20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
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20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
25.12.2004, 13:46:08
Hallo,

Habe nun schon einiges im Internet bestellt aber das was ich letzte Woche erlebt habe, schlägt alle Register. Ich habe am 9.12.04 bei der Firma Media-Ran ein Pioneer Navi AVIC-X1 für 1690€ + 11,75€ Versand bestellt. Am 14.12.02 habe ich es per Nachnahme bekommen. Ich habe den Karton aufgemacht und festgestellt, dass es sich um ein Sehr umfangreiches Gerät handelt. Ich dachte dass man ein Navi einfach mit dem Radio austauscht und das war´s. Bei dem gerät muss aber ein Steuerkasten eingebaut werden und unzählich viele Kabel. OK mein Fehler. Aber ich dachte kein Problem. Ich kann ja das Gerät laut Fernabsatzgesetz zurückschicken. Ich übernehme dafür auch die Kosten der versicherten Rücksendung, damit der Händler keinen Schaden hat. Also habe ich am 15.12.04 bei Media-Ran angerufen um eine Rücksendebearbeitungsnummer zu bekommen und die wurde mir auch gleich gegeben. Ich also das Gerät direkt zur Post gebracht und zurück geschickt. Letzte Woche bekomme ich dann die Rücküberweisung der Kaufsumme abzüglich 20% der Kaufsumme. da das Gerät anscheinend starke Gebrauchspuren hat und einiges an Zubehör fehlt. Ich habe das Gerät nie komplett ausgepackt, geschweige denn eingabaut. Ich habe es so wie ich es bekommen habe zurück geschickt. Wie können die dann behaupten, ich hätte es gebraucht. Das timmt einfach nicht. Nach mehreren Emails dann, bleiben die auf Ihrem Standpunkt und wollen nun dass ich die Sache per Klage regeln soll. Ist doch ein Witz oder. Ich weiss dass viele Käufer das Fernsabsatzgesetz ausnützen aber ich habe das Gerät nicht benutzt. Die können doch nicht willkürlich sowas behaupten. Was kann ich denn da nun machen. Soll ich Klage einreichen. Die können ja jedes beliebige Gerät vorlegen und behaupten, das wäre das gerät, dass die mir geschickt haben. Ich würde für das Gerät mehr bekommen, wenn ich es bei Ebay verkaufe. Kann ich verlangen, dass die mir das Gerät wieder zuschicken und ich es doch behalten möchte. Dann verkaufe ich es eben Privat weiter. Hat jemand von Euch so etwas schon mal erlebt und eine Klage durchgezogen.
Danke für jeden Tip und noch schöne Feiertage.
Croman

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Re(4): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
26.12.2004, 13:15:14
Die Navis von Becker oder Blaupunkt werden einfach eingesteckt,Tachosignal ran und das wars

So einfach ist es auch bei denen nicht, die brauchen doch auch eine GPS-Antenne und ein Rückfahrsignal, abgesehen davon bietet meines wissens Becker kein Monitornavi an, und Blaupunkt nur eines mit externen Aufbaumonitor (= noch mehr Aufwand beim Einbau)
Als ich aber den Karton vom Pioneer aufmachte, waren da 2 oder 3 Schachteln
mit EInbaumaterial und ein extra Steuerkasten oder so.

Dann schau mal bei den Einbauanleitungen bei Blaupunkt
http://www.blaupunkt.de/infoservices_6.asp
und Becker
http://www.becker.de/beckerCC21/www_root/index.jsp?language=De

dagegen sind die paar Teile von Pioneer noch harmlos, obwohl die Geräte nicht vergleichbar sind, da weder Blaupunkt noch Becker ein DVD-Navi mit Monitor im DIN-Schacht im Programm haben.

Es steht auch auf keiner Internetseite, wieviel da einzubauen ist.

http://www.pioneer.de/de/support_manuals.jsp?category=support/manuals

Dort findest du die Einbauanleitungen.
Der "Steuerkasten" beim Pioneer ist übrigends dazu da um weitere Geräte,Monitore und eine Rückfahrkamera Nachrüsten zu können.


Das ändert natürlich jetzt nichts mehr an deinem Problem und
Ich findes es einfach eine risen Sauerei

da bin ich deiner Meinung wenn es sich so zugetragen hat wie du schreibst.

Ich persönlich würde versuchen ohne Anwalt, Klagen etc. das ganze zu beenden und mir das Navi wieder schicken lassen, bevor ich monatelang herumstreite, Zeit, Nerven und Geld vergeude. Falls das Gerät wirklich Kratzer hat die auch nach dem Einbau sichtbar wären gibt es sicher eine Möglichkeit die Angelegenheit z.B. über eine Versicherung zu bereinigen. Ist natürlich davon abhängig wieweit überhaupt noch vernünftige Gespräche mit dem Händler möglich sind.

