!! Der große Bluff oder INet aus der Steckdose !!
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Re(16): !! Der große Bluff oder INet aus der Steckdose !!
22.08.2001, 13:25:41
wieso ist das ein grund zum aufregen???
bei handys gibt's das schon immer...

chello schaut zur zeit noch so aus:

6. Vertragsdauer
a. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (Datum des Poststempels) zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ende des dritten auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsletzten, aufgekündigt werden. In diesem Fall hat Telekabel etwaige, nach dem Kündigungstermin vorausbezahlte laufende Entgelte, nicht jedoch Teile der fixen Anschluß- und Installationsentgelte, nach dem Kündigungstermin aliquot rückzuvergüten. Die fixen Anschluß- und Installationsentgelte sind nur dann aliquot rückzuvergüten, wenn der Vertrag vor Ablauf von einem Vertragsjahr aufgrund einer von Telekabel wegen einer Änderung des Programmpakets oder einer Preisänderung ausgesprochenen Änderungskündigung endet. Eine erlegte Kaution kann gegen allfällige Gegenforderungen, aus welchem Titel immer, aufgerechnet werden.

source: http://www.chello.at/policy/index.html


bei aon gibts auch schon 39 monats verträge...

9. Dauer der Vereinbarung, Kündigung, fristlose Auflösung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei Online-Anmeldungen ist es eine wesentliche vertragliche Verpflichtung des Kunden, sich binnen angegebener Frist unter Angabe wahrheitsgemäßer Daten registrieren zu lassen. Das Vertragsverhältnis kann zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragspartnern ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.

Werden Jet2Web Internet-Dienste vergünstigt abgegeben, kann eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Werktagen zu jedem Termin erfolgen. Eine Kündigung durch den Betreiber kann insbesondere bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten, überproportionalem Datentransfer, Überschreitung der Nutzung als Einzelzugang (sofern eine solch eingeschränkte Nutzung in den
Leistungsbeschreibungen vereinbart ist) und bei Sperre oder bei Einstellung eines Dienstes erfolgen. Sofern der Kunde Verträge hinsichtlich des Leistungspakets "aonspeed" abgeschlossen hat, kann der Kunde den Vertrag zum Schluss eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstätigen Kündigungsfrist kündigen, wobei die Frist mit Zugang der Kündigung beginnt. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Die von "aonspeed" umfassten Dienste können vom Bereitsteller und vom Kunden nur als Gesamtpaket aufgekündigt werden, wobei jedoch der vorhandene Telefonanschluss aufrecht bleibt (es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich anderes), um die Bereitstellung der Sprachtelefondienste gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur Grundversorgung gewährleisten zu können. Bei Vorliegen eines wichtigen Auflösungsgrundes, sei es auch nur hinsichtlich eines Dienstes, kann hingegen das gesamte Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

Sofern der Kunde einen Vertrag hinsichtlich der Leistungspakete "NEWS Online Club" abgeschlossen hat, verzichtet der Bereitsteller für 39 Monate ab Abschluss des Vertrages mit dem "NEWS Online Club" auf sein Kündigungsrecht. Davon unbeschadet bleiben die Rechte des Bereitstellers hinsichtlich Auflösung und Sperre des Dienstes aufrecht. Mit dem Kunden kann eine Mindestvertragsdauer vereinbart werden, in welcher der Kunde zur Kündigung des Vertrages nicht berechtigt ist. Sofern ein anderes Leistungspaket Vertragsgegenstand wird, gilt mit Wirksamkeit des Wechsels die Mindestvertragsdauer - sofern vorgesehen - dieses Leistungspakets als vereinbart.
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kunden oder der Tod des Kunden beendet das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften Nachlass bzw die Erben für Entgelte.

Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug, so kann der Bereitsteller unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung das Vertragsverhältnis auflösen, wenn der Kunde erfolglos gemahnt wurde.

Verletzt der Kunde vertragliche oder gesetzliche Pflichten, insbesondere auch solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz Dritter dienen, so kann der Bereitsteller das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen.

Weiters ist der Bereitsteller zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Kunde wiederholt gegen die "Netiquette" oder gegen den "Verhaltenskodex" verstößt oder durch ungebetenes Werben (? 101 TKG), aggressives Direct Mailing oder in anderer Form andere Teilnehmer belästigt, diese bedroht oder schädigt oder sonst wiederholt gegen Gesetze verstößt.

source: http://www.jet2web.net/jet2web/FE/LayoutTemplates/FE_Layout2/1,2214,622-0-0-0-55-0-0-0,00.html




Dr.Grunz B-)



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Nachricht von EVN
21.08.2001, 19:39:23
Hi zusammen!

Anbei eine Email, die ich von EVN erhalten habe, als ich mich dort deswegen erkundigte. Muss aber gleich dazusagen, dass das Anfang Juni war!

