Re: TFT-Pixelfehler und Fernabsatzgesetz
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Re: TFT-Pixelfehler und Fernabsatzgesetz
06.03.2005, 12:16:37
Die üblichen TFTs unterliegen der Pixelfehlerklasse II - das heisst es dürfen max. 4 einfarbige defekte Einzelpixel vorhanden sein, damit das Gerät als in Ordnung gilt. Erst ab dem 5. einfarbigen Einzelpixel gilt der Monitor als defekt. Anders ist die Regelung bei mehrpixeligen Fehlern - da dürfen z.B. nur maximal 2 x 2 Pixel falsch leuchten oder 1 x 3 und 1 x 1 Pixel, damit der Monitor als in Ordnung gilt. Wobei die Fertigungstechniken heutzutage sehr gut sind und die Pixelfehler sich minimieren.

Du scheinst da wieder was falsch zu verstehen im Fernabgesetz. Du hast ein 14tägiges Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, da du ja nicht wie "besichtigt" kaufst sondern nur wie "beschrieben" - und eine Beschreibung kann falsch sein. Dieser Anspruch gilt allerdings nur dann, wenn du das Gerät weder ausgepackt noch benutzt hast. Und das ist wohl nicht mehr der Fall, wenn du das Gerät schon ausgepackt, angesteckt und getestet hast. In diesem Falle hast du keinen Anspruch mehr auf Rückgabe gemäss dem FAG und kannst nur auf Kulanz des Händlers hoffen, dass er dir das Gerät zurücknimmt. Wie er das dann macht (Preisabschlag da Ware nicht mehr neuwertig, Ablehnung einer Retournahme, etc.) ist seine Sache - nur Rechtlich hast du - sobald das Gerät die Originalverpackung verlassen hat - eigentlich keine Lobby mehr, was eine Rückgabe angeht.

Und wennst einen Monitor kaufen willst, dann gehst zum Fachhändler, lässt dir den dort anstecken und zahlst halt dann 25,- € dafür.
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Gegenargument ? Brauch ich ned - ich bin doch selber dagegen :)

Es gibt heutzutage nur noch zwei Möglichkeiten, reich zu werden:
Entweder mit sechs Richtige - oder mit dem richtigen Sex :)
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