Re(5): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
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20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
25.12.2004, 13:46:08
Hallo,

Habe nun schon einiges im Internet bestellt aber das was ich letzte Woche erlebt habe, schlägt alle Register. Ich habe am 9.12.04 bei der Firma Media-Ran ein Pioneer Navi AVIC-X1 für 1690€ + 11,75€ Versand bestellt. Am 14.12.02 habe ich es per Nachnahme bekommen. Ich habe den Karton aufgemacht und festgestellt, dass es sich um ein Sehr umfangreiches Gerät handelt. Ich dachte dass man ein Navi einfach mit dem Radio austauscht und das war´s. Bei dem gerät muss aber ein Steuerkasten eingebaut werden und unzählich viele Kabel. OK mein Fehler. Aber ich dachte kein Problem. Ich kann ja das Gerät laut Fernabsatzgesetz zurückschicken. Ich übernehme dafür auch die Kosten der versicherten Rücksendung, damit der Händler keinen Schaden hat. Also habe ich am 15.12.04 bei Media-Ran angerufen um eine Rücksendebearbeitungsnummer zu bekommen und die wurde mir auch gleich gegeben. Ich also das Gerät direkt zur Post gebracht und zurück geschickt. Letzte Woche bekomme ich dann die Rücküberweisung der Kaufsumme abzüglich 20% der Kaufsumme. da das Gerät anscheinend starke Gebrauchspuren hat und einiges an Zubehör fehlt. Ich habe das Gerät nie komplett ausgepackt, geschweige denn eingabaut. Ich habe es so wie ich es bekommen habe zurück geschickt. Wie können die dann behaupten, ich hätte es gebraucht. Das timmt einfach nicht. Nach mehreren Emails dann, bleiben die auf Ihrem Standpunkt und wollen nun dass ich die Sache per Klage regeln soll. Ist doch ein Witz oder. Ich weiss dass viele Käufer das Fernsabsatzgesetz ausnützen aber ich habe das Gerät nicht benutzt. Die können doch nicht willkürlich sowas behaupten. Was kann ich denn da nun machen. Soll ich Klage einreichen. Die können ja jedes beliebige Gerät vorlegen und behaupten, das wäre das gerät, dass die mir geschickt haben. Ich würde für das Gerät mehr bekommen, wenn ich es bei Ebay verkaufe. Kann ich verlangen, dass die mir das Gerät wieder zuschicken und ich es doch behalten möchte. Dann verkaufe ich es eben Privat weiter. Hat jemand von Euch so etwas schon mal erlebt und eine Klage durchgezogen.
Danke für jeden Tip und noch schöne Feiertage.
Croman

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...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (CWsoft am 02.01.2005, 19:56:37)
.....
Re(5): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
04.01.2005, 11:04:13
So erstmal Hallo an alle und ein gutes neues Jahr noch,

Nachdem ja einige auf meine Antwort warten, was nun dabei rausgekommen ist, möchte ich Euch nicht mehr länger auf die Folter spannen.
Also ich habe der Firma bevor ich den Termin beim Anwalt hatte nochmal eine Email geschrieben, mit dem Vorschlag mir entweder die gesammte Summe zu überweisen oder mir das Gerät wieder zuzuschicken und ich behalte es dann. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass Sie mir aber auch die Originalrechnung vom ersten Kauf mitschicken sollen. Sollte sie auf keinen Vorschlag eingehen, werde ich unverzüglich Klage einreichen.
Hier die Original Antwort:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
Ihren Vorschlag das Gerät wieder zurückzunehmen wollen wir nicht ablehnen.
Nur Sie sollten sich entscheiden. Ihrem Schreiben ( unten ) ist es nicht eindeutig zu entnehmen. Ich habe mir Ihr Gerät einmal selbst angesehen.
Sicher haben Sie sich Mühe gegeben beim Wiederverpacken. Es ändert aber nichts daran, daß die Spuren eines Gebrauchs vorhanden sind.
Trotzdem sind wir bereit aus zeitökonomischen Gründen ohne Anerkennung einer Präjudiz im Sinne einer gütlichen Einigung Ihnen den Restbetrag von 338.--€ zu überweisen. Der Betrag wird Ihnen in den nächsten Tagen zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxx

ich betone nochmal, ich habe das Gerät nicht angefasst aber egal, ich habe das Geld mitlerweile wieder bekommen und bin nun auch ganz zufrieden. Was er mit Zeitökonomischen Gründen meint ist mir Schleierhaft aber solll auch nicht mehr mein Problem sein.

Liebe Grüße
Croman

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