Oesterreich - Wirbel um neues Mediengesetz
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Abstimmung: LINKSAMMLUNG :::> RECHT IM INTERNET - Domains - Titelschutz - Versandbetrug - Internetbetrug - Auktionsbetrug - Produkte - Vergleich
^L^
08.03.2005, 19:04:04
Seite gegen Internetbetrug und Auktionsbetrug
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Rechtliche Grundlagen einer Homepage · Tipps
http://www.recht-der-homepage.de

Vorformulierter Disclaimer/Vereinbarung
http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm
http://www.disclaimer.de/index.html

Internetrecht · Markenrecht
· Wettbewerbsrecht · Urheberrecht

http://www.yourlaw.ch
http://www.netlaw.de
http://www.online-recht.de

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Oesterreich - Wirbel um neues Mediengesetz
^L^
02.06.2005, 15:42:31
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Oesterreich - Wirbel um neues Mediengesetz
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Was auf Deutschland erst viel spaeter in Form des Mediendiens-
tegesetz zukommt, erreicht Oesterreich bereits am 1. Juli 2005:
ein neues Mediengesetz. Das neue Mediengesetz in Oesterreich
schnuert die Freiheit des Internets zusammen. Ab 1. Juli muss
jede Website in Oesterreich, egal ob geschaeftlich oder privat
genutzt, ein Impressum aufweisen. Das gilt auch fuer Weblogs.

Die neue Regelung bezueglich der Impressumspflicht spricht in §
24 Abs. 3 des oesterreichischen Mediengesetzes vom Namen oder
der Firma sowie der Anschrift des Medieninhabers und des Heraus-
gebers eines jeden wiederkehrenden elektronischen Mediums, die
anzugeben sind. Unter den Begriff "periodisches Medium" fallen
im Grunde auch Homepages oder Websites, die im Regelfall jeder-
zeit abrufbar und damit dauernd vorhanden sind.

Jeder Inhaber einer Website (man muss nicht zwingend auch Inha-
ber einer Domain sein) muss also persoenliche Angaben machen,
soweit er seinen Wohnsitz in Oesterreich hat. Was fuer Dienst-
leister im Internet opportun und ein Zeichen der Seriositaet ist,
wird zur potentiellen Quelle des Missbrauchs bei privaten Inter-
netseiten. Kenner der Materie fuerchten nun, dass die Impressums-
daten das gefundene Fressen fuer Werbetreibende sei.

Besonders hart wird es voraussichtlich Weblogger treffen, die
ihre Journale nicht selten auch mit der Absicht betreiben, die
oeffentliche Meinung zu beeinflussen. Fuer diese elektronischen
Medien gelten strengere Regeln. So muss neben Name und Ort auch
eine vollstaendige Adresse sowie etwaige Beteiligungen des Medien-
inhabers an Gesellschaften und anderen unternehmerischen Websites
sowie gegebenenfalls weitere Informationen angegeben werden (§ 25
Abs. 2). Alles in allem sind aber verschiedene genutzte Rechts-
begriffe noch so unklar, dass nicht gesagt werden kann, wie weit
sie gehen.

Das oesterreichische Gesetz sieht fuer den Fall des Verstosses
gegen die Regelungen Verwaltungsstrafen bis zu EUR 2.180,- vor.
Dabei handelt es sich allerdings um die Hoechststrafe, die nicht
die Regel sein wird. Es fragt sich allerdings, wer ein Interesse
daran haben koennte, die hunderttausenden von Websites zu kontrol-
lieren und wer den Aufwand betreiben will, die tatsaechlich ein-
getragenen Impressen zu verifizieren. Zudem fragt sich, wofuer
es die WHOIS-Daten gibt. Sicher gibt es da auch nicht korrekte
Daten, aber mit Impressen wird es sich nicht wesentlich anders
verhalten. Braucht es dann wirklich die Impressumsregelung fuer
jedermann?

Wie sich die Sache in Deutschland entwickelt, wird man sehen. Ein
Entwurf fuer das zukuenftige Mediendienstegesetz liegt bereits vor.
Ueber den neuen Staatsvertrag fuer Rundfunk und Telemedien wird eben-
falls verhandelt. Beide verheissen fuer das Internet nicht nur Gutes.
Fuer Weblogs duerfte da interessant sein, dass laut § 54 Abs. 2 des
Staatsvertragsentwurf "Telemedien mit journalistisch-redaktionell
gestalteten Angeboten, in denen vollstaendig oder teilweise Inhalte
periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben wer-
den, und vergleichbare Telemedien [...] den anerkannten journalis-
tischen Grundsaetzen zu entsprechen" haben werden.

Das oesterreichische Mediengesetz mit einer Synopse:
> http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien1.htm

Entwurf fuer den Staatsvertrag fuer Rundfunk und Telemedien unter:
> http://www.iukdg.de/9_RAEStV_180405.pdf

Entwurf fuer das Telemediengesetz unter:
> http://www.iukdg.de/050419_Entwurf_Anhoerung.pdf

Quelle: orf.at, futurezone.at, eigene Recherche


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