Re(7): Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
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Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
22.01.2005, 19:00:37
Hat schon wer von euch einmal eine Motorrad aus einem anderen EU-Land importiert? In meinem Fall würde mich der Import aus z.B. Deutschland, Italien oder England nach Österreich interessieren. Hat da schon wer Erfahrungen gemacht?

Hatte heute nämlich eine kurze Unterredung mit einem Herren von unserer MA46 (Landesfahrzeugprüfstelle) und der hat nur gemeint, dass man importierte Motorräder (bei meinem Wunschfahrzeug handelte es sich um ein Baujahr 1983) in Österreich nicht mehr typisieren lassen kann ... wegen den neuen Abgasvorschriften in Österreich.

Man könnte importierte Motorräder in Österreich nur mehr als Oldtimer typisieren, aber dafür muss das Fahrzeug mind. 25 Jahre alt sein.

Vielleicht gibt es ja auch Unterschiede bei der Typisierung je nach Bundesland. Keine Ahnung.

"Oldtimer" ist so ne Sache ... ich will ja nicht nur 60 Tage pro Jahr mit dem Motorrad fahren können und ein Fahrtenbuch führen müssen. Und wer weiß - dann importiere ich das Motorrad und kann es dann doch nicht anmelden, weil sich die MA46 querlegt.

Auf meine Frage, ob es in der EU (zu der wir ja auch gehören) keine einheitlichen Bestimmungen gäbe, bekam ich folgende Antwort:

Sie können davon ausgehen das wir ab einen Baujahr 1994 eine Typisierung
vornehmen können, eine Ausländische Pickerlüberprüfung können wir nicht
anerkennen da wir in Österreich ein anderes Kraftfahrgesetz haben.


22.01.2005, 19:00 Uhr - Editiert von caze_28, alte Version: hier
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.......
Re(7): Motorrad-Import (aus EU-Land nach Österreich)
23.01.2005, 20:18:21
einen schriftlichen 57a Überprüfungsbefund (auch ohne Typenschein,
Zulassungschein bzw. KFZ Kennzeichen),

Nein:
Nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge können
einem Ziviltechniker, Verein oder Gewerbetreibenden zur
wiederkehrenden Begutachtung vorgeführt werden, wenn zugleich mit
der Vorführung des Fahrzeuges der Typenschein oder Bescheid über die Einzelgenehmigung vorgelegt wird.(Liegt im ermessen ob noch andere Dokumente verlangt werden) Entspricht ein solches Fahrzeug den
Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit so ist ein pos.  Gutachten auf dem Begutachtungsformblatt (Keine Begutachtungsplakette) auszustellen, auf welchem die Fahrgestellnummer, und falls vorhanden auch die Motornummer
festzuhalten ist.
Das wäre ein sogenanntes Anmeldegutachten, es gibt auch noch die
Möglichkeit Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung gem. §57a zu Überprüfen(auch ohne Plakette) Ist aber nur sinnvoll wenn die ausländische Behörde das österreichische Gutachten anerkennt(Wäre umgekehrter Fall)

dient die Überprüfung nur mir, damit ich weiß, was ich noch für die MA46 am
Fahrzeug ändern muss

Hilft in dem Fall (ohne Bescheid über die Einzelgenehmigung) nichts da die wiederkehrende Begutachtung nach den vorhandenen Dokumenten, Typenschein und evt. zusätzlich TÜV oder ABE Gutachten durchgeführt wird. Das Fahrzeug wäre im Falle eines positiven Gutachtens zwar verkehrssicher, aber nur wenn es eine österreichische Einzelgenehmigung hat kann es auch angemeldet werden. Die vergibt aber (in Wien) die MA 46 und zwar nach den neusten geltenden Kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, und da werden Abgasgrenzwerte,Geräuschpegel etc. ein Problem da in deinen Unterlagen keine Gutachten bzw.Prüfprotokolle lt. EG-Richtlinien vorhanden sind.


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