Gruss
Campino

P.S.: Ich persönlich glaub auch nicht, das "Internet aus der Steckdose" in kleineren Ortschaften am Land verfügbar sein wird. Egal ob von EVN, STEWEAG oder wie die alle heissen!

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Derzeit testen wir das Powerlinesystem in einem Feldversuch in Neunkirchen
und planen ab Ende Juni 2001 Feldversuche mit den Seriengeräten in Wiener
Neustadt (Porschesiedlung), Krems (Gaswerkgasse-Kasernstraße-Reifgasse) und
Waidhofen/Ybbs (Freunthaler Straße - Andri-Straße). Nach Abschluß der
Feldversuche und Vorliegen der behördlichen Bewilligung wird EVN
wahrscheinlich im Herbst über die Details der schrittweisen Markteinführung
entscheiden.

Powerline kann von EVN nur über die eigenen Leitungen übertragen werden. In
anderen Netzen, wie z.B. in Steiermark, müßte PLC über das Netz des dortigen
Betreibers eingespeist und übertragen werden. Wenn der Feldversuch von EVN
erfolgreich verläuft, ist aber damit zu rechnen, daß außer EVN auch andere
Netzbetreiber an die Einführung von PLC denken. Für Ihre konkreten Fragen
müßten Sie sich daher an die "Steweag" oder Ihr Stadtwerk wenden. Im
EVN-Netzbereich soll Powerline aber auch in den ländlichen Gebieten
angeboten werden.

Es gelten folgende Voraussetzung für den Einsatz von Powerline.
* Die Datenübertragung ist nur auf Erdkabel und auf isolierten
Freileitungen möglich.
* Die maximale Übertragungsreichweite zwischen Trafostation und
Kundenanlage beträgt ca. 300 bis 350 m Kabellänge (abhängig von der Struktur
des Niederspannungsnetzes). Mit Hilfe eines Verstärkers sollte eine
Entfernung von 500 m überbrückbar sein.
* Die Trafostation muß mit einem Lichtwellenleiter an das
Telekommunikations-Backbone Netz angebunden werden.
* In jeder Trafostation und beim Zähler wird von EVN ein
Powerlinemodem installiert.
* Der PC benötigt eine Netzwerkkarte mit einer Ethernet- oder
USB-Schnittstelle. Der Anschluß erfolgt über ein PLC-Modem an die Steckdose,
welches vom Teilnehmer beizustellen wäre (etwa S 1000,- bei
Serienproduktion).

Alle verfügbaren Details über Powerline finden Sie im Internet auf
oder .

Konkrete Tarife können wir erst aufgrund der Erfahrungen aus den
Feldversuchen nennen. EVN plant allerdings nur eine monatliche Grundgebühr,
die aus heutiger Sicht deutlich unter den derzeit am Markt üblichen Preisen
zu liegen kommen wird. In diesem Zusammenhang wird auch entschieden, ob ein
Transferlimit überhaupt erforderlich oder tarifabhängig sein wird. Telefonie
wird von EVN vorerst nicht angeboten.

Es tut mir leid, daß ich Ihre Anfrage vermutlich derzeit noch nicht zu Ihrer
vollen Zufriedenheit beantworten kann. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen
aber gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen!

Josef Zierlinger
Jahnstraße 29
3100 St. Pölten

+43(2236)200-17216

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###  Lieber Kernölpower als GTI-Power ;-) ###
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Re: !! Der große Bluff oder INet aus der Steckdose !!
21.08.2001, 21:57:49
Hallo

Ich bin ja auch schon gespannt auf Powerline und hoffe das es bei mir kommt. Aber wie gesagt wird in kleineren Orten das sowieso nicht verwirklicht werden weil die Kosten zu hoch sind.

Langsam aber sicher stinkt es mich schon an das solche Sachen nur in den Ballungszentren errichtet werden wo es sowieso etliche Alternativen gibt ins Internet zu kommen.
Und da heißt es ganz Österreich ans Netz.
Bei Powerline hat es am Anfang geheisen das es in ganz Ö zur Verfügung steht weil sowieso jedes Haus einen Stromanschluss hat und alle haben sich gefreut aber dann kamen die Voraussetzungen (max. 300m vom Trafo entfernt usw.)

Ganz gern würde ich aber wissen was nun in Deutschland mit Powerline von der EVN los ist?? Das letzte mal hab ich davon am 1 Juli gehört wo es eingeführt wurde aber bis heute nicht´s neues. Also was ist damit? Läuft es stabil, wie sind die Geschwindigkeiten, wo gibt es probleme, wieviele Haushalte sind schon angeschlossen.

Ist hier im Forum jemand aus D und hat Powerline sodas er uns berichten kann??


In Ö wird es, falls es je kommt, sowieso Probleme mit der TA geben denn die lassen sicher nicht ohne weiteres zu das dann eventuell alle wechseln. Aber das steht noch in den Sternen.




