Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
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Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
22.01.2005, 19:00:37
Hat schon wer von euch einmal eine Motorrad aus einem anderen EU-Land importiert? In meinem Fall würde mich der Import aus z.B. Deutschland, Italien oder England nach Österreich interessieren. Hat da schon wer Erfahrungen gemacht?

Hatte heute nämlich eine kurze Unterredung mit einem Herren von unserer MA46 (Landesfahrzeugprüfstelle) und der hat nur gemeint, dass man importierte Motorräder (bei meinem Wunschfahrzeug handelte es sich um ein Baujahr 1983) in Österreich nicht mehr typisieren lassen kann ... wegen den neuen Abgasvorschriften in Österreich.

Man könnte importierte Motorräder in Österreich nur mehr als Oldtimer typisieren, aber dafür muss das Fahrzeug mind. 25 Jahre alt sein.

Vielleicht gibt es ja auch Unterschiede bei der Typisierung je nach Bundesland. Keine Ahnung.

"Oldtimer" ist so ne Sache ... ich will ja nicht nur 60 Tage pro Jahr mit dem Motorrad fahren können und ein Fahrtenbuch führen müssen. Und wer weiß - dann importiere ich das Motorrad und kann es dann doch nicht anmelden, weil sich die MA46 querlegt.

Auf meine Frage, ob es in der EU (zu der wir ja auch gehören) keine einheitlichen Bestimmungen gäbe, bekam ich folgende Antwort:

Sie können davon ausgehen das wir ab einen Baujahr 1994 eine Typisierung
vornehmen können, eine Ausländische Pickerlüberprüfung können wir nicht
anerkennen da wir in Österreich ein anderes Kraftfahrgesetz haben.


22.01.2005, 19:00 Uhr - Editiert von caze_28, alte Version: hier
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Re(7): Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
23.01.2005, 20:18:21
einen schriftlichen 57a Überprüfungsbefund (auch ohne Typenschein,
Zulassungschein bzw. KFZ Kennzeichen),

Nein:
Nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge können
einem Ziviltechniker, Verein oder Gewerbetreibenden zur
wiederkehrenden Begutachtung vorgeführt werden, wenn zugleich mit
der Vorführung des Fahrzeuges der Typenschein oder Bescheid über die Einzelgenehmigung vorgelegt wird.(Liegt im ermessen ob noch andere Dokumente verlangt werden) Entspricht ein solches Fahrzeug den
Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit so ist ein pos.  Gutachten auf dem Begutachtungsformblatt (Keine Begutachtungsplakette) auszustellen, auf welchem die Fahrgestellnummer, und falls vorhanden auch die Motornummer
festzuhalten ist.
Das wäre ein sogenanntes Anmeldegutachten, es gibt auch noch die
Möglichkeit Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung gem. §57a zu Überprüfen(auch ohne Plakette) Ist aber nur sinnvoll wenn die ausländische Behörde das österreichische Gutachten anerkennt(Wäre umgekehrter Fall)

dient die Überprüfung nur mir, damit ich weiß, was ich noch für die MA46 am
Fahrzeug ändern muss

Hilft in dem Fall (ohne Bescheid über die Einzelgenehmigung) nichts da die wiederkehrende Begutachtung nach den vorhandenen Dokumenten, Typenschein und evt. zusätzlich TÜV oder ABE Gutachten durchgeführt wird. Das Fahrzeug wäre im Falle eines positiven Gutachtens zwar verkehrssicher, aber nur wenn es eine österreichische Einzelgenehmigung hat kann es auch angemeldet werden. Die vergibt aber (in Wien) die MA 46 und zwar nach den neusten geltenden Kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, und da werden Abgasgrenzwerte,Geräuschpegel etc. ein Problem da in deinen Unterlagen keine Gutachten bzw.Prüfprotokolle lt. EG-Richtlinien vorhanden sind.


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Re: Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
23.01.2005, 16:29:21
wegen den neuen Abgasvorschriften in Österreich.