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Re(2): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
26.12.2004, 18:10:33
Hallo,

@pong

Da muss ich Dir doch energisch wiedersprechen. Das Gerät war bei denen auf Lager und us geht doch nicht darum ob ich mich informiert habe oder nicht. Ich kann laut Gesetz jede Ware innerhalb 14 Tagen zurück schicken. Das Risiko muss der Versandhändler tragen. Ist ihm das Risiko zu gross, dann darf er nicht übers Internet verkaufen. Fakt ist, dass das Gerät von meiner Seite her absolut ungebraucht ist. Ich habe auch keine einzige Folie aufgerissen. Nur den Karton aufgemacht. Wo gerechtfertig das 15%-20%. Wir reden hier von 350€. Das ist ne Menge Geld. Ich bestelle sehr viel im Internet. Ich weiss gar nicht, wieviele Adressaufkleber auf meinem letzten Drucker waren. Was darauf deutet, dass er schon paar mal hin und her geschickt wurde. Aber das ist mir doch egal. Ich habe ja Garantie darauf und wenn er unbenutzt ist, kein Problem. In den AGB von Media-Ran steht auch, ich kann die Ware testen, im Umfang so wie ich es in einem Handel vor Ort auch kann. Ein Navi kann man nur testen, wenn man es Einbaut. Also ich denke ich hätte es sogar einbauen dürfen um es zu testen und müsste immer noch im Recht sein, es zurück zu schicken. Aber ich habe es ja nicht einmal eingebaut. Also für mich ist kein Cent Abschlag gerechtfertig. Wenn ich denen nun auch noch anbiete, die sollen mir das gerät wieder zuschicken, dann bekomme ich warscheinlich ein Gerät das der Chef 6 Monate in seinem Benz eingebaut hatte und soll den Neupreis dafür bezahlen. In meinen Augen, ist es eindeutig Betrug was die da praktizieren.

Grüße
Croman

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Re(3): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
27.12.2004, 00:45:53
In den AGB von Media-Ran steht auch, ich kann die Ware testen, im Umfang so
wie ich es in einem Handel vor Ort auch kann. Ein Navi kann man nur testen,
wenn man es Einbaut. Also ich denke ich hätte es sogar einbauen dürfen um es
zu testen und müsste immer noch im Recht sein, es zurück zu schicken.



In den über 10 Jahren in denen ich CarHifi verkaufe, haben wir noch KEINEM Kunden eine Navi zum Ausprobieren eingebaut, geschweige denn mitgegeben.
Weder auf der Großfläche noch im Fachhandel.
Dafür haben wir nun einmal die Vorführwände wo man die Geräte testen kann.
Das funktioniert auch ohne Einbau, da die über eine Demo-Funktion verfügen.
Somit würde sich der Punkt eher zu deinem Nachteil gestalten, da du die Geräte im Handel nicht zu Hause ausprobieren kannst.

Ein normales Autoradio hingegen wird dem Kunden zum schnellen Testen, gegen abgabe des Ausweises, schon mitgegeben.

  
Wenn ich denen nun auch noch anbiete, die sollen mir das gerät wieder
zuschicken, dann bekomme ich warscheinlich ein Gerät das der Chef 6 Monate in
seinem Benz eingebaut hatte und soll den Neupreis dafür bezahlen. In meinen
Augen, ist es eindeutig Betrug was die da praktizieren.


hiermit untestellst du ihnen sie würden dir wahrscheinlich Gebrauchtgeräte als Neuware verkaufen - was du nur vermutest für den eventuellen Fall - , um es aber auch gleichzeitig als Tatsache hinzustellen : "... was die da praktizieren...", obwohl sie es noch garnicht gemacht - oder praktiziert - haben.




                                                      
   ÖÖÖÖH wat'n los hier


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Re: 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
28.12.2004, 01:32:44
Also Du hast was gekauft worüber Du Dich vorher nicht ausreichend informiert hast und wusstest wohl im Vorhinein das es ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt. Ich für meinen Teil erkundige mich, speziell wenn ich im Internet bestelle, sehr genau ob ich das haben will oder nicht bzw. wie was funktioniert. Erst wenn ich sicher bin bestelle ich auch und behalte es, das bringt mal am wenigsten Ärger...
Meiner Meinung nach sollten die 14 Tage bzw. 7 Werktage in Österreich auch nur dafür sein das gekaufte anzusehen wie man es in einem Ladengeschäft machen würde. Meist geht man doch in ein Fachgeschäft, lässt sich vielleicht ein wenig beraten und kauft das Gerät ohne es vorher ausgepackt und vom Verkäufer direkt vorgeführt zu haben. Dafür ist ja die Beratung da, die man übrigens auch telefonisch bei vielen Onlinehändlern haben kann. Die Rückgabe ist meiner Meinung nach nicht dafür da das Gerät zu testen und dann, wenn es nicht gefällt, zurückzugeben. Das kann man im Laden auch nicht mit den Originalgeräten die der Händler verkauft. Das ginge maximal mit eventuell vorhandenen Vorführgeräten, aber wer hat schon zu jedem Produkt das er verkauft ein Vorführgerät ?

