[BEWERTUNG] MFE-PC.DE
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Re: könnte wesentlich besser sein!
02.07.2005, 12:19:48
Hallo,

da will ich hier mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Sie haben als Endverbraucher 14 Tage lang die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sie nun einen LCD Schirm kaufen, und diesen dann nach 14 Tagen mit über 100 Betriebsstunden zurückgeben, dann kann man eben nicht von einer simplen Prüfung sprechen, die auch im Laden möglich gewesen wäre.

Wenn Sie nun vor dem Kauf diese Frage stellen, dann müssen wir auch allgemein Antworten, und im Regelfall ziehen wir nichts vom Kaufpreis ab. Die Sache mit den 100 Stunden kam bis jetzt auch erst einmal vor, und ist wie schon gesagt, eine Ausnahme.

Und gerade Mindfactory behhält sich dieses Recht vor, den Kaufpreis zu reduzieren, wenn die Ware mehr als nur überprüft wurde (siehe deren AGBs).

Ich denke, und dies haben Sie ja eigentlich auch geschrieben, dass man uns immer per Telefon erreichen kann, und unseren Kunden bieten wir generell kostenlosen telefonischen Support am Telefon, und wer bietet sowas schon noch heutzutage?

Nebenbei, beschäftigen wir nur technisch geschulte Mitarbeiter/Innen am Telefon, und dies sichert eine sehr hohe Beratungsqualität.

Sie schreiben von einer schnellen und kompetenten Beratung, und im gleichem Atemzug bemängeln Sie diese mit einer Note 5. Und haben Sie überhaupt ein Panel bei uns gekauft? Wenn ja, haben Sie es uns zurückgeschickt? Wenn ja, haben wir etwas abgezogen?

In den letzten Monaten hatten wir nicht einen Fall, wo wir etwas bei einem gekauften LCD abziehen mussten. Worauf ich hinausmöchte, ist die Tatsache, dass Sie über unsere Kulanz gar keine Angaben machen können, weil Sie diese gar nicht ausprobiert haben.

Und wenn jemand Ware an uns zurück sendet, warum auch immer, dann wird dieser Fall noch am gleichen Tag bearbeitet, und der Kunde erhält in der Regel noch am gleichen Tag sein Geld zurück! (auch hier arbeitet wir deutlich besser als der Durchschnitt)

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich zu erkennen geben, und man die Sachlage mal überprüfen könnte. Wann bestellt, wann geliefert, wann zurück gesendet, wann bei uns angekommen, wann hatten Sie den vollen Kaufpreis zurück?

Ich bin mir sicher, dies würde die Leser hier sicherlich auch interessieren!

Mit freundlichem Gruß
M. Fleischer
-Geschäftsführer-



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Re: Höherversicherung ?
29.08.2005, 02:04:46
Sehr geehrter Hr. Born for Nothing,

wir haben die Welt ja nicht erfunden. Die Pakete versenden wir seit mehreren Jahren mit der Deutschen Post AG, die inzwischen DHL Express heißt. Und wie jeder Bundesbürger auf der guten alten Postfilliale, sofern es noch eine gibt in seinem Dorf, feststellen kann, kann man dort Pakete höher versichern, wenn man der Mienung ist, dass die Ware die man mit diesem Paket versendet, eben teurer ist. Diese Versicherung kostet 3,50 Euro (ohne Mwst.) und diese leiten wir 1:1 weiter, bei uns ist dann sogar schon die Mwst. im Preis enthalten. Ist dann das Paket über 2.500 Euro wert, dann muss man noch ein wenig tiefer in die Tasche greifen und dafür 15 Euro zahlen. Bei allen Versendern die mit der Deutschen Post AG versenden, werden Sie dieses wiederfinden.

Und wir lassen unseren Kunden ja die Entscheidung frei, Sie hätten ja Vorkasse ohne Versicherung wählen können. Dann wären je nach Gewicht eben ab 6,99 Euro Versand entfallen. Und ich denke wir handeln damit auch im Sinne unserer Kunden, weil wir uns eben Gedanken darüber machen, dass die Waren auch ordentlich versichert sind! Und Sie werfen uns jetzt vor, dass genau diese Versicherung Pfui ist???

Nur was mit ja schleierhaft ist, ist die Tatsache wie Sie denn den Kauf einer Ware bei uns bewerten können, wenn Sie gar keine Ware bei uns gekauft haben.

Alles in allem halte ich Ihr Posting für sehr merkwürdig, und ich denke dass einzige Ziel was Sie dabei im Auge haben, ist uns ein wenig Schaden zuzufügen. Denn hätten Sie wirkliches Interesse gehabt, dann hätten Sie uns ja fragen können, ob wir Ihnen nicht mal ausnahmsweise das Notebook per Nachnahme ohne Versicherung versenden???

Und jetzt mal ernsthaft, ein gutes Notebook kostet zwischen 1000-1500 Euro, da schlagen 3,50 Euro mit maximal 0,35% zu Buche! Und Sie können mir glauben, im Schadensfall, müssen Sie als Kunde ja zumindest bei der Post bescheid sagen, und uns telefonisch informieren. Und dieser Aufwand alleine ist schon die 3.50 Euro wert...und in 10 Jahren Selbständigkeit musste noch kein Kunde von Fleischer Electronics GmbH auf seine Ware oder Geld verzichten! Im Schadensfall zahlen wir dann sogar das Geld vorab an den Kunden, oder liefern vorab ein neues Gerät.

Und ich denke dies ist auch im Sinne des Kunden, ich lade an dieser Stelle gern alle Leser ein, hier ein wenig die eigene Meinung zu diesem Thema zu sagen! Ich will hier ja nicht immer alleine als Kommentator tätig sein!

Gruß
M. Fleischer
-Geschäftsführer-



  

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Re(3): Höherversicherung ?
29.08.2005, 17:40:07
Ich bin ja keine Rechtsberatung, aber in Deutschland ist es üblich das Pakete versichert werden. Diese Kosten übernehmen einige Lieferanten für Ihre Kunden, bei uns in der EDV Branche ist es so üblich, dass diese dem Kunden einzeln in Rechnung gestellt werden.

Und ich finde es auch nicht schlimm, dass wir unseren Kunden nur versicherte Waren verkaufen. Ich möchte ja nicht wissen, was passiert, wenn Sie einen Laden finden, der Ihnen das Notebook unversichert zusendet, und dann das gute Stück auf dem Versandwege geklaut wird?

Sie müssten dann den Rechtsweg gegen den Laden bestreiten um an Ihr Geld zu kommen. Was machen Sie wenn der Laden dann inzwischen Konkurs gegangen ist?

