Fristen sind hier nicht spezifiziert. Ist auch logisch: Die Mangelnachbesserung bei einer Digicam ist nicht vergleichbar mit Mangelnachbesserung bei z.B. einem Haus.

Nun wären 3 Wochen Reparaturzeit bei einer Kamera ggf. die zumutbare Frist. Möchtest du allerdings auf eine andere Art der Vertragsnacherfüllung - also Umtausch statt Reparatur - bestehen, musst du eine Nachfrist setzten. Dies dürfte sich bis zum nächsten Wochenende realistisch nicht ausgehen, zumal der Händler selbst die 3 Wochen Reparaturzeit ev. als zumutbare Frist nicht anerkennt, wenn er nicht selbst repariert. Mit Verlaub: sein Tipp, du mögest dich selbst an Sony wenden, war nicht gar so dumm - das hast du nach 3 Wochen nun vielleicht begriffen. ;-)


Bei dieser Sache ist übrigens nicht wirklich geklärt, ob es denn tatsächlich auch ein Gewährleistungsfall ist. Wenn du ...

" ... vor ein paar wochen eine digicam gekauft. diese dann als geschenk (zum jahrestag) eingepackt und eben geschenkt." (*ahem* Formulierung macht keinen Sinn! Was nun?: verschenkt oder doch selbst benutzt?) "... danach bin ich 2 wochen (auslands)urlaub gewesen und habe in dieser zeit bemerkt, ..."

Klingt irgendwie nach 1 Monat. Du hast 1 Monat nach Kauf verstreichen lassen, um eine oberflächliche Beschädigung, und scheinbar eine nochdazu höchst geringfügige ...
( "der sprung ist mit dem auge kaum wahrnehmbar.")
... Beschädigung dem Händler als Gewährleistungsfall anzuzeigen?
Das klingt IMHO strittig. Kein Wunder, wenn der Händler gemeint hat, "... dass man da nur eventuell etwas über kulanz machen könnte."
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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Re(3): frage zu gewährleistung
03.08.2004, 11:14:56
"spielt es keine rolle nach wievielen tagen ich die cam retourniert hab."

Das ist der eintscheidende Irrtum in deiner Überlegung.

Wenn du feststellst...
"der sprung rührt zu 100%iger sicherheit daher, dass die schraube, die das plastikteil fixiert zu fest angezogen wurde. und das sicher nicht von mir. "
... dann ist das - sorry - deine Theorie zum Schadensursprung.
Gleichwohl könnte ein Sprung durch einen Sturz/heftigen Stoss am Gerät von dir selbst verursacht worden sein. Das wäre 1 Tag oder 3 Tage nach Kauf wahrscheinlich noch kein Thema. Zeigst du aber den Spung erst 1 Monat(!) nach Kauf an - tjoooh, dann bedeutet das nichts anderes als: du hattest 1 Monat Zeit, ihn selbst zu verursachen.

Und generell:
"die gewährleistungsfrist beträgt 2 (!) jahre. daher spielt es keine rolle nach wievielen tagen ich die cam retourniert hab."

Dazu möchte ich am liebsten feststellen: Nein, das ist falsch.
Die Gewährleistungsfrist gilt für versteckte Mängel, die du zum Kaufzeitpunkt nicht feststellen konntest. Ein Sprung fällt eigentlich nicht darunter - umso wichtiger wär's, soetwas schnellstmöglich nach Kauf beim Händler anzuzeigen, damit plausibel ist, dass das Gerät diesen Sprung zum Kaufzeitpunkt hatte.

Leg die Gewährleistungsfristen nicht so aus, dass der Verkäufer über diesen gesamten Zeitraum für den Zustand des Geräts haften würde. Er haftet für den Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs, dann erfolgt der Besitzwechsel und nun ist es deine Kamera, für deren Zustand du verantwortlich bist - und niemand sonst. Ergo ist eine wochenlange Verhinderung/Verzögerung zur Anzeige eines einmal festgestellten Mangels dein Problem, und niemandes sonst. Bei einem eher nicht-versteckten Mangel arbeitet jede Verzögerung der Mangelanzeige empfindlich GEGEN dich.
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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Re: frage zu gewährleistung
03.08.2004, 11:06:43
Eine Wandlung wird das derzeit nicht. Grundsätzlich "a blede G'schicht".

Gaaanz dumm gelaufen ist die Sache mit Sony: Hier wäre der Tipp, sich direkt dorhin zu wenden, ein goldener gewesen - aber manchmal verschmäht man eben auch Gold (oder - wie in diesem Fall - erkennt es nicht).... ;)

Warum war das ein eigentlich so guter Tipp, auch wenn Du dafür das Ungemach einer Weltreise auf Dich hättest nehmen müssen? Obwohl doch wirklich der Händler Dein Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle ist? (Das war schon die richtige Auslegung Deinerseits.)

Jetzt kannst Du immer nur mit einem Mittelsmann reden, der Dein Teil hinschickt, es mit irgendeinem Kommentar repariert oder unrepariert - durch ihn nicht unmittelbar beeinflussbar - zurückbekommt. Bist Du nicht zufrieden, kann er auch nur wieder Deine Antwort weiterleiten und auf Rückäußerung warten etc. Allfälliger Druck, den Du auf Deinen Händler ausübst, wirkt sich beim eigentlichen Ansprechpartner Sony kaum aus.

Ein direkter Kontakt hingegen hätte es Dir ermöglicht, ein paar Leuten, die die Entscheidungen fällen, direkt auf den Wecker zu gehen. Mechanische Schäden sind meist zumindest strittig - und da erleichtert ein (guter) direkter Draht die Abwicklung doch wesentlich.

Wichtig wäre gewesen, vor dem Besuch bei Sony den Tipp des Händlers zu dokumentieren (Ort, Datum, Zeit, Person). Wärest Du dort abgeblitzt, hättest Du dann (gestützt durch die Dokumentation - Du hast den Gewährleistungfall erwiesenermaßen rechtzeitig in Anspruch nehmen wollen) den Händler immer noch vor Gericht zerren können. Was jetzt auch geht, aber erst nach Verstreichen einer gesetzten Nachfrist (die aber nicht einen Tag betragen darf).

GrummelGrumpf
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