Wann bringt T-Mobile endlich neue Handys?
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Re(11): Wann bringt T-Mobile endlich neue Handys?
03.01.2005, 15:42:00
Danke. Das war die erste konstruktive Antwort in dieser Sache, die uns weiter bringt. Leider liest sich das im Gesetz aber nicht nach einer max. 12-monatiben Bindefrist, ganz im Gegenteil: Es werden ausdrücklich längere Fristen zugelassen, wofür dann bestimmte Kündigungsfristen gelten:
Gemäß § 15 Abs 1 KSchG können Verträge über wiederkehrende Leistungen, die auf unbestimmte oder ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, vom Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres gekündigt werden.

Dann sollte auch nicht übersehen werden:
Abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen können nur dann vereinbart werden, wenn der Unternehmer zur Erfüllung des Vertrages erhebliche Aufwendungen erbringen muss. Spätestens bei der Vertragsschließung muss dem Verbraucher bekannt gegeben werden, dass die Erfüllung erhebliche Aufwendungen erfordert....

Ich weiß natürlich nicht, inwieweit Handys, die doch einen erhebliche (und leicht nachweisbaren) Aufwendung darstellen, hier gelten würden. Mag also sein, dass es für Konsumenten möglich ist, vorzeitig zu kündigen. Das sollen Gerichte entscheiden.

Nur weiß ich jetzt jedenfalls, dass die Behauptung
in Österreich ist die Mindestbinde-Dauer gesetzlich geregelt und dabei mit 12 Monaten festgesetzt - eine Außnahme bilden gewerblich abgeschlossene Verträge.

definitiv eine Falschmeldung war, obwohl sie hier mit Anwalt und Trara als Wahrheit verkauft wurde. Bindefristen können per Gesetz weit über 12 Monate hinausgehen, soweit ist das mal unstrittig.

GrummelGrumpf
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Re(15): Wann bringt T-Mobile endlich neue Handys?
03.01.2005, 20:27:33
Nein, das ist nicht richtig - Du weißt es, sogar der VKI weiß und anerkennt diesen Teil der Abmachung.
Gemäß § 15 Abs 1 KSchG können Verträge über wiederkehrende Leistungen, die auf unbestimmte oder ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, vom Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres gekündigt werden.

drückt auch ganz deutlich aus, dass solche Verträge geschlossen werden dürfen, die bei Versäumen der ersten Kündigungsfrist (zwei Monate vor Ende) auch das jeweils nächste halbe Jahr gelten.

Der VKI möchte (derzeit) nur die frühzeitige (nach dem Gesetz mögliche) Kündigung nach einem Jahr ohne Handy-Nachzahlung für die Konsumenten durchboxen; hier gibt es Auffassungsunterschiede hinsichtlich des Passus
...wenn der Unternehmer zur Erfüllung des Vertrages erhebliche Aufwendungen erbringen muss. Spätestens bei der Vertragsschließung muss dem Verbraucher bekannt gegeben werden, dass die Erfüllung erhebliche Aufwendungen erfordert...

wohingegen dem Teil
Spätestens bei der Vertragsschließung muss dem Verbraucher bekannt gegeben werden, dass die Erfüllung erhebliche Aufwendungen erfordert...

klar entsprochen wird.

Auf den Ausgang sind wir, denke ich mal, alle gespannt.

Ansonsten interessiert mich das Thema nicht (mehr). Mir ging es nur darum: Ist es gesetzlich zulässig... Es ist. Danke, alles andere hilft mir ohnehin nicht weiter.

GrummelGrumpf
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