Da finde ich unsere Praxis deutlich besser alle Pakete ausreichend zu versichern. Hat schließlich auch schon 10 Jahre lang gut funktioniert! Und ich werde dies nicht ändern.

Was ich aber meinte, wenn Sie uns telefonisch kontaktiert hätten, hätten wir Ihnen das NB 3,50 Euro günstiger gemacht, und Sie hätten unter dem Strich "Ihren Gesamtpreis" gehabt.

§474 regelt den Begriff des Verbrauchsgüterkaufs:

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.


§445 regelt die Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen (hat mit unserem Fall also nichts zu tun...)
§447 regelt den Gefahrenübergang bei Kaufleuten (und findet eben keine Anwendung in unserem Fall)

Dass aber ein Paket nicht versichert werden darf, oder der Kunde die Kosten für eine Versicherung tragen darf, ist dort nicht geregelt.

Wir klären unsere Kunden vor dem Kauf über alle Kosten auf, ich finde dies total in Ordnung. Und auch wir haben Sie ja vorher über die Kosten aufgeklärt, auch wenn Ihnen persönlich diese als zu hoch erscheinen mögen.

Für weitere Gespräche zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne telefonisch und per eMail zur Verfügung.

MfG
M. Fleischer
-Geschäftsführer-







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Re(4): Höherversicherung ?
23.11.2005, 00:33:05
Es hat zwar etwas gedauert jedoch hab ich nun das passende gefunden das Sie dem Kunden nur 500 € erstatten sollte die Ware auf dem Transportweg verloren wenn Kunde keine Versicherung abschließt:

Dass AG Fürstenwalde hat mit Urteil vom 9.6.2005 (15 C 147/04) entschieden, dass seit 1.1.2002 der Versender beim Versendungskauf an Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass der Mangel der Kaufsache nicht beim Transport entstanden ist. Damit wird die gesetzliche Neuregelung ausdrücklich gerichtlich bestätigt.
Im vorliegenden Fall verkaufte ein Händler dem klagenden Kunden über eBay einen Carbonmast für 178 EUR inkl. Versandkosten. Der Kunde überwies diesen Betrag an den Händler. Kurz darauf nahm der Vater des Kunden die Ware in Abwesenheit seines Sohnes entgegen, weil dieser im Urlaub war. Als der Kunde nach seiner Rückkehr einige Tage später die Ware auspackte stellte er fest, dass dieser gebrochen war. Dies meldete er sofort dem Händler und forderte ihn einige Monate später über seinen Anwalt zur Lieferung eines mangelfreien Mastes und Abholung der beschädigten Ware auf. Der Händler wies die Forderung zurück, woraufhin der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklärte. Die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten hatte Erfolg.
Laut Gericht ergibt sich der Rückerstattungsanspruch des Kunden aus den Rücktrittsvorschriften, wonach der Händler verpflichtet ist, den bezahlten Kaufpreis sowie die Versandkosten in voller Höhe Zug um Zug gegen Rückgabe der Ware zurückzuzahlen. Der Kunde war, so das Gericht, zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, weil der gelieferte Mast wegen der Beschädigungen nicht vertragsgemäß und darüber hinaus auch nicht frei von Sachmängeln war.
Die Behauptung des Händlers, er habe den Mast unbeschädigt und im einwandfreien und gebrauchstüchtigen Zustand von einem Mitarbeiter einpacken und in diesem Zustand dem Fahrer des Versandunternehmens übergeben, reiche nicht aus, eine mangelfreie Übergabe der Kaufsache zu belegen. Genau hierauf komme es aber in dem Fall an. Nach § 474 Abs. 2 BGB finde bei einem Verbrauchsgüterkauf wie im vorliegenden Fall die Regelung zum Gefahrübergang nach § 474 Abs. 1 BGB keine Anwendung. Die Gefahr konnte daher erst mit zu dem Zeitpunkt übergehen, als der Kunde die Ware kontrollieren konnte. Den Beweis dafür, dass die Kaufsache nicht während des Transportes beschädigt worden ist, trage somit der Händler. Dieser Beweis konnte jedoch nicht erbracht werden.
Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht daraus, dass der Mast bereits einige Zeit vor der Mängelanzeige des Kunden von seinem Vater angenommen wurde. Denn dieser sei weder Erfüllungsgehilfe des Kunden gewesen noch bestehe eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers wie z.B. beim Handelskauf.

Das Urteil bestätigt die seit 1.1.2002 erheblich zugunsten des Verbrauchers geänderte Rechtslage. Sofern Waren auf dem Transportweg verloren gehen oder beschädigt werden, tragen Sie im Online-Handel mit Verbrauchern das Risiko, weil die Regelvorschrift des § 447 BGB (Gefahrübergang bei Übergabe an das Transportunternehmen) nach § 474 Abs. 2 BGB bei Bestellungen von Verbrauchern keine Anwendung findet.

Sie tragen demnach das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg bis zur Ablieferung beim Verbraucher. Ebenfalls tragen Sie die Gefahr bei Rücksendungen im Rahmen des fernabsatzrechtlichen Widerrufs- oder Rückgaberechtes (§ 357 Abs. 2 S. 2 BGB). Dies bedeutet, dass Sie an Ihren Kunden den Kaufpreis auch dann erstatten müssen, wenn der Verbleib der Ware mit dem Transportunternehmen noch nicht geklärt ist (möglich ist auch eine erneute Lieferung, wenn der Kunde zustimmt) Wenn Sie nicht die tatsächliche Ablieferung nachweisen können, oder wenn der Kunde den Nachweis der Rücksendung erbracht hat, müssen auf Wunsch des Kunden geleistete Zahlungen zurück erstattet werden. Abweichende Regelungen existieren ggf. beim Vertrieb in andere Länder.


Quelle: Trusted Shops Forum


Wie Sie ersehen können, ist Ihre Aussage bei "Erklärung zur Höherversicherung" das lediglich nur 500 € erstattet werden sollte der Kunde keine Höherversicherung abschliessen schlicht und ergreifend wettbewerbswidrig und daher unzulässig weiterhin wird der Kunde zum Abschluss gezwungen da ihm eindeutig gesagt wird, wenn die Ware verloren geht und es ist keine Höherversicherung abgeschlossen dann gibt es auch nur max. 500 €.

Hier wird die Unwissenheit des Verbrauchers ausgenutzt.

Die mögliche Folge ist eine Abmahnung sofern Sie an den falschen Händler kommen.

