Re(3): frage zu gewährleistung
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frage zu gewährleistung
03.08.2004, 09:13:31
ich weiß dass dieses thema schon zur genüge angesprochen wurde. aber teilt mir trotzdem eure meinung mit.

vor über 3 wochen haben wir unsere cam (gewährleisungsfall) dem händler zurückgegeben. da wir nächstes wochenende auf einer hochzeit sind und die cam daher benötigen würden, würde mich nun interessieren ob ich nun noch (nach dem verbesserungsauftrag) noch eine wandlung bzw einen austausch fordern kann bzw welche wartezeit ist in diesem fall angemessen?

werde heut (übrigens zum 2ten mal) versuchen dem händler beine zu machen.

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falls jemanden die hintergrundgeschichte auch noch interessiert:

habe vor ein paar wochen eine digicam gekauft. diese dann als geschenk (zum jahrestag) eingepackt und eben geschenkt. danach bin ich 2 wochen (auslands)urlaub gewesen und habe in dieser zeit bemerkt, dass die cam einen gehäusesprung aufweist. der sprung ist mit dem auge kaum wahrnehmbar.

http://www.dpreview.com/reviews/SonyDSCV1/Images/allroundview.jpg
seht euch mal das bild rechts unten an. dort seht ihr eine schraube. der sprung verläuft (von der schraube aus) von links unten nach rechts oben (fast bis an den rand des plastikteils). bei näherem betrachten konnte man feststellen, dass die schraube zu fest angezogen wurde und daher das plastik nachgab.

nach dem urlaub bin ich zum händler und hab die cam originalverpackt zurückgegeben. der verkäufer meinte, dass man da nur eventuell etwas über kulanz machen könnte. anscheinend hatte dieser noch nie etwas von "gewährleistung" gehört. dann wollte er auch noch, dass ich die cam persönlich zu sony bringe :D
dies lehnte ich ab und bestand auf behebung durch den händler. *TRÖT* füllte der verkäufer den rücknahmeschein aus und gab mir diesen.

werde dann nach beendigung der geschichte, den namen des händlers und das ergebnis bekanntgeben.

gruß


http://www.ivm26.tk
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.  Re: frage zu gewährleistung  (KarlToffel am 03.08.2004, 10:14:39)
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Re(3): frage zu gewährleistung
03.08.2004, 11:14:56
"spielt es keine rolle nach wievielen tagen ich die cam retourniert hab."

Das ist der eintscheidende Irrtum in deiner Überlegung.

Wenn du feststellst...
"der sprung rührt zu 100%iger sicherheit daher, dass die schraube, die das plastikteil fixiert zu fest angezogen wurde. und das sicher nicht von mir. "
... dann ist das - sorry - deine Theorie zum Schadensursprung.
Gleichwohl könnte ein Sprung durch einen Sturz/heftigen Stoss am Gerät von dir selbst verursacht worden sein. Das wäre 1 Tag oder 3 Tage nach Kauf wahrscheinlich noch kein Thema. Zeigst du aber den Spung erst 1 Monat(!) nach Kauf an - tjoooh, dann bedeutet das nichts anderes als: du hattest 1 Monat Zeit, ihn selbst zu verursachen.

Und generell:
"die gewährleistungsfrist beträgt 2 (!) jahre. daher spielt es keine rolle nach wievielen tagen ich die cam retourniert hab."

Dazu möchte ich am liebsten feststellen: Nein, das ist falsch.
Die Gewährleistungsfrist gilt für versteckte Mängel, die du zum Kaufzeitpunkt nicht feststellen konntest. Ein Sprung fällt eigentlich nicht darunter - umso wichtiger wär's, soetwas schnellstmöglich nach Kauf beim Händler anzuzeigen, damit plausibel ist, dass das Gerät diesen Sprung zum Kaufzeitpunkt hatte.

Leg die Gewährleistungsfristen nicht so aus, dass der Verkäufer über diesen gesamten Zeitraum für den Zustand des Geräts haften würde. Er haftet für den Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs, dann erfolgt der Besitzwechsel und nun ist es deine Kamera, für deren Zustand du verantwortlich bist - und niemand sonst. Ergo ist eine wochenlange Verhinderung/Verzögerung zur Anzeige eines einmal festgestellten Mangels dein Problem, und niemandes sonst. Bei einem eher nicht-versteckten Mangel arbeitet jede Verzögerung der Mangelanzeige empfindlich GEGEN dich.
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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..  Re(2): frage zu gewährleistung  (CJ3 am 03.08.2004, 10:47:03)
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