Frage zu Mietrecht
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Frage zu Mietrecht (52 Beiträge, 582 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Frage zu Mietrecht
19.11.2004, 01:08:14
Wann und wie oft ihr Besuch bekommt geht den Vermieter nichts an. Kann diesbezüglich auch keine Vorschriften machen. Ausser Ruhestörung etc.
Solange ihr mit den Parkplätzen kein Geschäft macht (weiter vermietet) könnt ihr diese nach belieben nutzen. Wem das Fahrzeug gehört das dort steht, geht dem Vermieter ebenfalls nichts an.
Wenn im Mietvertrag steht das keine anderen Personen in dieser Wohnung wohnen dürfen, so ist das mit Vorsicht zu geniessen. Zukünftige bzw. vorhandene Lebenspartner bzw. Familienangehörige dürfen sehr wohl in dieser Wohnung wohnen (vorausgestzt, die Wohnung fällt unter das Mietschutzgesetz. Vereinfacht so zu prüfen -> in dem Haus sind mehr als zwei-drei Wohnungen die nicht grösser als 130m²-150m² sind.) Um einen Meldezettel auszufüllen, braucht der Mieter bei Familienangehörigen nicht die Einverständnis (Unterschrift) vom Vermieter!

Interessant wäre es den genauen Wortlaut im Vertrag zu kennen. Viele Verträge sind leider nicht Gesetzeskonform und können im Ernstfall den Vermietern ordentliche Probleme bescheren. Sollte eine friedliche Lösung mit dem Vermieter nicht möglich sein, nur noch via Schriftverkehr kommunizieren und keine Angst davor haben Profis auf zu suchen (z.B. Arbeiterkammer, Rechtschutzversicherung,..)  Viele Vermieter kennen zwar die Gesetze, versuchen aber dennoch mehr Einfluss als ihnen zu steht, zu nehmen. Nicht einschüchtern lassen. :)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Frage zu Mietrecht
22.11.2004, 09:03:59
ok, miete:

wenn dir eine sache gehört (eigentum), bist du sach- und rechtsbesitzer.

miete ist nun ein bestandvertrag.
ein vertrag betreffend die gebrauchsüberlassung gegen entgelt.

jemand, dem eine sache (im weitesten sinne) gehört, überlasst dir diese gegen entgelt zum gebrauch. er gibt - zeitweilig - seinen rechtsbesitz auf und ist also nur mehr sachbesitzer. für die zeit des mietverhältnisses wird der mieter zum rechtsbesitzer.

ständige rspr des ogh: rechtsbesitz ist immer stärker als sachbesitz. dh, während aufrechten mietverhältnisses darf dich der vermieter in deinem rechtsbesitz nicht stören - außer, du verstößt gegen irgendwelche gesetzlichen/vertraglichen bestimmungen. wenn du das nicht tust (und aus dem posting lese und unterstelle ich mal, dass sein vater das wirklich nicht tut), darf dir der vermieter nix reinpfuschen. wenn doch, bist du - aufgrund deines "rechtsbesitzes" stärker und kannst den vermieter auf unterlassung klagen.

(so ist es zb auch möglich, dem vermieter das betreten deiner wohnung zu untersagen. meist gibt es im mietverträgen klauseln a là "in dringenden fällen darf der vermieter ohne zustimmung" oder "einmal jährlich inspektion der wohnung"...ok, das musst du ihn lassen, da vertraglich vereinbart. aber wenn er sonst mal in deiner wohnung, deinem garten etc. steht => besitzstörungs- oder unterlassungsklage.)


bitte bedenken, 1obige darstellung ist sehr vereinfacht..;-)
grüße, clown

    
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung