Re(3): ...20.000 Autos sind nicht angemeldet....
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...20.000 Autos sind nicht angemeldet....
14.03.2005, 19:31:02
und fahren trotzdem herum....8-O
grade in willkommen österreich gehört...

meine mutter meinte nur für wien ich glaube eher für ganz Ö.

is ja arg. die erkennst net mal da aus verschiedenen gründen die nummerntafeln nicht abgenommen werden konnte....wennst mit so einem an unfall hast ...8-O

is ja voll ACK!


Edit: habe gerade etwas genauer erfahren warum diese fahrzeuge noch rumfahren.

Sie sind angemeldet!

aber schon lange OHNE Versicherungsschutz, wegen, entweder a) §38 (Nichtbezahlung der Erstprämie), oder b) §39 (Nichtbezahlung der Folgeprämie).
Bei a ist die Versicherung sehr rasch nach Anmeldung leistungsfrei, bei b dauert es etwas länger, wegen der diversen, gesetzlich vorgeschriebenen Mahnfristen.

es liegt wohl dann das die versicherungen und behörden net so gut zusammen arbeiten...

zb. meinem freund is es unfreiwillig so gegangen....
er kriegt eine mahnung von der versicherung das die prämien nicht bezahlt worden sind....
er ruft dort an. die sagen das er 1,5 Jahre ohne versicherungsschutz herumgefahren ist.
die versicherung hat durch einen internen edv fehler im keinen zahlschein zugeschickt...
die waren ganz entsetzt das er noch mit dem fahrzeug herumfährt bzw. das er noch die taferln hat.....die behörde hat sich bei ihm nie gemeldet bzgl taferln oder so...



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14.03.2005, 20:09 Uhr - Editiert von MidiFan, alte Version: hier
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Re(3): ...20.000 Autos sind nicht angemeldet....
14.03.2005, 21:21:47
doch, gerade für schmerzengeldansprüche gilt das, weil personenschäden werden immer ersetzt (natürlich nur wenn man selbst nicht schuld ist am unfall). sachschäden werden nur ersetzt, wenn der gegner bekannt ist:


http://www.vvo.at/vvoat/vvoat.nsf/viewTeaser/A7BB56CDF583EE4CC1256D09005AF9E6!OpenDocument

Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erweiterten Schutz der Verkehrsopfer können Geschädigte nach Verkehrsunfällen im Inland in besonderen Fällen ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem österreichischen Garantiefonds geltend machen.

Der Garantiefonds tritt in den Schadenfall ein, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des schädigenden Fahrzeuges keine Entschädigung zu leisten hat, weil der Verkehrsunfall durch

· ein nicht (mehr) versichertes oder nicht zum Verkehr zugelassenes Kraftfahrzeug
· ein gestohlenes bzw. widerrechtlich benutztes Fahrzeug

· ein unbekanntes Fahrzeug verursacht wurde oder

· der gegnerische Fahrzeuglenker den Schaden vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat.

Die Schadenersatzansprüche sind binnen 3 Monaten schriftlich an den

Fachverband der Versicherungsunternehmungen
Schwarzenbergplatz 7
1030 Wien
Tel. 01/711 56-0
Fax 01/711 56-272
e-mail: strasser@vvo.at

zu richten.

Eine vorherige Geltendmachung der Ansprüche beim Unfallgegner ist nicht nötig.

Der Versicherungsverband leistet Entschädigung für Sach- und Personenschäden im Rahmen der zum Unfallzeitpunkt in Geltung gestandenen Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Im Falle der Schädigung durch ein unbekanntes Fahrzeug werden nur Personenschäden ersetzt.

Bei Sachschäden sieht das Verkehrsopfergesetz einen Selbstbehalt von € 220,-- vor.


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.  nicht ganz richtig  (Gott am 14.03.2005, 20:45:30)
..  Re: nich ganz richtig  (Rostgeschützt am 14.03.2005, 20:52:32)
...  Re(2): nich ganz richtig  (mIstA am 14.03.2005, 20:56:34)
..  Re: nicht ganz richtig  (MidiFan am 14.03.2005, 21:05:45)
 

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