Kleiner Riss im Gehäuse: Grund zum Umtausch?
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Re(3): Kleiner Riss im Gehäuse: Grund zum Umtausch?
09.02.2005, 19:21:22
hat der kunde gar nicht die möglichkeit, das gerät sofort zu begutachten, ... oder einfach, weil im geschäft keine zeit dazu war...


Oooh, damit wirst du nicht durchkommen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html

Hier interessant:
"... Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, ..."

Auf gutdeutsch: Hat der Käufer verschlafen, die Ware bei Übergabe auf offensichtliche Mängel (a la Gehäuseriss) zu prüfen.

"... kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen ... hat. ...

Auf gutdeutsch: Wenn der Verkäufer gewusst hätte, dass die Kamera einen Gehäuseriss hat, und dies dem Käufer verschwiegen hätte.

wird kein kunde sämtliches zubehör mit der lupe nach rissen, kratzern usw durchsuchen... würde dem händer auch sicher nicht gefallen...


Ist richtig, aber wie schon gesagt: sein Pech, WENN da ein Kratzer ist, den er beim Kauf nicht bemerkt. Man hat kein RECHT DARAUF, Zeugs nicht genauer anschau'n zu müssen, wemma's kauft.

Denn Sachmängel sind ...
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

... und hier steht nichts von Kratzern etc.!
Kratzer am Objektiv o.ä. würden bedeuten, dass sich die Kamera NICHT mehr ...
"1. ... für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ...
2. ... für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist ..."


Ein Riss od. Kratzer am Gehäuse dagegen ist vielleicht schiach, aber er "beeinträchtigt nicht die gewöhnliche Verwendung" der Kamera. Ergo: nix Gewährleistungsfall.

Bittscheen: ICH habe diese Gesetze nicht gemacht. ;-)
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es öftermal einen Unterschied gibt zwischen dem, was man persönlich für gerecht fände, wo aber schwarzaufweiss im Gesetz etwas anderes drinsteht.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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