EDIT:

Wie ich sehe haben Sie darauf reagiert jedoch ist auch die Reaktion wettbewerswidrig denn die Ware wird in erster Linie dem Endverbraucher angeboten und Klauseln welche den B2B Bereich betreffen haben hierbei nichts zu suchen. Der Satz" Gelten nicht für den Endverbraucher" ist wiederum nicht zulässig da wiederum das Hauptaugenmerk am Kunde Endverbraucher liegt und daher irreführend und nicht zulässig !:-)

24.11.2005, 01:29 Uhr - Editiert von Born4Nothing, alte Version: hier
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Schneller und günstiger Shop aber Abzug beim Service
09.09.2005, 13:27:04
(Dies ist ein Nachtrag zu einer bereits gegebenen Bewertung!)

Gekaufte Artikel:
- Notebook ASUS W2VC-UU00P
- Garantieverlängerung
- MS Office Professional

Die Bestellung wurde Donnerstag vormittag abgeschickt und der Bestellbetrag überwiesen, Samstag kam das Paket schon an!!!
Leider war der Umkarton in keinem guten Zustand (eingebeult, mehrere teilweise an- oder abgerissene Aufkleber des Hersteller und vom Versand zum Händler).
Der Inhalt war in Ordnung und entsprach der Bestellung.

Da das Gerät jedoch nicht meinen Vorstellungen entspricht (und ich keine Möglichkeit habe es vorher irgendwo anzusehen), wollte ich von meinem Widerrufsrecht, welches mir laut AGB des Händlers durchaus zusteht, Gebrauch machen. Die Reaktion war ablehnend und unfreundlich. Erst nach längerem Mailverkehr und Rückendeckung durch einen Anwalt wurde mir erlaubt die Bestellung zurückzusenden. Man werde dann "ja mal sehen".
Das Auftreten des Händlers deutete darauf hin, dass er mir - obwohl das Gerät nur vorsichtig und kurz getestet wurde - einen hohen Wertersatz abziehen würde. Aus Angst vor diesem Verlust oder einem eventuellen Rechtsstreit habe ich dann den Widerruf zurückgenommen. Was ich mit dem Notebook anfange, weiß ich noch nicht...

Fazit: Schnelle und reibungslose Abwicklung des Kaufs und des Versandes aber so gut wie keine Möglichkeit zum Widerruf und sehr unfreundliches Auftreten des Händlers bei der Service-Anfrage.

09.09.2005, 13:34 Uhr - Editiert von upr8, alte Version: hier
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Re(3): Schneller und günstiger Shop aber Abzug beim Service
10.09.2005, 14:29:37
ERLEDIGT!!!

Sehr geehrter Hr. Born4Nothing,

melde Ihnen hiermit die ordnungsgemäße Beseitigung des Fehlers.

Kurz zur Sachlage, bei uns verlassen alle Paket VERSICHERT unser Haus. Und ja, eine Versicherung bekommt man nicht geschenkt. Die Tarife der Deutschen Post AG stehen seit Jahren unverändert fest, zumindest für die Höherversicherung.

Wir könnten dies ändern, wenn wir den Versand mit UPS oder GLS machen würden. Aber es gibt Gründe dafür dies eben nicht zu tun. UPS hat eine Niederlassung in Hannover, diese hat mal vor Jahren für uns die Pakete befördert (5-6 Jahre her). Dabei traten um den Faktor 4 höhere Transportschäden auf, als jetzt bei der Deutschen Post AG. Dies wäre ja noch nicht so schlimm, wenn UPS diese Schäden dann regulieren würde. Aber leider mussten wir in jedem Fall rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Teilweise sind die Transportschäden bis heute nicht von UPS bezahlt.

Ein anderer Nachteil ist bei GLS, dass diese kaum Niederlassungen haben, und unsere Kunden dann sehr weite Wege (>50km) in Kauf nehmen müssten, wenn sie mal nicht angetroffen wurden, und nun das Paket selber abholen müssen.

Die Post stellt automatisch auch am Samstag zu, und hat viele Abholmöglichkeiten bei Nichterreichen des Empfängers.

Nun finden Sie ja mein Geschäft nicht seriös, und bezeichnen uns der Versandkostenabzocke. Wollen aber trotzdem bei uns Ware einkaufen. Dies steht doch im totalen Gegensatz. Entweder sind Sie doch der Meinung, dass wir ein guter Laden sind, oder Sie möchten uns einfach nur, durch völlig übertriebene Äußerungen hier Schaden zufügen.

Ich erwarte hier also jetzt von Ihnen auch eine Klarstellung!

MfG
M. Fleischer
-Geschäftsführer-

  





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Re(8): Schneller und günstiger Shop aber Abzug beim Service
21.11.2005, 19:56:49
und auch hier kann ich nur sagen, dass wir inzwischen unsere Versandkosten ein wenig besser kalkulieren konnten, besagtes 5kg Stück würde aktuell nur noch 13,99 Euro kosten (Versand+Versicherung+Nachnahme).

Wie kommt dies zu Stande fragt man sich, nun ich habe unserem Außendienstmitarbeiter bei der Deutschen Post AG mitgeteilt, dass sich Kunden im Internet darüber beschwert hätten, dass wir einfach zu hohe Versandkosten hätten.

Dies führte dazu, dass man die Kalkulation bei der Post, zumindest zum Teil offenlegte. Die Abholung in Pattensen mit dem LKW der Post nach der Paketzustellung in Pattensen war einfach zu teuer.

Wir werden nun um 18 Uhr von einem privaten Fahrer abgeholt, der auch die Pakete der hiesigen Postagentur abholt. Schön für Sie und unsere Kunden, aber ob dies auch wirklich schön für die Postangestellten ist, steht auf der anderen Seite der Medaillie.

Ich bin ja deutlich mehr für die Schaffung von Arbeitsstellen und die ordentliche Bezahlung dieser Stelle. Hier wurde mir die Entscheidung aber abgenommen von Dritten...und am Ende muss ich natürlich auch für die Wirtschaftlichkeit meiner Firma sorgen, und dafür dass alle Angestelleten auch Ihre Familien ernähren können.

Warum schreibe ich dies?

Nun ich wollte Ihnen damit zeigen, dass wir auf ordentliche Kritik auch reagieren, und falls möglich dies auch umsetzen werden. Bestimmte Dinge benötigen aber Zeit. Und ein Forum ist oft nicht der richtige Ort dafür, weil Angaben über die Zeit einfach falsch werden können. Und dann führen diese falschen Aussagen vielleicht dazu, dass ein potentieller Kunde die Ware bei uns nicht kauft, weil Sie mal der Meinung waren, unser Versand war zu teuer (und dies ja nun ein sehr subjektiver Begriff ist).