Ist leider so,wenn man ein Fahrzeug erstmals in Österreich zulassen möchte, muss es den derzeit geltenden Abgas-, Lärm- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen.
Auf

http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_62371

findest du auf seite 7 Anlage 1 die zur Zeit relevanten Abgasgrenzwerte,
und auf seite 10 Anlage 3h alles was man zur Typisierung braucht.
(Pkt. 37 Geräuschpegel ist auch ein wesentlicher Punkt)


Man könnte importierte Motorräder in Österreich nur mehr als Oldtimer
typisieren, aber dafür muss das Fahrzeug mind. 25 Jahre alt sein.

und in die vom BMVIT approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen sein.
Fahrzeuge die nicht in dieser Liste enthalten sind (sind aber meistens Exoten mit geringen Produktionsstückzahlen und Massenmodelle mit großer Verbreitung), werden dem Beirat für historische Kraftfahrzeuge vorgeschlagen, der 3 spezialisierte Sachverständige bestimmt, die dann eine Vorselektierung zur Aufnahme in die Liste vornehmen. Zusätzlich muss eine Originalität in der Form vorliegen, dass die Hauptbaugruppen der Fahrzeuge im Originalzustand erhalten sind. Ist aber die einzige Alternative um dem oben Angeführten zu entgehen da es viele Ausnahmen für historische Kraftfahrzeuge gibt.


ich will ja nicht nur 60 Tage pro Jahr mit dem Motorrad fahren können und ein
Fahrtenbuch führen müssen

Wurde aber zur Minimierung der Umweltauswirkungen so festgelegt..

23.01.2005, 16:31 Uhr - Editiert von superbike, alte Version: hier
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Re: Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
24.01.2005, 01:52:23
Das klingt alles sehr kompliziert.
Zahlt sich ja dann eigentlich gar nicht mehr aus, ein "älteres" Fahrzeug zu importieren, weil es nur ne Menge Stress bedeutet und auch recht kostspielig werden kann.

Immerhin braucht man einen Stellplatz, weil das Teil ja nicht ohne Kennzeichen auf der Straße stehen bleiben kann und andererseits braucht man ständig einen Anhänger oder Kleinbus (den ich in meinem Fall mieten müsste), um das Fahrzeug dann auch (im besten Fall nur 1x aber in der Regel wohl öfter) zur MA46 zu bekommen.

Zusammengefasst bedeuten eure Antworten:
- Ich müsste mich vor dem Kauf einmal über die Abgas-, Lärmwerte des Fahrzeugs informieren ... am besten beim Hersteller (den es im Fall LAMBRETTA schon einmal nicht mehr gibt) ... und entsprechen die Werte: super!  ... entsprechen die Werte nicht, dann muss das Fahrzeug älter als 25 Jahre alt sein, damit ich es zumindest als Oldtimer typisieren und anmelden kann.
- In keinem Fall komm ich an der MA46 (bzw. einer anderen Typisierungsstelle) vorbei.
- "Typenschein" (gibt es ja nur in Österreich) eines anderen EU Landes (also z.B. ein deutscher Fahrzeugschein) und ein Lambretta-UK Zertifikat über die EU-Tauglichkeit des Fahrzeugs bringt mir auch überhaupt nichts, weil wir in Österreich andere Gesetze haben.

Bringt es das alles zusammengefasst jetzt ungefähr auf den Punkt?
Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liegen sollte.




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Re(2): Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
24.01.2005, 09:26:43
- Ich müsste mich vor dem Kauf einmal über die Abgas-, Lärmwerte des Fahrzeugs
informieren ...

Richtig das sind die kritischen Punkte an denen es aber mit 100%iger Sicherheit scheitern wird, dann kommt u.a. noch Beleuchtungsanlage(Befestigungsvorschriften) das bei "Oldtimern" auch nicht so streng gehandhabt wird.
.
- In keinem Fall komm ich an der MA46 (bzw. einer anderen Typisierungsstelle)
vorbei.

