Re: Frage an die Juristen bzw. Rechtsexperten
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Frage an die Juristen bzw. Rechtsexperten
25.10.2004, 19:47:12
Hallo,
Habe mal kurz 2 Fragen an die Juristen und/oder rechtsexperten unter euch!
Also die erste betrifft Jugenschutz/Veranstaltungsgestz:
1.) Ist es einem Security-beamten erlaubt den Rucksack eines Besuchers ohne anwesenheit eines Polizei/Gendarmeriebeamten zu durchsuchen?
wie siehts in österreich bzw. Deutschland aus??

die zweite Frage betrifft das schulunterichtsgesetz:
2.) darf ein Lehrer nach abgeben einer schriftlichen arbeit(Test/Schularbeit) den Test nachträglich aberkenner wg. verdach des schummels?? weil im Schug heißt es ja dass vorgetäuschte leistungen nicht zu bewerten sind!
aber was ist wenn jetzt jemand eine schriftliche arbeit abgibt und der lehrer aberkennt das ergebniss weil er behauptet der der schüler geschummelt hat! darf er das ohne 100% zu wissen dass derjenige geschummelt hat??

frage deswegen weil ich gerade mit meinem kleiner cousin zusammensitze der mir gerade erzählt hat das das oben genannte(pkt.2) letzte woche in seiner klasse passiert ist!

danke vielmals für die antwort!!


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"Lehrt eure Kinder was wir unseren Kindern lehrten! Die Erde ist unsere Mutter.Was die Erde befällt, befällt auch die Söhne dieser Erde. Wenn die Menschen auf die Erde spucken, bespeien sie sich selbst. Die Erde gehört nicht den Menschen, der Mensch gehört der Erde.Alles ist verbunden, wie das Blut, das eine Familie vereint. Alles ist verbunden. Was die Erde befällt, befällt auch die Söhne dieder Erde."
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.  Re: Frage an die Juristen bzw. Rechtsexperten  (MG am 25.10.2004, 23:13:01)
 

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