MfG
M. Fleischer







Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(3): Schneller und günstiger Shop aber Abzug beim Service
12.09.2005, 12:05:36
Sehr geehrter Hr. UPR8,

wie Sie ja schon richtig geschrieben haben, mögen Sie zwar steuerlich als Freiberufler gelten und deswegen keine Gewerbesteuer bezahlen. Nur bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass jeder der keine Gewerbesteuer bezahlt ein privater Endverbraucher ist.

Es geht darum, dass Sie als jemand der sein Geld mit einem Geschäft verdient, sich Ihre Kaufentscheidung reiflich überlegen sollten. Und dies für Sie ein ganz normaler (alltäglicher) Vorgang ist. Sie verdienen ja sogar Ihr Geld damit, dass Sie Ihre Kunden beraten, welche IT angeschafft werden soll.

Dies ist eben der Unterschied zu einem Otto-Normal-Verbraucher, der vielleicht mal überfordert ist mit technischen Daten und anderen Dingen, da ja in der Regel keine Beratung stattgefunden hat, wie in einem Ladengeschäft üblich.

Und um auch dies hier einmal festzuhalten, in meiner kompletten Zeit als Selbständiger hat es noch keinen Rechtsstreit darüber gegeben, dass ein Kunde zu wenig oder gar kein Geld bei Widerruf von uns zurückerhalten hat! Und deswegen ist Ihre Äußerung eine Unterstellung, und natürlich auch geschäftsschädigend für uns.

Wenn nun ein potentieller Kunde Ihren Bietrag liest, dann denkt dieser doch:"Bestelle da bloss nicht, die zahlen ja das Geld nicht zurück!"

Also möchte ich Sie bitten, Ihren Beitrag so abzuändern, dass weder eine Unterstellung zu finden ist, noch die Geschäftsschädigung im Raume stehen bleibt.

MfG
M. Fleischer







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Re: gute Abwicklung bei der Bestellung; schlechte Kulanz
30.10.2005, 22:34:56
Sehr geehrter User Peak,

ich erinnere mich an unser Gespräch. Wir halten uns einfach an die gesetzlichen Regelungen und die deutschen Steuergesetze. Da hilft es auch nicht, wenn Sie der Meinung sind, es müsse auch anders funktionieren. Dies hat mit Kulanz einfach nichts zu tun! Wir benötigen für eine Erstattung die Quittung im Original eine Kopie erkennt das Finanzamt leider nicht an. Dies teilt Ihnen auch jeder Mitarbeiter meiner Firma am Telefon mit. Wenn Sie dann doch der Meinung sind, eine Kopie würde ausreichen, führt dies eben zu Komplikationen bei der Rückabwicklung. Sie erwarten von uns, dass wir uns an die gestezlichen Regelungen halten, also dürfen wir dies von Ihnen auch erwarten.

Wir wickeln jede Rücksendung noch am gleichen Tag bei uns ab. Wir haben Ihnen auch nichts in Rechnung gestellt für die Verschlechterung der Ware, hier einfach etwas pauschal und wage in dem Raum zu stellen, hat wohl nur den Zweck uns nachträglich das Geschäft zu schädigen.

Und weil Sie ja mangelnde Kulanz angesprochen haben, möchte ich daran erinnern, dass ich Ihnen angeboten hatte, bei der nächsten Bestellung komplett frachtfrei an Sie zu liefern. Dies wäre dann auch deutlich mehr Geld gewesen, als die Rücksendung gekostet hätte. Diese Kulanzlösung haben Sie selber abgelehnt! (und hier gleich mal unterschlagen)

Bitte halten Sie sich an die Wahrheit in Ihrem Beitrag und nehmen die geschäftsschädigende Äußerung heraus!

Jeder meiner Mitarbeiter ist darauf geschult unsere Kunden ordentlich und gewissenhaft zu beraten. Wir kümmern uns immer um jeden einzelnen Kunden sehr intensiv. Keiner unserer Kunden ist eine anonyme Nummer, und dass ich dieses Thema sehr ernst nehme, sehen Sie ja auch an diesem Beitrag.


MfG
M. Fleischer


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Nicht wirklich schnell aber ok
Lax
15.11.2005, 16:26:16
Habe am 03.11 morgens den Syncmaster 940B bei mfe-pc bestellt sowie einen Lüfter Sharkoon Heatpipe HPS3, Sock.478. Daraufhin kam eine Email dass die Bestellung umgehend bearbeitet wird (und sollte es zu Lieferschwierigkeiten kommen, würden Sie sich mit mir in Verbindung setzen). Hier in geizhals.de stand, dass der Bildschirm sofort lieferbar wäre, auf der Homepage von mfe-pc stand allerdings 1-3 Tage Lieferzeit, Lüfter ebenfalls 1-3 Tage Lieferzeit.
Am späten Nachmittag erhielt ich dann 2 Emails, eine für die Auftragsbestätigung, und in der Zweiten zu meinem Erstaunen, dass der Lüfter nicht mehr verfügbar sei, und er deshalb aus der Bestellung genommen worden sei.
Auf meine Anfrage hin, ob sonst kein passender Lüfter da wäre, bekam ich am folgenden Tag ein Angebot geschickt für einen Thermaltake TT-TR2-M10, S.478, dessen Preis 35,95€ (mit Versandkosten). Da mein Bildschrim aber ebenso noch immer nicht abgeschickt war, wunderte ich mich, warum man dann 2 Lieferungen benötigt und ich somit doppelte Lieferkosten zu tragen hätte (übrigens gibts den Lüfter in anderen Shops mit Versand für weniger als die Hälfte).
Das Angebot also nicht angenommen, und weiterhin auf den Bildschirm gewartet. Auf meine Frage vom 08.11 hin, wann der Bildschirm denn rausgehen würde, bekam ich schnell eine Antwort dass der Bildschirm wohl morgen rausgehen würde, sobald Lieferung eingetroffen, dem war auch glücklicherweise so (am 12.11 Bildschirm in den Händen). Dass im Shop stand, dass die nächste Lieferung für den Bildschirm am 08.11 wäre, und dann wieder am 10.11 war wohl falsch.
Mittlerweile wurde der Lüfter aus dem Angebot entfernt (und der Bildschirmpreis leicht angehoben). Der Bildschirm hat glücklicherweise keinen Pixelfehler.

Alles in Allem: Angaben im Shop entsprechen nur teilweise der Wahrheit (was Warenverfügbarkeit+Lieferzeiten angeht), Email-Anfragen wurden zum Glück aber ziemlich schnell beantwortet.
Aja Zusatz: leider bekommt man keine Email, wann die Lieferung rausgeht (ausser man fragt extra an), andere Shops haben sogar teilweise SMS-Info und eben praktischerweise Lieferverfolgung, das wäre auch hier sehr hilfreich.


