Seit wann wird in Österreich von vorne geblitzt?
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Re(2): Seit wann wird in Österreich von vorne geblitzt?
07.07.2005, 23:28:31
Zur Klarstellung:

1. Ein ausländischer Lenker kann im Ausland nur dann angezeigt werden, wenn es mit dem betreffenden Staat ein Rechtshilfeabkommen gibt. Dieses besteht jedoch nur mit Deutschland.

2. Alle anderen Lenker können im Ausland nicht belangt werden (egal ob von hinten oder vorne geblitzt). Diese Lenker müssen also vor Ort angehalten werden.

3. Für die Deutschen stimmt's - da das Verfahren ja nach Deutschland abgetreten wird, muss es auch ihren Richtlinien entsprechen (von vorne geblitzt). Es geht da nicht um die Strafnorm sondern um das Verfahren. In Österreich hast man als Zulassungsbesitzer Auskunftspflicht darüber, wer zu einem gewissen Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat. Gibt man keine Auskunft darüber wird man wegen Verletzung dieser Auskunftspflicht bestraft. Diese Pflicht besteht in Deutschland nicht in dieser Art. Es besteht dort die Auffasssung, dass man sich ja nicht selber beschuldigen darf bzw. auch nicht einen nahen Angehörigen. Also muss man in Deutschland dem Lenker beweisen, dass er gefahren ist - deshalb wird von vorne geblitzt.

4. Das zweimalige Blitzen ist nur für stationäre Radarboxen notwendig - zur Vermeidung von Fehlern. Das zweimalige Blitzen ist für die Geschwindigkeitsmessung nicht erforderlich (für was gibt es denn das Radar?) - Dopplereffekt.

5. Das einmalige Blitzen für Zivilstreifen möglich. Hier sitzt ja ein Beamter im Fahrzeug und kann die Messung überprüfen.

Alles klar?
Grüße aus dem Ententeich

Howard the Duck
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