Re: 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
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20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
25.12.2004, 13:46:08
Hallo,

Habe nun schon einiges im Internet bestellt aber das was ich letzte Woche erlebt habe, schlägt alle Register. Ich habe am 9.12.04 bei der Firma Media-Ran ein Pioneer Navi AVIC-X1 für 1690€ + 11,75€ Versand bestellt. Am 14.12.02 habe ich es per Nachnahme bekommen. Ich habe den Karton aufgemacht und festgestellt, dass es sich um ein Sehr umfangreiches Gerät handelt. Ich dachte dass man ein Navi einfach mit dem Radio austauscht und das war´s. Bei dem gerät muss aber ein Steuerkasten eingebaut werden und unzählich viele Kabel. OK mein Fehler. Aber ich dachte kein Problem. Ich kann ja das Gerät laut Fernabsatzgesetz zurückschicken. Ich übernehme dafür auch die Kosten der versicherten Rücksendung, damit der Händler keinen Schaden hat. Also habe ich am 15.12.04 bei Media-Ran angerufen um eine Rücksendebearbeitungsnummer zu bekommen und die wurde mir auch gleich gegeben. Ich also das Gerät direkt zur Post gebracht und zurück geschickt. Letzte Woche bekomme ich dann die Rücküberweisung der Kaufsumme abzüglich 20% der Kaufsumme. da das Gerät anscheinend starke Gebrauchspuren hat und einiges an Zubehör fehlt. Ich habe das Gerät nie komplett ausgepackt, geschweige denn eingabaut. Ich habe es so wie ich es bekommen habe zurück geschickt. Wie können die dann behaupten, ich hätte es gebraucht. Das timmt einfach nicht. Nach mehreren Emails dann, bleiben die auf Ihrem Standpunkt und wollen nun dass ich die Sache per Klage regeln soll. Ist doch ein Witz oder. Ich weiss dass viele Käufer das Fernsabsatzgesetz ausnützen aber ich habe das Gerät nicht benutzt. Die können doch nicht willkürlich sowas behaupten. Was kann ich denn da nun machen. Soll ich Klage einreichen. Die können ja jedes beliebige Gerät vorlegen und behaupten, das wäre das gerät, dass die mir geschickt haben. Ich würde für das Gerät mehr bekommen, wenn ich es bei Ebay verkaufe. Kann ich verlangen, dass die mir das Gerät wieder zuschicken und ich es doch behalten möchte. Dann verkaufe ich es eben Privat weiter. Hat jemand von Euch so etwas schon mal erlebt und eine Klage durchgezogen.
Danke für jeden Tip und noch schöne Feiertage.
Croman

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Re: 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
28.12.2004, 01:32:44
Also Du hast was gekauft worüber Du Dich vorher nicht ausreichend informiert hast und wusstest wohl im Vorhinein das es ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt. Ich für meinen Teil erkundige mich, speziell wenn ich im Internet bestelle, sehr genau ob ich das haben will oder nicht bzw. wie was funktioniert. Erst wenn ich sicher bin bestelle ich auch und behalte es, das bringt mal am wenigsten Ärger...
Meiner Meinung nach sollten die 14 Tage bzw. 7 Werktage in Österreich auch nur dafür sein das gekaufte anzusehen wie man es in einem Ladengeschäft machen würde. Meist geht man doch in ein Fachgeschäft, lässt sich vielleicht ein wenig beraten und kauft das Gerät ohne es vorher ausgepackt und vom Verkäufer direkt vorgeführt zu haben. Dafür ist ja die Beratung da, die man übrigens auch telefonisch bei vielen Onlinehändlern haben kann. Die Rückgabe ist meiner Meinung nach nicht dafür da das Gerät zu testen und dann, wenn es nicht gefällt, zurückzugeben. Das kann man im Laden auch nicht mit den Originalgeräten die der Händler verkauft. Das ginge maximal mit eventuell vorhandenen Vorführgeräten, aber wer hat schon zu jedem Produkt das er verkauft ein Vorführgerät ?

Der Händler hat 20% verlangt für das zurücksenden bzw. für den Kaufrücktritt. Soweit ich weiß kann er Wertminderung geltend machen. Das ist einerseits durch das beschädigen der Originalverpackung (Ware muss in verkaufsfähigen Zustand bzw. Originalzustand zurückgesendet werden) oder eben aber durch beschädigen der Ware selbst möglich. Auch wäre ein genereller Preisverfall bei dem Artikel möglich. Meist fallen ja die Preise oder es gibt Schwankungen die mitunter auch schon 10% betragen können. Ich weiss natürlich jetzt nicht ob das konkret bei dem Artikel der Fall sein könnte, aber würde es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, könnten auch diese Argumente ziehen.

Lagernd ist auch ein dehnbarer Begriff, viele Händler arbeiten ja wie schon hier in den Foren oft erwähnt mit dem Lager des Distributors, und somit müssen sie sehrwohl erst die Ware bestellen, also auch nicht so ganz eindeutig.

Wenn ich das so auslege verstehe ich den Händler das er bis zu 20% verlangt und jetzt auch auf einem Gerät sitzt das nicht mehr zum Neupreis verkäuflich ist. Sollte er das Gerät dennoch zum Neupreis verkaufen dann würde ich Dir recht geben das da was nicht stimmt, aber ich denke das ist nicht so einfach zu erfahren.

So wie ich es gelesen habe widerstrebt es Dir das Gerät wieder zurückzunehmen, aber ich denke das ist wahrscheinlich die einfachste Lösung. Eine Klage kann da wirklich böse enden und ohne Rechtschutz ists wohl auch ziemlich riskant. Ich glaub es gäbe da noch das Mittel der Rechtsbeihilfe, da muss man nur eine kleine Summe für die Klage bezahlen und das Gericht oder der Staat ? stellt Dir einen Rechtsanwalt. Aber das müsstest Du bei Gericht erfragen welche Kriterien da zu erfüllen sind.
Wie Du Dich auch entscheiden magst, ich wünsch Dir viel Glück dabei und hoffe mal das es doch noch irgendwie gut ausgeht, denn eigentlich wolltest Du ja das Ding auch haben oder ?

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