15.11.2005, 16:29 Uhr - Editiert von Lax, alte Version: hier
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Re: Nicht wirklich schnell aber ok
16.11.2005, 09:04:41
Sehr geehrter Kunde,

Sie haben natürlich recht, dass man einige Dinge besser machen könnte. Wir sind aber leider auch von Dritten abhängig. Deswegen passieren Dinge die aus Ihrer Sicht nicht nachvollziehbar sind. Leider war Firma Samsung nicht in der Lage den Liefertermin des Samsung 940b pünktlich einzuhalten. Wir können im Shop den Liefertermin immer erst anpassen, bzw. eintragen, wenn wir selber Kenntnis von dieser Verspätung haben. Nur leider hat die Firma Samsung keinen Mitarbeiter, der uns anruft und uns sagt:" Lieber Hr. Fleischer Ihre bestellte Ware kommt nicht pünktlich, tut uns leid...!"

Leider können wir erst einschreiten, wenn die Ware eben nicht gekommen ist.

Zum Angebot für den Lüfter, natürlich hätten wir den Lüfter mit dem LCD Schirm versendet. Nur war ja eben das Angebot erst einmal ein neuer Lüfter, und da mussten wir ja berücksichtigen, dass der Schirm vielleicht schon auf dem Weg zu Ihnen gewesen wäre.

Wir sind ein kleines Team, alle unsere Bestellungen werden auch von Menschen bearbeitet, uns Sie können anderes als in großen anoymen Shops uns einfach anrufen, oder per eMail Kontakt halten. Wenn Sie es gewünscht hätten, hätten wir Sie sogar angerufen sobald die Ware unser Haus verlässt.

Auch wäre es sicherlich möglich gewesen, Hr. Ullrich einmal anzurufen, und ihm mitzuteilen, dass sein Angebot für den Lüfter für Sie nicht attraktiv wäre, vielleicht hätten Sie am Telefon noch einen besseren Preis aushandeln können.

Wir werden demnächst ein Update unserer Software fahren, und dabei einige der vermissten Features umsetzen (eigentlich alle). Nur nützt die Paketnummer überhaupt nichts, das Paket kommt nicht einen Tag schneller, man weiß auch nicht den Zeitpunkt der Zustellung. Und man sieht auch nicht, dass das Paket eventuell geklaut wurde. Der praktische Nutzen kommt also erst, wenn man ein Paket nachforschen lassen muss. Dies können Sie aber gar nicht als Kunde einleiten, sondern nur wir als Versender.

Aber die automatische Versandbenachrichtigung kommt (Paketnummer aber auch!), die finde ich auch gut. Sie werden dann wählen können, ob Sie eine SMS wollen, eine eMail oder einen automatischen Anruf.

MfG
M. Fleischer
-Geschäftsführer-

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Laptop bar bezahlt und nach 4 Tagen nicht wie ausgemacht geliefert
19.11.2005, 03:26:41
Ich habe mir ein Acer Aspire 5021 WLMi bei MFE für 978,99Euro kaufen wollen. Da ich ihngleich mitnehmen wollte, bin ich motiviert hingefahren. Ist ja fast um die Ecke. Die Jungs haben das Geschäft unter dem Dach eines 2 Familienhaus eingerichtet. Nicht so leicht zu finden. Irgendwann schon, sonst würdest Du hier nichts lesen können.
Ich wollte mir das gesagte Laptop gleich mitnehmen. Leider war es nicht auf Lager, aber in 4 Tagen ist es spätestens bei mir, hiese es. OK, mit den zeitlichen Angaben konnte ich gerade noch leben. Das war am Montag kurz vor 15Uhr. Am Freitag nachmittag wollte ich mich erkundigen was mit der Lieferung denn ist. Mir wurde nach mehreren löschers des des Kollegen am Ende der Leitungn gesagt, dass das Gerät momentan von Acer einen unbekannten Liefertermin hat. Super dachte ich, wieso kann mir das keiner am Montag oder Dienstag sagen?!?!?!?
Der Mitarbeiter schlug mir ein paar andere Modelle vor, jedoch gefielen mir diese nicht und soviel wollte ich auch nicht ausgeben. Also blieb mir nichts anders über und ich stornierte diese Bestellung bei MFE. Ich bekomme einen Verrechnungsscheck zugeschickt wurde mir gesagt.Ich wollte eine Überweisung, jedoch sei dies technisch nicht möglich.Der soll heute aber noch raus gehen. Blieb mir nicht anders übrig. Am Dienstag rief ich an und erkundigte mich wo denn bitte mein Scheck bleibt?! Mir wurde versichert, dass dieser gestern raus gegaengen sei. Ich glaubte ihm blöderweise. Am Do platze mir der *PIEP* ,der Scheck war immer noch nicht da war! Ich rief da an,jedoch blieb ich sachlich und versuchte ruhig zu bleiben.
Der Brief mit dem Scheck sei die Tage schon längst raus gegangen, sagte dieser. Einen genauen Tag konnte er mir aber nicht nennnen. Ich erinnere mich: Fr sollte er schon raus gehen. Dann ist er Montag angeblich verschickt worden und jetzt wußte man das nicht genau. Was ist das fürn Saftladen!? Am Freitag kam endlich der Scheck per Post. Das Schreiben war am Donnerstag datiert worden.  Was soll ich dazu noch sagen!? Ich hoffe der Scheck ist gedeckt. Sonst ist Polen offen.
Also  Vorsicht bei Produkten die NICHT auf Lager sind.
mfg Fabrizio
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Re: Laptop bar bezahlt und nach 4 Tagen nicht wie ausgemacht geliefert
19.11.2005, 11:13:24
Sehr geehrter Hr. Fabrizio,

leider war es nicht vorherzusehen, dass die Firma Acer die Modelle aus der Aktion nicht mehr pünktlich liefern konnte! Dies haben wir auch erst nach unserer Bestellung bei Acer erfahren. Während der telefonischen Bestellung sollte noch alles klappen. Warum sollten wir hier auch nicht die Wahrheit sagen?

Hr. Ullrich hat Ihnen dann auch zugesagt, das Storno zu machen, und Ihre schon bezahlte Vorkasse zurück zu erstatten. Zahlungen gehen bei uns ausschließlich per V-Scheck an Kunden raus.