Ich hab vor kurzem auch ein Mail an die Kelag geschickt indem ich gefragt hab ob das bei uns in Kärten dieses Jahr noch was wird und als Antwort hab ich das bekommen:

  Sehr geehrte(r) Interessent(in)!

betreffend Ihrer Anfrage zum Thema "Internet aus der Steckdose" kann ich Ihnen von Seiten der KELAG folgendes mitteilen:

1) Feldversuche zum Thema Power Line Communication werden nicht nur in Deutschland sondern auch in Österreich, im speziellen bei der KELAG seit dem Jahre 1998 durchgeführt. Dabei testen wir die Möglichkeit Daten im genormten Frequenzbereich von 3 - 148,5 kHz (CENELEC-Frequenzband) zu übertragen. Da die dabei erzielbaren Übertragungsraten max 64 kbit/s betragen (Vergleich Handy 9,6 kbit/s bzw ISDN-Telefon 64kbit/s) spricht man von Schmalbandpowerline. Mögliche Anwendungen in diesem Bereich sind das Fernablesen von Zählern, das Fernüberwachen und Fernsteuern von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie.

2) Für die Breitbandübertragung von Informationen, wie z.B. für Internetanwendungen werden Frequenzen bis zu 30 MHz benötigt. Die Frequenzen sind jedoch weder in Österreich bzw. im EU-Raum genormt. Ein zusätzlich offen Punkt ist die elektromagnetische Verträglichkeit (Abstrahlverhalten der Stromleitung - diese wirkt wie eine Antenne), welche Grenzwerte sind einzuhalten. Aus diesem Grund ist die Breitband-PLC derzeit über die Phase von Feldversuchen (3 in Österreich) noch nicht hinausgekommen und einer der beiden Partner aus der Industrie hat sich bis zur Klärung aller rechtlichen und regulatorischen Fragen von jedem weiteren Feldversuch zurückgezogen.

Die KELAG beobachtet die weitere Entwicklung mit Interesse, damit wir nach Klärung aller rechtlichen und regulatorischen Punkte diese Technologie unseren Kunden in Kärnten auch zum Einsatz bringen können. Aus den o.a. Punkten ist ersichtlich, dass es derzeit keine seriöse Auskunft weder über einen Zeitpunkt der Einführung noch über eventuelle Kosten geben kann.


Ich stehe Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen



Dipl. Ing. Gerald Obernosterer
Leiter Betriebskommunikation

KELAG-Kärntner
Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Betriebskommunikation

A-9020 Klagenfurt, Arnulfplatz 2
fon: +43/463/525-1590
fax: +43/463/525-1995
e-mail: gerald.obernosterer@kelag.at
home: http://www.kelag.at







Mfg Marax

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@ susanne
22.08.2001, 00:41:30
also, die susanne redet ja ganz schön klug daher.
erklär mir mal bitte, was du mit folgendem meinst:

'Die Feldversuche gelingen zur Zeit in Netzen mit 20(!) Usern und nur dort, wo die elektronischen Einrichtungen zur Filterung die Daten in ein Glasfasernetz einspeisen können.
Falls du dich mal mit Energieverteilung beschäftigt hast, wirst du vielleicht wissen, daß gerade die Glasfaserverbindung nahezu nirgends zur Verfügung steht.'

Was bitte sind elektronische Einrichtungen zur Filterung die Daten verteilen???
Was bitte hat Energieverteilung mit dem Aufbau eines Glasfasernetzes zu tun, wobei nur für die 'last mile' auf Draht (der völlig unabhängig davon für Energieverteilung genutzt wird) umgesetzt wird???

Und an alle andren Skeptiker: mal abwarten, wie sich das Internet aus der Steckdose entwickelt, nicht schon vorher alles verteufeln und abseits von Ballungszentren fluchen. Aus Verhandlungen mit der EVN (als Mietleitungsprovider) kenn ich in etwa den Ausbaustand und die Ausbaupläne des EVN-Glasfasernetzes. In absehbarer Zeit will die EVN jede Ortschaft Niederösterreichs, die über Gemeindeamt und Schule verfügt mit Glasfaser erreichen. Glaubt mir, da sind schon Kaffs erschlossen, die nicht mehr als ein paar hundert Leute kennen. Was natürlich nicht automatisch die Bereitstellung von ISP-Diensten ebendort bedeutet. Wohl eine Frage der Nachfrage.
Skeptischer bin ich da schon was die angekündigten Bandbreiten von 1 bis 2 Mbit/s angeht. Ähnlich chello (also ich bin froh, dass ich's hab) ist das Netz zellular aufgebaut und die Bandbreite daher useranzahlabhängig. Aber auch hier gilt: mal schauen.

so long, stay optimistic  
fred :-)

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