Richtig, und die bestehen auf ein (teures) Abgasgutachten und Protokoll für Lärmmessung falls keine entspr. Dokumente vorhanden sind.
Typenschein" (gibt es ja nur in Österreich) eines anderen EU Landes (also z.B.
ein deutscher Fahrzeugschein) und ein Lambretta-UK Zertifikat über die
EU-Tauglichkeit des Fahrzeugs bringt mir auch überhaupt nichts, weil wir in
Österreich andere Gesetze haben.

So ist es teilweise,  z.B. ein Gutachten des deutschen TÜV mit Verweis auf die Einhaltung der deutschen Straßenverkehrzulassungsverordnung wird nicht anerkannt.
Gutachten bzw. Prüfprotokolle, die im Rahmen der Genehmigung vorgelegt werden,
haben auf die Bestimmungen im österreichischen Kraftfahrgesetz oder auf die darin
verankerten EU-Richtlinien bzw. ECE-Regelungen Bezug zu nehmen und müssen entweder von in Österreich tätigen Prüfinstituten oder von ausländischen Prüfinstituten, bei denen eine nachvollziehbare und schlüssige Beweisführung möglich ist, ausgestellt sein.

Wobei es egal ist von welchem Land sie ausgestellt wurden, da ausländische Unterlagen, bei denen ein Genehmigungsdokument basierend auf
international harmonisierten Normen wie EU-Richtlinien bzw. ECE-Regelungen beigefügt ist, keiner weiteren Prüfung (z.B. keine weitere Abgas- bzw. Bremsenprüfung) bedürfen. In jedem Fall wird nur die Übereinstimmung mit dem ggst. Fahrzeug geprüft.

Bist leider ca. 2 Jahre zu spät dran da es seither in extrem kurzen Abständen laufend neue strengere Regelungen für die Typisierung gibt. Die Typisierungen am Würstelstand vor der Schlechtastraße sind leider vorbei.|-D  
Auch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Normüberschreitungen gibt es nicht mehr.

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Re(5): Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
06.05.2008, 22:02:47
Sorry für meine blöde Fragerei..

Nova heisst ja, das man:
1. Typisierung bei zuständiger Stelle (MA 46 bzw. zuständige Stelle der jeweiligen Landesregierungen)
2. Formular NOVA 2 (Zulassungsstellen)
3. Finanzamt (Zahlungsbestätigung)
4. Zulassungsstelle

Das ist also alles, was ich tun muss?
Welche Unterlagen braucht man ...?

zu 1.
zu 3. = Kaufvertrag, oder was ist gemeint mit "Zahlungsbestätigung"?
zu 4. ?

Und das Formular Nova 2 (was auch immer das genau ist), muss man dann dem Finanzamt oder der Zulassungsstelle vorlegen?

(Sorry, hab noch nie irgendwas neu angemeldet.. ich kenn mich nicht aus - merkt man ja *g*)



Eigentlich müsste das ja dann
"# Voraussetzung für die "erleichterte Typisierung":

    * EU-Betriebserlaubnis
    * Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen"

funktionieren, oder?
Was meint man mit "EU-Betriebserlaubnis" und woher krieg ich das?
Und wo bekomm ich die Bestätigung dafür, dass das Fahrzeug dem ö. Kraftfahrrecht entspricht?
Und vor allem.. was mach ich dann, wenn ich das habe?


Pah, ich werd immer verwirrter....
Im NOVA2 Formular steht etwas von Bemessungsgrundlagen, Normalverbrauchsabgabe,.... was soll das heissen?

Ich kauf ja nicht von einem  Händler, sondern Privat.
Somit scheint der Kaufpreis nicht als Bemessungsgrundlage zu funktionieren, oder?
...... wieviel würde denn NOVA ausmachen bei dem Bike? (angenommen man zahlt dafür 5.000 Euro)

06.05.2008, 22:18 Uhr - Editiert von gebärdensprachlerin, alte Version: hier
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