Dies hat zwei Gründe, zum einen passiert es oft, dass die Überweisung von einem Dritten (oder das Geld) kommt. Wenn nun ein Fremder plötzlich eine eMail schreibt, weil er irgendwoher von Ihrer Bestellung erfahren hat, und uns dann eine Mail schreibt, dass er die Vorkasse zurück möchte, dann können wir ja nicht einfach das Geld auf ein uns unbekanntes Konto überweisen. Der zweite Grund ist die doppelte Kontrolle, alle Schecks müssen von mir unterschrieben werden und gehen erst dann in die Post. Hier geht es ja schließlich um den Umgang mit Geld, und dies sollte doch auch ein wenig gewissenhaft erfolgen. In jedem Fall, wenn es noch nicht einmal unser Geld ist.

Ich bin nun die Tage nicht im Büro gewesen, da meine Frau einen runden Geburtstag gefeiert hat, und ich mir ein paar Tage frei genommen hatte. Ich war zwar zwischendurch immer mal wieder in der Firma. Aber die Kommunikation zwischen mir und Hr. Ullrich war nur auf das Nötigste beschränkt.

Aber auch eine Überweisung hätte es nicht viel schneller machen können. Da auch diese eine Laufzeit von 3 Werktagen hat. Und da Sie es schon für nötig gehalten haben, hier eine ganz wilde Spekulation in den Raum zu stellen, über die Deckung des Schecks, möchte ich Sie bitten, hier nun auch zu berichten, wann der Scheck eingelöst wurde, und dass er auch eingelöst wurde! Danke für Ihre Mühen schon im Voraus!

MfG
M. Fleischer









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Re: Danke für den Service!
19.11.2005, 10:59:42
Hallo,

wie ich schon gesagt hatte, sind Sie nur am Lügen und behaupten absichtlich die Unwahrheit. Auch einen Erpressungsvorwurf von Ihnen mussten wir uns schon gefallen lassen.

Wir haben auftragsbezogen für Sie einen LCD Schirm geordert. Wir haben Sie vor der Bestellung darauf hingewiesen, dass dieser Schirm einen Tag später an Sie versendet wird. Wir haben Ihnen im gleichen Atemzug mitgeteilt, dass die Post eine Zustellung über Nacht mit einem normalen Paket nicht garantiert. Mein Mitarbeiter sagte Ihnen vor der Bestellung am Telefon, dass das Panel entweder am Samstag oder am Montag zugestellt werden würde.

Als Sie den nächsten Tag um 16 Uhr angerufen haben, war das Panel noch nicht angeliefert. Um 16:30 Uhr war das Panel aber da, (es ist eben üblich, dass Speditionen vor Weihnachten auch mal etwas später anliefern). Wir haben dann das Paket fertig gemacht und um ca. 18 Uhr normal versendet.

Sie sind haben aber inzwischen ein wenig die Kontrolle über sich verloren, ich umzeichne es mal nett, mit "drohende" eMails versendet. Sich damit gebrüstet, dass Sie negative Äußerung über mich und mein Geschäft verbreiten würden, damit wir nie wieder einen Kunden hätten.

Das Paket ist dann in den Versand gegangen, und auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, haben wir das Paket aus der Zustellung rückrufen lassen! Auch dies hat geklappt wie mit Ihnen abgesprochen.

Lediglich konnte mein Mitarbeiter Ihnen nicht um 16 Uhr zusichern, dass auch der Spediteur 30 Minuten später das Gerät liefert. Dafür hätten wir mal wieder hellseherische Fähigkeiten benötigt.

Auch werden bei uns nicht alle Gespräche aufgezeichnet, wie fälschlicherweise von Ihnen behauptet. Wir haben zu diesem Zeitpunkt einen neuen Mitarbeiter bei uns angelehrnt, und zu diesem Zweck wurde das Gespräch a) aufgezeichnet und b) von ihm mitgehört. Und nur dann erhalten Sie auch die Ansage, dass Ihr Gespräch zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden kann. Dies hatte ich Ihnen aber auch schon erklärt und Sie berichten hier absichtlich die Unwahrheit, um uns weiteren Schaden zuzufügen.

Meine Äußerung hier musste ein wenig länger ausfallen, um alle diejenigen die dies lesen, den kompletten Hintergrund aufzuzeigen, und wenn auch Sie sich nun fragen, warum jemand solche Äußerungen im Internet über uns verbreitet, obwohl wir alle getroffenen Aussagen eingehalten haben, der versteht meine Fassungslosigkeit jetzt sicherlich.



MfG
M. Fleischer


Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(3): Danke für den Service!
21.11.2005, 19:10:11
Sehr geehrter Hr. Maistaeda,

Fakt ist, ich hatte Ihnen etwas zugesagt. Fakt ist, wir hatten am Donnerstag um ca. 16:30 Uhr die Ware da. Fakt ist, zwischen Ihrem letzten Telefon Gespräch mit Hr. Ahrand (der neue Mitarbeiter) und Ihrer eMail mit der Stornierung ist die Ware gekommen, und wurde gleich für den Versand fertig gemacht, und wurde in dieser Zeit auch abgeholt von der Deutschen Post AG.

Jeder vernünftige Mensch hätte jetzt gesagt, super Hr. Fleischer, toll dass es doch noch geklappt hat. Stattdessen wurden wir auch noch der Lüge bezichtigt, Ihnen nicht richtig erzählt zu haben, wann die Ware an Sie versendet wird, und wann diese ankommen würde. Und genau dies haben Sie schriftlich und am Telefon wehemment bestritten. Und zu unserem Glück haben wir den Tag Hr. Ahrand am Telefon angelehrnt und das Gespräch aufgezeichnet. Wenn Sie möchten, kann ich das Gespräch gerne online stellen, und jeder kann sich hier selber ein Bild davon machen, was wir versprochen haben, und was nicht!!!

Stattdessen sich nach anhören des Telefongespräches bei uns zu entschuldigen, geht es munter weiter, jetzt werden wir dann noch anderen Straftaten bezichtigt. Obwohl unsere TK Anlage vor Aufzeichung eines Gespräches eine Ansage bringt. (Diese Ansage können Sie aber überspringen, wenn Sie eine passende Ziffer am Telefon drücken, ich kläre gerade mit dem Hersteller ob man diese Funktion für diesen Fall abstellen kann, um auch diesen möglichen Abbruch durch den Benutzer abzustellen).

Eigentlich ist nichts passiert, wir haben das Gerät dann aus der Zustellung nehmen lassen und damit war die Sache erledigt. Wir haben auch keine weiteren Forderungen an Sie gestellt, und hatten dies auch nicht vor. Nur haben Sie damit gedroht unser und mein Geschäft zu schädigen, in dem Sie negativ über uns im Internet und Bekanntenkreis berichten wollen! Und dies ja nun auch intensiv getan haben.

