Monitortausch bei Peluga
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Re(3): Monitortausch bei Peluga
17.05.2005, 12:18:55
Hier sind noch ein paar Informationen:

- lt. Gesetz kannst du als Käufer zw. Verbesserung (Reparatur) und Austausch wählen; nur wenn der Austausch für den Händler unzumutbar ist, kann er dir stattdessen eine Verbesserung anbieten (bzw. auch umgekehrt, wenn die Reparatur verlangt wird und für den Händler zu teuer wäre, kann er Austausch anbieten). Wenn beides nicht möglich ist, kannst du wahlweise Wandlung (Rückabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung verlangen. Im konkreten Fall wird es schwierig für den Händler sein, zu argumentieren, der Austausch sei unzumutbar (wenn er identische Geräte lagernd hat), aber probieren kann er es ja immer (IMHO bei einem Billig-Display eher Schikane, aber das ist nur IMHO. YMMV...).
(Quelle: http://members.aon.at/agartne2/aktuelles2.htm  - das RIS ist gerade so langsam ...)

Weiters:


Index
20/06 Konsumentenschutz

Text
                           Gewährleistung

  § 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch
verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen
  1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der
     Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland
     gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an
     die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher
     verlangt
  2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern
     dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht
     überraschend sein mußte und sofern nach der Art der Sache deren
     Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist,
     besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau
     unbeweglich geworden ist.
  (2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn
es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat
jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.
  (3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs,
insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der
Unternehmer zu tragen.


d.h. grundsätzlich kannst du auf Kosten des Händlers den Artikel zu ihm schicken, selbst hinbringen oder er holt ihn ab. Andere Varianten (du schickst den Artikel zum Hersteller o.ä.) sind Kulanz deinerseits.


mjy@geizhals.at
Warum sollten wir es Unternehmen mit Eigeninteresse erlauben, das Gleichgewicht der freiheitlichen Grundrechte aus dem Lot zu bringen und dabei die Rede- und Ausdrucksfreiheit, die freien Märkte, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Verbraucherrechte, die Gesellschaftsstabilität und das Ende des materiellen und informationstechnischen Mangels aufs Spiel setzen? Weil jemand ein Lied klauen könnte? Das erscheint mir doch als ziemlich fadenscheinige Ausrede.
-- John Gilmore
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.......
Re(7): Monitortausch bei Peluga
17.05.2005, 13:38:26
Das heist mir würde laut Gesetz ( da der Monitor bei Kauf defekt war) sofort
ein funktionierendes Modell zustehen?


"sofort" nicht, nur in angemessener Frist. Das Gesetz ist hier etwas vage, aber man könnte bei diesen Umständen durchaus argumentieren, ein Sofortaustausch sei angemessen, da die Geräte lagernd sind und dringend benötigt werden.

Hier noch einmal ein Zitat:
http://www.das.at/firmenpr/konsulent/2001/ausgabe5/gewaehrleistungsrecht_abgb.htm

§932, Abs. (2):

(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

Wenn es also ein dringend benötigtes Arbeitsgerät ist und 2 Wochen Verdienstentfall o.ä. zu befürchten sind, hat der Händler gefälligst eins der 3 herumstehenden Geräte rauszurücken. IMHO und hoffentlich in diesem Fall auch die naheliegende Interpretation eines Richters.

mjy@geizhals.at
Warum sollten wir es Unternehmen mit Eigeninteresse erlauben, das Gleichgewicht der freiheitlichen Grundrechte aus dem Lot zu bringen und dabei die Rede- und Ausdrucksfreiheit, die freien Märkte, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Verbraucherrechte, die Gesellschaftsstabilität und das Ende des materiellen und informationstechnischen Mangels aufs Spiel setzen? Weil jemand ein Lied klauen könnte? Das erscheint mir doch als ziemlich fadenscheinige Ausrede.
-- John Gilmore
17.05.2005, 13:38 Uhr - Editiert von mjy@geizhals.at, alte Version: hier
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