go2shop.at (Menrath) - Garantiebestimmungen, wir schei**en drauf
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Re(9): go2shop.at (Menrath) - Garantiebestimmungen, wir schei**en drauf
19.11.2004, 09:41:20
Nochmal zu deinen Rechten:

1. KEIN HÄNDLER kann deine Rechte, die du nach dem Konsumentenschutzgesetz hast, gegen das Gesetz einschränken.

2. DU ALLEIN, nicht der Händler, hast das Recht, zu bestimmen, ob du lieber Austausch oder Verbesserung haben möchtest (es gibt da wohl auch im Gesetz Ausnahmen, aber eher selten anwendbare). Nur bitte "Austausch" nicht mit "Sofortaustausch" gleichsetzen.

3. WANDLUNG oder PREISMINDERUNG AUSZUSCHLIESSEN ist - siehe Punkt 1. - von Seiten des Händlers nicht möglich. Tritt aber nur dann "in Kraft", wenn Austausch/Verbesserung fehlschlagen.

4. Du übernimmst KEINE Kosten und Spesen im Gewährleistungsfall. Das ist einer der Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie, die ich versuche, dir beizubrigen.

5. Bitte, wenn schon ein Händler versucht, dir zu deinen Rechten (bzw. zum Wissen über deine Rechte) zu verhelfen, dann hilf ihm wenigstens ein bisserl. LIES ENDLICH, was ich dir schon die längste Zeit anempfehle! Zum Beispiel hier: http://cwsoft.at/?seite=/seiten/wissen/recht.php&0id=208&1id=238  So viel, dass du es nicht lesen könntest, ist es doch auch nicht - und ES BRINGT GELD. Dein Geld.

Man bekommt doch langsam den Eindruck, du wehrst dich mit Händen und Füßen, deine Rechte überhaupt zu erfahren bzw zur Kenntnis zu nehmen. ;)
  
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Re(11): go2shop.at (Menrath) - Garantiebestimmungen, wir schei**en drauf
21.11.2004, 14:06:21
Warum soll ich noch mehr Aufwand treiben. Wenn der Händler will, das er gut im Licht steht, so hätter nicht diesen Weg gewählt. Er dachte, er erspart sich
auf diesem Wege nochmals ~€10.- . Ich stelle mich sicherlich nicht hin und prozessiere hier wegen einer Summe, die es nicht wert ist, damit unsere Gericht (die sowieso wegen solchen Praktiken überlastet sind) zu beauftragen.

Ich bedaure wirklich, für Dich in meinen Intentionen so unverständlich zu sein. Wenn du aber davon ausgehst, dass "er gut im Licht steht" oder stehen will, so überschätzt du einerseits die Rolle von Geizhals beträchtlich, andererseits unterschätzt du deine Möglichkeiten, dein Recht (das du erst mal kennen musst) durchzusetzen. In deinem Fall bräuchte es gar kein Gericht. Aber das interessiert dich gar nicht - das erschüttert mich.

Da nehme ich nie doch lieber meine Tastatur zu hand und möchte, daß es so viele Forumsleser wie nur möglich mitbekommen, die dieser Händler ist. Ich
poste ja keine Lügen und Unwahrheiten, aber passende Kritik kann ich hier (und dafür ist das Forum ja da) posten.

Habe ich gesagt, du mögest das nicht tun? Das ist doch keine "entweder/oder"-Entscheidung, sondern eine "sowohl als auch": Das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzubekommen UND der Welt unseres Forums deine Erfahrungen mitzuteilen.

Was mich ebenfalls bestürzt, ist, dass du meine ernsthaften Versuche, dir zu helfen, deine Rechte kennenzulernen und durchzusetzen scheinbar als unerträgliche Kritik empfindest und beantwortest. Verstehe ich nicht, muss ich aber wohl akzeptieren.
  
Euer CWsoft-Team
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Re(3): go2shop.at (Menrath) - Garantiebestimmungen, wir schei**en drauf
11.11.2004, 11:11:30
> zu Wiedersprechen

"Wiedersprechen" tu ich selten, öfters widerspreche ich, aber auch nur dann, wenn's notwendig ist.

> Fakt ist, das ich immer für die Versandkosten aufkommen muß und das darf so
> nicht sein.

Wenn Du - so wie hier - die Sache als Garantiefall abwickelst, dann "darf" das durchaus sein, wenn es in den Garantiebestimmungen so festgelegt ist.

> Der Verkäufer ist für mich als ENDKUNDE sehrwohl für die Garantie
> ausschlaggebend

Nein! Der Verkäufer ist für die gesetzlich geregelte Gewährleistung zuständig. Für die Garantie ist normalerweise der Hersteller zuständig.

> Der Garantieerfüllungsort ist immer noch beim Verkäufer

Nein! Der Garantieerfüllungsort ist normalerweise der Sitz oder die Vertretung des Herstellers. Ist aber sicher in Deinen Garantiebestimmungen nachzulesen.

> Zur Versanddauer muß ich noch sagen, daß der Amazon aus DE drei (3 !!!!) Tage
> braucht und nach Traun ca. 5-7 Arbeitstage ??? und zudem mußte ich einen
> Lastschriftenauftrag unterschreiben und valuta war ein Tag (Sonntag bestellt)
> nach der Einreichung bei der Bank am Dienstag und Versand (mail bekommen) war
> angeblich Freitag (Ware war lagernd). Der Poststempel war aber vom Dienstag
> (nächste Woche).

Wenn Du das verständlicher ausdrücken kannst, nehme ich gerne dazu Stellung. Jetzt erahne ich nur soviel:
Sonntag online bestellt
Montag hat der Händler Deine Bestellung bearbeitet
Montag hat der Händler begonnen, den Kaufpreis von Deinem Konto einzuziehen
Dienstag wurde der Kaufpreis Deinem Konto abgebucht
Freitag wurde der Kaufpreis dem Konto des Händlers gutgeschrieben und er hat die Ware verpackt und zum Versand bereitgestellt
Am Dienstag ist die Ware zur Post gegangen. War Montag vielleicht ein Feiertag? Und Du hast Recht, das hätte er auch noch Freitag schaffen können.

> Fakt ist, obwohl ich nicht so gerne in DE bestelle (ausser Amazon), ich werde
> mir in Zukunft vielleicht doch mal die DE-Händler ansehen, wenn es bei uns
> nicht ausreichend verfügbar ist.

Wenn ein Gerät in Österreich nicht verfügbar ist, ist der Bezug aus Deutschland eine überlegenswerte Alternative.

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