Ich kann also feststellen, dass Ihr Interesse nie daran war, einen LCD Schirm zu bekommen, sondern nur uns zu denunzieren und Rufmord zu betreiben.

Wenn wir Ihnen das Gerät nicht pünktlich geliefert hätten, dann wäre dies ein Grund gewesen, wenn wir Ihnen ein falsches Gerät geliefert hätten, wäre dies ein Grund gewesen.

Ich würde hier gerne das besagte Telefongespräch mit Ihrer Zustimmung online stellen. Die Stellen mit persönlichen Daten würden wir herausstreichen.

MfG
M. Fleischer



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erstaunlich, dass Sie auch noch mehr wissen als ich
21.11.2005, 19:35:32
Sehr geehrter Hr. Born for Nothing,

hatten wir nicht auch schon den Fall, dass Sie uns unterstellt hätten, wir würden uns nicht an Gesetze halten, obwohl es keinen einzigen Fall in den gesamten 10 Jahren meiner Selbständigkeit gegeben hat.

Ich erinnere mal kurz, Sie haben noch nie bein uns etwas gekauft. Sie haben noch nie ein personalisiertes Angebot von uns bekommen. Urteilen hier aber in diesem Forum über uns und unser Geschäftsgebaren in einer Art und Weise, die sehr negativ geprägt ist.

Wenn dem anders sein sollte, dann legen Sie doch einfach mal Ihre Motivation offen in Ihrem nächsten Posting. Ich wette nämlich, der geneigte Mitleser möchte hier schon erfahren, warum Sie nur Negatives über uns berichten wollen. Hätten Sie sich nämlich einmal die Mühe gemacht haben, über mich und meine Firma einige Recherchen anzustellen, dann müsste Ihr Bericht ganz Anders aussehen. Sie merken ich gehe hier mal von einer journalistischen Motivation aus, für den Fall dass Sie meiner obigen Argumentation nicht zustimmen werden, was ja als sehr wahrscheinlich zutreffen dürfte.

Ich würde es begrüßen, wenn Sie sich einfach mal überlegen, ob Sie mit Ihrer Zeit nicht anderen Menschen helfen könnten. Die Frima Fleischer Electronics GmbH unterstützt mehrere gemeinnützige Projekt in der Bundesrepublik und der Dritten Welt, sowie diverse kleine Projekte und Gruppen hier in Pattensen. Wir suchen immer Helfer und Unterstützung.
Vielleicht wäre dies ja mal was für Sie?

MfG
M. Fleischer

10.12.2005, 12:14 Uhr - Editiert von mfe-pc.de, alte Version: hier
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nach gescheiterter Erpressung nun dies hier noch......
07.01.2006, 14:20:45
Ich möchte hier eines mal klarstellen, der User hat versucht uns so nötigen bzw. zu erpressen, dass wir ihm den LCD Schirm umsatzsteuerfrei an eine deutsche Lieferadresse lieferen sollen. Dies ist aber nicht mit den deutschen Gesetzen zu vereinbaren.

Nun sollten wir an eine österreichische Adresse Privatadresse liefern, natürlich auch umsatzsteuerfrei, obwohl die UST-ID Nummer nicht mit der Adresse passt. Dies bedeutet für uns aber in Deutschland wir dürfen nicht umsatzsteuerfrei liefern! Machen wir es doch, müssen wir dann aus eigener Tasche dem deutschen Staat die Umsatzsteuer erstattet.

Wir werden hier also von einem österreichischen User genötigt illegale Handlungen vorzunehmen, und weil wir uns weigern bekommen wir auch noch eine negative Bewertung.

Auch zu den Versandkosten lässt sich etwas sagen: Der User hat gefordert, dass wir für maximal 18 Euro den LCD Schirm zu ihm senden sollen. Dies ist aber nicht möglich da dieses Gerät dann nicht versichert gewesen wäre. Dieser Schirm muss als versiegeltes Wertpaket versendet werden, dies bedeutet eine spezielle Paketschnur mit einer vorgeschriebenen Verknotung und Schleife, an zwei speziellen Stellen muss dann das Siegel mit Siegellack aufgetragen werden. Und uns jetzt zu unterstellen, wir würden uns daran bereichern, ist einfach die Unwahrheit. Das Bruttoversandgewicht von 14kg und der Warenwert bestimmen hier einfach den Preis...

Ich halte mich nun aber an Ihre Schreibweise und Art und Weise. Sie haben nun die Wahl:

1. Sie schreiben hier die Wahrheit und bewerten uns korrekt und die Dinge die Sie als NICHT Kunde bei uns bewerten können
2. ich lasse den Beitrag wegen Geschäftsschädigung und böswilliger Unterstellung löschen!

Und ich möchte Sie hier nun öffentlich darum bitten von weiteren Bestellungen in unsere Hause abzusehen! Dies im übrigen ist das erste Mal nötig geworden in über 10 Jahren Selbständigkeit!

An dieser Stelle nun noch eine persönliches Statement von mir:"Ja da sitze ich hier nun vor meinem PC und schüttle den Kopf. Da werden wir offen von einem unserer Kunden aufgefordert Steuerhinterziehung zu betreiben, und nachdem ich dies abgelehnt habe, werden wir per eMail genötigt, es so zu machen wir er es gerade wünscht, nachdem ich dies auch abgelehnt habe, werden wir nun noch mit einer negativen Bewertung bedacht! Nein, so möchte ich mein Geschäft nicht betreiben. So wie Sie sich als Kunde einen Händler aussuchen, möchte ich auch immer die Freiheit haben, mir meine Kunden auszusuchen, ohne dass es dann im Nachgang falsche und unwahre Bewertungen hier im Internet gibt, nur um sich an uns zu `rächen´. Nun haben wir auch diese Erfahrung gemacht, und nun bin ich ja mal gespannt, ob hier jemand soviel *TRÖT* hat und seinen Fehler zumindest einsieht.

Ich verstehe außerdem nicht wo das Problem ist, wenn man die Umsatzsteuer oder die Auslandsversandkosten nicht zahlen will, dieses an eine deutsche Adresse zu liefern, dann das LCD auszuführen (Rechnung vom Zoll stempeln lassen) uns dies zusenden, und dann von uns die Umsatzsteuer rückerstattet zu bekommen? In der Tat, der Weg ist etwas umständlicher aber in jedem Fall legal..."

MfG
M. Fleischer
-Geschäftsführer-





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hier geht es aber nicht um ein Inlandspaket
07.01.2006, 16:19:32
Ich fasse es nicht, mir hier so einen Blödsinn aufzutischen.

