Re(15): Wann bringt T-Mobile endlich neue Handys?
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Re(15): Wann bringt T-Mobile endlich neue Handys?
03.01.2005, 20:27:33
Nein, das ist nicht richtig - Du weißt es, sogar der VKI weiß und anerkennt diesen Teil der Abmachung.
Gemäß § 15 Abs 1 KSchG können Verträge über wiederkehrende Leistungen, die auf unbestimmte oder ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, vom Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres gekündigt werden.

drückt auch ganz deutlich aus, dass solche Verträge geschlossen werden dürfen, die bei Versäumen der ersten Kündigungsfrist (zwei Monate vor Ende) auch das jeweils nächste halbe Jahr gelten.

Der VKI möchte (derzeit) nur die frühzeitige (nach dem Gesetz mögliche) Kündigung nach einem Jahr ohne Handy-Nachzahlung für die Konsumenten durchboxen; hier gibt es Auffassungsunterschiede hinsichtlich des Passus
...wenn der Unternehmer zur Erfüllung des Vertrages erhebliche Aufwendungen erbringen muss. Spätestens bei der Vertragsschließung muss dem Verbraucher bekannt gegeben werden, dass die Erfüllung erhebliche Aufwendungen erfordert...

wohingegen dem Teil
Spätestens bei der Vertragsschließung muss dem Verbraucher bekannt gegeben werden, dass die Erfüllung erhebliche Aufwendungen erfordert...

klar entsprochen wird.

Auf den Ausgang sind wir, denke ich mal, alle gespannt.

Ansonsten interessiert mich das Thema nicht (mehr). Mir ging es nur darum: Ist es gesetzlich zulässig... Es ist. Danke, alles andere hilft mir ohnehin nicht weiter.

GrummelGrumpf
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