Genossenschaftswohnung ja/nein?
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Re: Genossenschaftswohnung ja/nein?
02.08.2005, 17:34:01
Das einzige was ich dir da raten kann, ist darauf zu achten, wie die Bedingungen bei den Böden und Fenstern usw sind.
Ich kenne mih mit den übrigen (rechtlichen und finanziellen) Themen nicht so aus, weil ich die Wohung nicht selbst miete.
Bei uns liegt im größten Teil der Wohnung (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Vorzimmer) ein Echtholzparkett. Der ist ja eigentlich sehr schön, aber vor 2 Jahren hatten wir einen kleinen Wasserschaden, wodurch jetzt an 3 Stellen die Holzstücke fehlen (also ich hab sie noch, aber sie sind etwas aufgequollen). Daraufhin wollte ich im Schlafzimmer gleich einen anderen Boden verlegen. Der Haken ist nur, dass wenn wir das machen würden, beim auszug wieder einen Echtholzparkett reinlegen müssten, was wir uns aber sicher nicht leisten können ;/
Bei meiner Schwester (andere Genossenschaft) ist es im Gegensatz dazu so, dass sie egal was verlegen darf und beim Auszug wird das Zeug rausgerissen und Einheitsteppich reingelegt.
Zweite Sache sind die Fenster. Das Haus ist von 1974 und die Fenster haben Holzrahmen und teilweise Innen- und Außenjalousien. Die Jalousien geben langsam den Geist auf und eines der Fenster lässt sich nich tmehr gscheit schließen.
Die Genossenschaft fühlt sich dafür aber nicht zuständig und ich verstehe nicht warum ich das Fenster selbst reparieren lassen muss, obwohl ich sie die letzten 3 Jahre immer pfleglich behandelt habe und das einfach nur Alterserscheinungen sind.
Wahrscheinlich war das auch etwas naiv von mir zu denken, dass die Genossenschaft sich um Fenster kümmert (ich mein ich habs ja nicht eingeschlagen oder sowas - dann wärs klar dass ich es selbst zu zahlen hab) , aber ich lebe jetzt zum ersten mal in einer Wohnung (im eigenen Haus ist es ja klar, dass man dafür selbst verantwortlich ist).
Also wenn das überall so ist, dann bitte den Punkt ignorieren ;)

Falls ein Garagenplatz dabei ist, dann frag auch wie da die Bedingungen sind. Unsere Genossenschaft wollte uns den Parkplatz wegnehmen, obwohl wir ihn ordentlich bezahlt haben, nur weil ein Wagen mit Totalschaden draufgestanden ist. Das Ding hat niemandem wehgetan, nicht mehr Platz eingenommen als eingezeichnet, nur etwas Staub angesammelt - dann mussten wir das Auto weggeben um den Platz nicht zu verlieren.
Also ich würd jederzeit in eine andere Genossenschaftswohnung einizehen, nur schauen, dass es weniger Parteien (hier: ca 400 auf 4 stiegen) mit weniger Pensionisten sind (als unverheiratetes Paar is man hier so und so schon unten durch).

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Re: Genossenschaftswohnung ja/nein?
03.08.2005, 11:31:27
die grundbedingung für eine gen. wohnung ist aus meiner sicht die eigentumsoption nach 10 jahren. somit ist es eine wirklich tollte wohnform die gleichzeitig (gefördert) vermögen aufbaut.

wenn es eine reine mietwohnung womöglich ohne weitergaberecht ist, würde ich es nur machen wenn ich dort a) so gut wie nichts investieren muss (auch keine einbauküche) b) die mietkosten weit unter dem marktüblichen liegen und ich vorhabe sehr lange dort zu wohnen. ohne weitergaberecht bedeutet dass du bei auszug nur den verminderten gen. anteil zurückbekommst und alle investitionen die man nicht mitnehmen kann verlierst.

die grünfläche ist zwar verlockend, wenn dein linker nachbar sie aber als hundeklo verwendet und dein rechter nachbar eine sau ist, wirst du es bald bedauern nicht eine whg mit terasse weiter oben genommen zu haben. dann bist du der, der seinen mist nach unten abbeutelt und die nägel am balkon schneidet. (tschik wirst du hoffentlich nicht runterschmeissen) wie sieht es mit dem gegenüber aus? schon verbaut wird bald gebaut?

in meiner gen whg (inzwischen eigentum) gab es bei den gartenwohnungen einen exzessiven nachbarschaftsstreit (über jahre) wegen einem zaun der ein paar zentimeter falsch gesetzt war. stell dir das gefühl jeden tag im stiegenhaus vor, wenn du dem dann begnest, oder wenn du dich gemütlich in den garten setzen willst und er ist auch draussen.

achtung!!! bei unserer anlage ist die grünfläche (also auch alle gründe die zur den einzelnen wohnungen gehören) allgemeiner teil des hauses und darf rechtlich betrachtet von allen mietern/eigentümern benützt werden.

prüfe diesen punkt ganz genau!



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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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