Der Händler hat 20% verlangt für das zurücksenden bzw. für den Kaufrücktritt. Soweit ich weiß kann er Wertminderung geltend machen. Das ist einerseits durch das beschädigen der Originalverpackung (Ware muss in verkaufsfähigen Zustand bzw. Originalzustand zurückgesendet werden) oder eben aber durch beschädigen der Ware selbst möglich. Auch wäre ein genereller Preisverfall bei dem Artikel möglich. Meist fallen ja die Preise oder es gibt Schwankungen die mitunter auch schon 10% betragen können. Ich weiss natürlich jetzt nicht ob das konkret bei dem Artikel der Fall sein könnte, aber würde es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, könnten auch diese Argumente ziehen.

Lagernd ist auch ein dehnbarer Begriff, viele Händler arbeiten ja wie schon hier in den Foren oft erwähnt mit dem Lager des Distributors, und somit müssen sie sehrwohl erst die Ware bestellen, also auch nicht so ganz eindeutig.

Wenn ich das so auslege verstehe ich den Händler das er bis zu 20% verlangt und jetzt auch auf einem Gerät sitzt das nicht mehr zum Neupreis verkäuflich ist. Sollte er das Gerät dennoch zum Neupreis verkaufen dann würde ich Dir recht geben das da was nicht stimmt, aber ich denke das ist nicht so einfach zu erfahren.

So wie ich es gelesen habe widerstrebt es Dir das Gerät wieder zurückzunehmen, aber ich denke das ist wahrscheinlich die einfachste Lösung. Eine Klage kann da wirklich böse enden und ohne Rechtschutz ists wohl auch ziemlich riskant. Ich glaub es gäbe da noch das Mittel der Rechtsbeihilfe, da muss man nur eine kleine Summe für die Klage bezahlen und das Gericht oder der Staat ? stellt Dir einen Rechtsanwalt. Aber das müsstest Du bei Gericht erfragen welche Kriterien da zu erfüllen sind.
Wie Du Dich auch entscheiden magst, ich wünsch Dir viel Glück dabei und hoffe mal das es doch noch irgendwie gut ausgeht, denn eigentlich wolltest Du ja das Ding auch haben oder ?

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Re(4): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
01.01.2005, 19:33:17
Deutsch oder Österreich ?

Das war aus Deutschland:
§357(3) BGB

Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

In Österreich klingt das nur ein klein wenig anders:
§ 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(Quelle findest Du auf unserer Seite unter "Wissen" -> "Wichtiges Recht": http://cwsoft.at/seiten/wissen/Fernabsatzgesetz.pdf  Du kannst aber auch, wenn du misstrauisch bist, über das RIS (http://www.ris.bka.gv.at/ ) an die Daten rankommen.
  
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Re(5): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
04.01.2005, 11:04:13
So erstmal Hallo an alle und ein gutes neues Jahr noch,

Nachdem ja einige auf meine Antwort warten, was nun dabei rausgekommen ist, möchte ich Euch nicht mehr länger auf die Folter spannen.
Also ich habe der Firma bevor ich den Termin beim Anwalt hatte nochmal eine Email geschrieben, mit dem Vorschlag mir entweder die gesammte Summe zu überweisen oder mir das Gerät wieder zuzuschicken und ich behalte es dann. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass Sie mir aber auch die Originalrechnung vom ersten Kauf mitschicken sollen. Sollte sie auf keinen Vorschlag eingehen, werde ich unverzüglich Klage einreichen.
Hier die Original Antwort:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
Ihren Vorschlag das Gerät wieder zurückzunehmen wollen wir nicht ablehnen.
Nur Sie sollten sich entscheiden. Ihrem Schreiben ( unten ) ist es nicht eindeutig zu entnehmen. Ich habe mir Ihr Gerät einmal selbst angesehen.
Sicher haben Sie sich Mühe gegeben beim Wiederverpacken. Es ändert aber nichts daran, daß die Spuren eines Gebrauchs vorhanden sind.
Trotzdem sind wir bereit aus zeitökonomischen Gründen ohne Anerkennung einer Präjudiz im Sinne einer gütlichen Einigung Ihnen den Restbetrag von 338.--€ zu überweisen. Der Betrag wird Ihnen in den nächsten Tagen zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxx

ich betone nochmal, ich habe das Gerät nicht angefasst aber egal, ich habe das Geld mitlerweile wieder bekommen und bin nun auch ganz zufrieden. Was er mit Zeitökonomischen Gründen meint ist mir Schleierhaft aber solll auch nicht mehr mein Problem sein.

Liebe Grüße
Croman

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