Re(4): Höherversicherung ?
Geizhals » Forum » Händler-Bewertungen (Kommentare) » [BEWERTUNG] MFE-PC.DE (149 Beiträge, 1791 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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  Klasse Beratung  (weirdOZ am 13.06.2005, 19:27:27)
  Klasse Beratung  (weirdOZ am 13.06.2005, 19:28:00)
  Nur zu empfehlen :-)  (Eagle01 am 13.06.2005, 22:05:14)
  könnte wesentlich besser sein!  (maxos79 am 01.07.2005, 15:39:57)
.  Re: könnte wesentlich besser sein!  (mfe-pc.de am 02.07.2005, 12:19:48)
  Super Service  (N.J. am 20.07.2005, 12:43:11)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (notreal am 21.07.2005, 13:08:55)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (fragm am 22.07.2005, 17:54:21)
.  Re: Sehr zu empfehlen!  (mfe-pc.de am 23.07.2005, 22:59:16)
  Perfekt ! Besser geht es nicht.  (Lupilein am 29.07.2005, 14:36:31)
  Hier gibt es echt nicht`s zu meckern !  (ThomasE am 30.07.2005, 20:20:39)
  Sehr schnelle Lieferung.  (Til Herford am 13.08.2005, 10:59:59)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Born4Nothing am 25.08.2005, 14:08:57)
PLONKED von Sastul: der händler hält sich an bestehende gesetze, daher unterstellung   (Born4Nothing am 25.08.2005, 14:13:28)
.  Re: Höherversicherung ?  (mfe-pc.de am 29.08.2005, 02:04:46)
..  Re(2): Höherversicherung ?  (Born4Nothing am 29.08.2005, 12:39:35)
...  Re(3): Höherversicherung ?  (mfe-pc.de am 29.08.2005, 17:40:07)
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Re(4): Höherversicherung ?
23.11.2005, 00:33:05
Es hat zwar etwas gedauert jedoch hab ich nun das passende gefunden das Sie dem Kunden nur 500 € erstatten sollte die Ware auf dem Transportweg verloren wenn Kunde keine Versicherung abschließt:

Dass AG Fürstenwalde hat mit Urteil vom 9.6.2005 (15 C 147/04) entschieden, dass seit 1.1.2002 der Versender beim Versendungskauf an Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass der Mangel der Kaufsache nicht beim Transport entstanden ist. Damit wird die gesetzliche Neuregelung ausdrücklich gerichtlich bestätigt.
Im vorliegenden Fall verkaufte ein Händler dem klagenden Kunden über eBay einen Carbonmast für 178 EUR inkl. Versandkosten. Der Kunde überwies diesen Betrag an den Händler. Kurz darauf nahm der Vater des Kunden die Ware in Abwesenheit seines Sohnes entgegen, weil dieser im Urlaub war. Als der Kunde nach seiner Rückkehr einige Tage später die Ware auspackte stellte er fest, dass dieser gebrochen war. Dies meldete er sofort dem Händler und forderte ihn einige Monate später über seinen Anwalt zur Lieferung eines mangelfreien Mastes und Abholung der beschädigten Ware auf. Der Händler wies die Forderung zurück, woraufhin der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklärte. Die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten hatte Erfolg.
Laut Gericht ergibt sich der Rückerstattungsanspruch des Kunden aus den Rücktrittsvorschriften, wonach der Händler verpflichtet ist, den bezahlten Kaufpreis sowie die Versandkosten in voller Höhe Zug um Zug gegen Rückgabe der Ware zurückzuzahlen. Der Kunde war, so das Gericht, zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, weil der gelieferte Mast wegen der Beschädigungen nicht vertragsgemäß und darüber hinaus auch nicht frei von Sachmängeln war.
Die Behauptung des Händlers, er habe den Mast unbeschädigt und im einwandfreien und gebrauchstüchtigen Zustand von einem Mitarbeiter einpacken und in diesem Zustand dem Fahrer des Versandunternehmens übergeben, reiche nicht aus, eine mangelfreie Übergabe der Kaufsache zu belegen. Genau hierauf komme es aber in dem Fall an. Nach § 474 Abs. 2 BGB finde bei einem Verbrauchsgüterkauf wie im vorliegenden Fall die Regelung zum Gefahrübergang nach § 474 Abs. 1 BGB keine Anwendung. Die Gefahr konnte daher erst mit zu dem Zeitpunkt übergehen, als der Kunde die Ware kontrollieren konnte. Den Beweis dafür, dass die Kaufsache nicht während des Transportes beschädigt worden ist, trage somit der Händler. Dieser Beweis konnte jedoch nicht erbracht werden.
Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht daraus, dass der Mast bereits einige Zeit vor der Mängelanzeige des Kunden von seinem Vater angenommen wurde. Denn dieser sei weder Erfüllungsgehilfe des Kunden gewesen noch bestehe eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers wie z.B. beim Handelskauf.

Das Urteil bestätigt die seit 1.1.2002 erheblich zugunsten des Verbrauchers geänderte Rechtslage. Sofern Waren auf dem Transportweg verloren gehen oder beschädigt werden, tragen Sie im Online-Handel mit Verbrauchern das Risiko, weil die Regelvorschrift des § 447 BGB (Gefahrübergang bei Übergabe an das Transportunternehmen) nach § 474 Abs. 2 BGB bei Bestellungen von Verbrauchern keine Anwendung findet.

