Re: Autoverkauf privat - Probefahrt: gegen Unfallschaden absichern?
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Re: Autoverkauf privat - Probefahrt: gegen Unfallschaden absichern?
20.11.2005, 02:09:51
Das habe ich im Net gefunden, betrifft zwar Deutschland, wird aber, denk ich, auch für Österreich zutreffen! Interessant ist: "stillschweigende Haftungsfreistellung"

Zitat:
"Privatkauf: Beim Auto- oder Motorradkauf unter Privatleuten ist unbedingt darauf zu achten, dass das Fahrzeug angemeldet und damit haftpflichtversichert ist. Ohne amtliches Kennzeichen sollte der Kaufinteressent das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegen – es besteht kein Versicherungsschutz. Ist das Fahrzeug zugelassen, geht der Kaufinteressent sicher, dass die Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem von ihm verschuldeten Unfall die Schäden zahlt, die dritten Personen entstanden sind. Ein Streitpunkt könnte jedoch sein, dass der Halter – der Versicherungsnehmer im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wir und den so entstehenden finanziellen Verlust vom Probefahrer ersetzt haben möchte.  

Bei Schäden am Verkaufsfahrzeug selbst werden zwei Fälle unterschieden: Besteht Vollkaskoschutz für das Fahrzeug, übernimmt der Versicherer den Schaden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Kommt es danach zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse, trifft dies den Halter des Fahrzeugs, solange nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Diese Summe von Käufer zurückzubekommen, ist in der Praxis schwierig, vor allem wenn zuvor keine entsprechende Regelung getroffen wurde.

Ist das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert, muss der Probefahrer den Schaden unter Umständen aus eigener Tasche zahlen, und zwar auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. In der Vergangenheit haben die Gerichte in diesem Fall zu unterschiedlich entschieden. Manche Richter folgten bei ihrem Urteil den Regeln des Händlerverkaufs (stillschweigende Haftungsfreistellung), andere brummten dem Probefahrer die volle Haftung auf.

Tipp: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Verkäufer und Käufer sollten vor Antritt der Probefahrt vereinbaren, wie die Haftung bei Unfall geregelt sein soll. Außerdem sollte sich der Verkäufer des Fahrzeugs vor der Probefahrt unbedingt Personalausweis und Führerschein des Kaufinteressenten zeigen lassen. Denn wenn dieser ohne gültigen Führerschein unterwegs ist, verliert der Verkäufer seinen Versicherungsschutz."

Ray


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