Windows XP: Aus 'Home' mach 'Professional' - Zwei Bytes machen es möglich
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Re(4): Windows XP: Aus 'Home' mach 'Professional' - Zwei Bytes machen es möglich
04.06.2005, 11:11:56
SCNR:
Bitte tu's, lass dich von MS anzeigen, und werde dann ein Held, indem du im klärenden Musterprozess gewinnst oder halt verlierst. %-)

Wobei ich auf Zweiteres tippen würde: Man kauft grundsätzlich nicht "die Software", sondern das Nutzungsrecht an diesem einen Exemplar. Dabei ist auch der Leistungsumfang spezifiziert. Du "kannst nicht" (auch wenn du's technisch kannst) den Leistungsumfang auf ein Level erweitern, das dann einem teureren Produkt entspricht.

Beim Installieren akzeptiere ich dann wohl diesen Text, das ist aber
juristisch Belanglos, da es eben nach dem Kauf passiert.


Du vergisst dabei, dass dies keine vertrags- und "rechtlose" Situation schafft, woraufhin du mit der SW alles machen kannst was du willst. D.h. beliebig viele Kopien installieren und weiterverkaufen etc. etc.
Es können dadurch allenfalls "unzulässige" Bedingungen der EULA streitbar werden, aber nicht "allgemeinübliche" - wie u.a. das Erwerben des blossen Nutzungsrechts im spezifizierten Leistungsumfang der SW.

Meinetwegen vergleichbar damit, dass du einen Einzelplatz-INet Anschluss mittels eines privaten Routers im Leistungsumfang auf Mehrplatzfähigkeit ... technisch erweitern KANNST, aber DÜRFEN tust du's rechtlich nicht. Bidde ja ned verwechseln, dass, wenn's viele ISPs tolerieren, sie das auch tolerieren MÜSSTEN. Der ISP kann, wenn er das will, deinen Anschluss kündigen, da du vertragsbrüchig wurdest. Und ich schätze, rein theoretisch könnte er dich auch verklagen, da du unerlaubt, eigenmächtig und vorsätzlich den vertragl. spez. Leistungsumfang auf ein teureres Produkt erweitert hast (ohne Bezahlung des Mehrwerts), als du vertragl. mit dem ISP vereinbart hast.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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Re(5): Windows XP: Aus 'Home' mach 'Professional' - Zwei Bytes machen es möglich
04.06.2005, 11:21:08
indem du im klärenden Musterprozess

Den gibts also noch nicht? Sie an, sieh an - dann kann man wohl meine Ansicht nicht generell für falsch halten.....und Microsoft hat da wohl kein Interesse an einem Musterprozess, nur weil ich mir 30 EUR bei meiner Windowsversion sparen will und trotzdem den blauen statt dem grünen Balken beim Hochfahren habe...

Man kauft grundsätzlich nicht "die Software", sondern das Nutzungsrecht an
diesem einen Exemplar.


Was ist schon "die Software"? Ähnlich einer Musik-CD: Klar kauf ich durch deren Kauf nicht die Rechte am Werk - aber Mitsingen wenn die CD rennt darf ich schon, oder?

Dabei ist auch der Leistungsumfang spezifiziert. Du "kannst nicht" (auch wenn
du's technisch kannst) den Leistungsumfang auf ein Level erweitern, das dann
einem teureren Produkt entspricht.

Das seh ich eben anders. Wenn drauf ist auf der CD - SSKM für die Firma. Sollen sie halt zwei Versionen pressen und net nur unterschiedliche Keys. Es ist MEINE CD auf MEINEM Computer (in MEINEM stillen Kämmerlein). DAMIT kann ich tun was ich will - zumindest solangs nicht öffentlich und/oder erwerbsmäßig ist. Ich kapier noch immer nicht, wie Du juristisch gegen einen Nutzer vorgehen willst, der da was ändert? Was für ein Delikt?

Meinetwegen vergleichbar damit, dass du einen Einzelplatz-INet Anschluss
mittels eines privaten Routers im Leistungsumfang auf Mehrplatzfähigkeit ...
technisch erweitern KANNST

Du überschätzt mich gerade gewaltigst  ggg


lG sstephan

Tja - keine Ahnung, was ich in die Sig schreiben soll                      
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