Sie tragen demnach das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg bis zur Ablieferung beim Verbraucher. Ebenfalls tragen Sie die Gefahr bei Rücksendungen im Rahmen des fernabsatzrechtlichen Widerrufs- oder Rückgaberechtes (§ 357 Abs. 2 S. 2 BGB). Dies bedeutet, dass Sie an Ihren Kunden den Kaufpreis auch dann erstatten müssen, wenn der Verbleib der Ware mit dem Transportunternehmen noch nicht geklärt ist (möglich ist auch eine erneute Lieferung, wenn der Kunde zustimmt) Wenn Sie nicht die tatsächliche Ablieferung nachweisen können, oder wenn der Kunde den Nachweis der Rücksendung erbracht hat, müssen auf Wunsch des Kunden geleistete Zahlungen zurück erstattet werden. Abweichende Regelungen existieren ggf. beim Vertrieb in andere Länder.


Quelle: Trusted Shops Forum


Wie Sie ersehen können, ist Ihre Aussage bei "Erklärung zur Höherversicherung" das lediglich nur 500 € erstattet werden sollte der Kunde keine Höherversicherung abschliessen schlicht und ergreifend wettbewerbswidrig und daher unzulässig weiterhin wird der Kunde zum Abschluss gezwungen da ihm eindeutig gesagt wird, wenn die Ware verloren geht und es ist keine Höherversicherung abgeschlossen dann gibt es auch nur max. 500 €.

Hier wird die Unwissenheit des Verbrauchers ausgenutzt.

Die mögliche Folge ist eine Abmahnung sofern Sie an den falschen Händler kommen.

EDIT:

Wie ich sehe haben Sie darauf reagiert jedoch ist auch die Reaktion wettbewerswidrig denn die Ware wird in erster Linie dem Endverbraucher angeboten und Klauseln welche den B2B Bereich betreffen haben hierbei nichts zu suchen. Der Satz" Gelten nicht für den Endverbraucher" ist wiederum nicht zulässig da wiederum das Hauptaugenmerk am Kunde Endverbraucher liegt und daher irreführend und nicht zulässig !:-)

24.11.2005, 01:29 Uhr - Editiert von Born4Nothing, alte Version: hier
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Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (User117103 am 30.10.2005, 21:48:39)
.  Re: MFE-PC.DE  (mfe-pc.de am 30.10.2005, 22:36:21)
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.  Re: so macht es doch Spass  (Born4Nothing am 19.11.2005, 19:53:02)
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  Danke an das MFE-Team für den Service  (Der Sparer am 30.11.2005, 19:23:09)
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.  Re: insgesammt zufrieden  (mfe-pc.de am 17.12.2005, 14:39:17)
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  Sehr gute Abwicklung  (Ruehr am 20.12.2005, 21:59:24)
  Habe ASUS W1V gekauft und bin zufrieden  (Scotty1a am 23.12.2005, 01:48:54)
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  superschneller Versand  (rhmayer am 05.01.2006, 01:08:42)
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  Achtung Hohe Versandkosten!  (djmcm am 07.01.2006, 13:44:37)
  Ist zu empfehlen  (quentin111 am 07.01.2006, 17:24:57)
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  P-h-a-n-t-a-s-t-i-s-c-h  (Silberfuchs am 18.01.2006, 17:03:46)
  Lieferprobleme?  (vodan am 19.01.2006, 12:34:25)
.  Re: Lieferprobleme?  (mfe-pc.de am 19.01.2006, 13:54:40)
..  Re(2): Lieferprobleme?  (Born4Nothing am 19.01.2006, 15:06:10)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (silmarillion am 23.01.2006, 18:52:48)
.  Re: Schnell, freundlich und kompetent.  (mfe-pc.de am 25.01.2006, 00:02:33)
  Kundenfreundlich  (Bad Pitt am 25.01.2006, 12:08:28)
.  Re: Kundenfreundlich  (mfe-pc.de am 25.01.2006, 13:20:16)
  Sehr empfehlenswert  (thomas07743 am 25.01.2006, 14:14:05)
  Immer wieder perfekt!  (Amigoivo am 26.01.2006, 21:42:51)
  alles bestens spitze DANKE!!!!!!!!  (blade424 am 26.01.2006, 22:05:25)
  Sie haben mich als Kunde gewonnen!!!  (Iguassú am 27.01.2006, 14:48:55)
  Noteb.ASUS A3H-5024H 15,0" Eur. 717,85  (sparmann am 30.01.2006, 19:05:10)
  einfach nur Genial  (The_otto am 01.02.2006, 15:42:21)
  Asus MyPal A636  (Bohabo am 08.02.2006, 20:34:39)
.  Wie kommen Sie auf die Idee???  (mfe-pc.de am 08.02.2006, 22:06:52)
  Toll!!!  (Frank.Bernd am 10.02.2006, 13:08:18)
  Eizo L778-K  (vale46tino am 10.02.2006, 13:22:08)
  Zwei Samsung 960BF gekauft  (Sir Unreal am 10.02.2006, 14:02:40)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Patte am 11.02.2006, 11:00:25)
  Unglaublich schnell  (Holy am 15.02.2006, 16:33:48)
  Prima!!  (zapfen am 15.02.2006, 21:04:46)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (dr2 am 16.02.2006, 08:18:59)
  rekordverdächtig :-)  (wiewo am 17.02.2006, 10:34:11)
 

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