Re: frage zu gewährleistung
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frage zu gewährleistung
03.08.2004, 09:13:31
ich weiß dass dieses thema schon zur genüge angesprochen wurde. aber teilt mir trotzdem eure meinung mit.

vor über 3 wochen haben wir unsere cam (gewährleisungsfall) dem händler zurückgegeben. da wir nächstes wochenende auf einer hochzeit sind und die cam daher benötigen würden, würde mich nun interessieren ob ich nun noch (nach dem verbesserungsauftrag) noch eine wandlung bzw einen austausch fordern kann bzw welche wartezeit ist in diesem fall angemessen?

werde heut (übrigens zum 2ten mal) versuchen dem händler beine zu machen.

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falls jemanden die hintergrundgeschichte auch noch interessiert:

habe vor ein paar wochen eine digicam gekauft. diese dann als geschenk (zum jahrestag) eingepackt und eben geschenkt. danach bin ich 2 wochen (auslands)urlaub gewesen und habe in dieser zeit bemerkt, dass die cam einen gehäusesprung aufweist. der sprung ist mit dem auge kaum wahrnehmbar.

http://www.dpreview.com/reviews/SonyDSCV1/Images/allroundview.jpg
seht euch mal das bild rechts unten an. dort seht ihr eine schraube. der sprung verläuft (von der schraube aus) von links unten nach rechts oben (fast bis an den rand des plastikteils). bei näherem betrachten konnte man feststellen, dass die schraube zu fest angezogen wurde und daher das plastik nachgab.

nach dem urlaub bin ich zum händler und hab die cam originalverpackt zurückgegeben. der verkäufer meinte, dass man da nur eventuell etwas über kulanz machen könnte. anscheinend hatte dieser noch nie etwas von "gewährleistung" gehört. dann wollte er auch noch, dass ich die cam persönlich zu sony bringe :D
dies lehnte ich ab und bestand auf behebung durch den händler. *TRÖT* füllte der verkäufer den rücknahmeschein aus und gab mir diesen.

werde dann nach beendigung der geschichte, den namen des händlers und das ergebnis bekanntgeben.

gruß


http://www.ivm26.tk
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.  Re: frage zu gewährleistung  (KarlToffel am 03.08.2004, 10:14:39)
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Re: frage zu gewährleistung
03.08.2004, 11:06:43
Eine Wandlung wird das derzeit nicht. Grundsätzlich "a blede G'schicht".

Gaaanz dumm gelaufen ist die Sache mit Sony: Hier wäre der Tipp, sich direkt dorhin zu wenden, ein goldener gewesen - aber manchmal verschmäht man eben auch Gold (oder - wie in diesem Fall - erkennt es nicht).... ;)

Warum war das ein eigentlich so guter Tipp, auch wenn Du dafür das Ungemach einer Weltreise auf Dich hättest nehmen müssen? Obwohl doch wirklich der Händler Dein Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle ist? (Das war schon die richtige Auslegung Deinerseits.)

Jetzt kannst Du immer nur mit einem Mittelsmann reden, der Dein Teil hinschickt, es mit irgendeinem Kommentar repariert oder unrepariert - durch ihn nicht unmittelbar beeinflussbar - zurückbekommt. Bist Du nicht zufrieden, kann er auch nur wieder Deine Antwort weiterleiten und auf Rückäußerung warten etc. Allfälliger Druck, den Du auf Deinen Händler ausübst, wirkt sich beim eigentlichen Ansprechpartner Sony kaum aus.

Ein direkter Kontakt hingegen hätte es Dir ermöglicht, ein paar Leuten, die die Entscheidungen fällen, direkt auf den Wecker zu gehen. Mechanische Schäden sind meist zumindest strittig - und da erleichtert ein (guter) direkter Draht die Abwicklung doch wesentlich.

Wichtig wäre gewesen, vor dem Besuch bei Sony den Tipp des Händlers zu dokumentieren (Ort, Datum, Zeit, Person). Wärest Du dort abgeblitzt, hättest Du dann (gestützt durch die Dokumentation - Du hast den Gewährleistungfall erwiesenermaßen rechtzeitig in Anspruch nehmen wollen) den Händler immer noch vor Gericht zerren können. Was jetzt auch geht, aber erst nach Verstreichen einer gesetzten Nachfrist (die aber nicht einen Tag betragen darf).

GrummelGrumpf
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