Wenn wir nach Deutschland liefern, dann rechnet unser Shop die richtigen Kosten aus. Wenn wir aber nach Österreich liefern, dann ist es aus unserer Sicht ein Paket, dass wir ins Ausland versenden. Also ein Auslandspaket. Diese Pakete sind nur bis zu 250 Euro versichert, und nicht wie die inländischen bis 500 Euro. Das Paket dass man dann versenden muss ist ein Wertpaket. Wie schon geschrieben muss dieses versiegelt werden und kostet deutlich mehr, als der Preis für ein inlänidisches Paket mit Höherversicherung von 3.5 Euro....

Und Sie schreiben es ja schon wieder, sie bestellen einfach etwas, und erwarten dann nach der Bestellung dass wir Ihnen einen gratis Versand oder einen günstigeren Versand anbieten. Und weil wir dies nicht gemacht haben, bewerten Sie uns negativ.

Wenn wir 30 Euro Verdienstspanne am Versand gehabt hätten, hätten wir Ihnen natürlich entgegenkommen können.

Ich hätte es generell anders angefangen, zuerst gefragt ob wir überhaupt eine Lieferung nach Österreich anbieten. Dann hätten wir gefragt welches Gerät ist es, und dann hätten wir Ihnen mitgeteilt, dass wir nur gegen Vorkasse ins Ausland liefern, und Sie dann auch nur per eMail bei uns bestellen können. Dann hätte ich Ihnen vorgerechnet dass der Versand selber 17 Euro nach Österreich kostet, 6 Euro die Versicherung bis 500 Euro und jede weitere angefangene 100 Euro 1,50 Euro. In Ihrem Fall also 28,50 Euro+6 Euro+ 17 Euro = 51,50 Euro zzgl. Mwst. Wir haben Ihren Versand also schon ein wenig "gesponsert" vom Gewinn den wir auf dem Gerät gemacht haben!

Und nein wir müssen solche Pakete wegen der Versiegelung einzeln zur Postfilliale bringen, und können diese nicht mit unserer Standardabholung mitnehmen lassen.

Es ist also eine Frechheit von Ihnen hier, und nach der Erpressung sich zu entschuldigen damit, dass Sie das deustche Recht nicht kannten ist schon wieder eine Lüge. Ich habe Ihnen vorher eine eMail geschrieben warum es nicht geht, darufhin kam Ihre extrem freche eMail, nach dem Motto entweder Sie liefern es so zu meinen Konditionen oder ich bestelle es eben woanders...

Ich bin inzwischen wirklich sehr erbost über Ihr Verhalten, und nachdem Sie nun versucht haben uns zu erpressen, zur Steuerhinterziehung anzustiften, uns negativ beurteilt haben, fangen Sie auch noch an zu lügen...

Sie haben es also auf Anhieb geschafft und sind in 10 Jahren Selbständigkeit auf Anhieb auf Platz 1. meiner negativen Kundenerfahrungen gesprungen. Und dieses Verhalten ist so dreist und abgezockt, dass man es Ihnen auch wirklich ins Gesicht sagen muss. Wenn Sie wirklich Unternehmer mit Umsatzsteueridentnummer sind, dann wüssten Sie wie das Geschäft läuft. In Österreich ist es genauso. Wenn ich in einem öterreichischen Shop etwas kaufe als Ausländer, dann muss ich ersteinmal die österreichische Umsatzsteuer zahlen, und nachdem ich die Ware ausgeführt habe, kann ich mit die Umsatzsteuer erstatten lassen, sofern ich gewerblicher Verbraucher bin.

Wie ich schon angedeutet habe, ist in diesem speziellen Fall das Mass meiner Toleranz deutlich überschritten, und ich werde am Montag morgen entsprechende Schritte einleiten. Ich habe Ihre eMails inzwischen sichern lassen um diese nötigenfalls als Beweismittel vorrätig zu haben.

Hochachtungsvoll
Markus Fleischer
-Geschäftsführer-





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Wie kommen Sie auf die Idee???
08.02.2006, 22:06:52
Hallo,

ich kann den Fall nicht nachvollziehen. Dazu benötigen wir mal eine Kundennummer oder Namen unter dem dies bestellt wurde!

Bitte teilen Sie mir einfach mal mit, wann Sie bestellt haben! Und wann wir nicht geliefert haben.

Außerdem finde ich Ihre Bewertung absolut unzureichend und diese entspricht auch nicht den Regel die hier auf Geizhals.at gelten.

Zum einen können Sie über die Paketverfolgung überhaupt nichts sagen, da Sie ja noch gar kein Paket von uns bekommen haben. Und wie können Sie unseren Kundenservice beurteilen? Weil das gewünschte Gerät nicht lieferbar ist, ist unser Service schlecht?

Soweit ich es beurteilen kann haben wir die kompletten letzten 4-8 Wochen immer einen Liefertermin für das Gerät genannt. Zumindest wenn es um einen MyPal A636 ohne Zubehör geht!

ASUS Deutschland hat uns einen Termin in dieser Woche zugesagt. Da sollte am Montag oder Dienstag Ware eintreffen. Diese wird heute oder morgen von uns erwartet! Und genau diesen Termin haben wir auch angezeigt!

Wir haben heute sogar schon präventiv versucht diesen Termin telefonisch bestätigen zu lassen, nur leider war der zuständige Mitarbeiter gerade in einem Meeting. Uns wurde ein Rückruf versprochen, der aber bis heute 18 Uhr nicht erfolgt ist. Diese "Rückrufe" klappen aber fast nie, zumindest wenn es um einige bestimmte Hersteller geht. Wir werden also Morgen früh noch einmal unser Glück versuchen.

Nur hat dies mit unzuverlässig und unwahren Behauptungen nichts zu tun. Und ich wette an dieser Stelle, dass Sie garantiert kein Kunde sind, der bei uns bis jetzt länger als 2-3 Tage auf seine Ware wartet!!! Wenn dem nicht so sein sollte, verspreche ich an dieser Stelle den MyPal kostenlos zu liefern. Ich meine damit also die Zeitspanne zwischen Bestelleingang in unserem WebShop und diesem Post von mir (08.02.2006 um 22:10 Uhr)!

Und außerdem klären wir jeden unserer Kunden über Verzögerungen und anderes in einer Auftragsbestätigung auf. In jedem Fall werden wir die Geräte nach chronologischem Bestelleingang ausliefern, dies bedeutet die ältesten Bestellungen erhalten zuerst die Ware.

MfG
M. Fleischer
-Geschäftsführer-







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