Re(2): Autoverkauf privat - Probefahrt: gegen Unfallschaden absichern?
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Re(2): Autoverkauf privat - Probefahrt: gegen Unfallschaden absichern?
20.11.2005, 02:23:17
Kommt es danach zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse, trifft dies den Halter des Fahrzeugs, solange nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Diese Summe von Käufer zurückzubekommen, ist in der Praxis schwierig, vor allem wenn zuvor keine entsprechende Regelung getroffen wurde.

Genau das denke ich mir eben auch. :-/

In der Vergangenheit haben die Gerichte in diesem Fall zu unterschiedlich entschieden.

Ich will eben nicht, dass es so weit kommen muss, und schon gar nicht wenn es zu einer "stillschweigenden Haftungsfreistellung" kommen kann. :-/

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Verkäufer und Käufer sollten vor Antritt der Probefahrt vereinbaren, wie die Haftung bei Unfall geregelt sein soll.

Genau das habe ich mir auch gedacht. Aber mündlich ist auf jeden Fall, denn im Fall eines Unfalls steht dann Aussage gegen Aussage. Daher eben meine Frage, ob man da den Probefahrer einen "Wisch" (oder sagen wir besser ein "Schriftstück" |-D) unterschreiben lassen kann und v.a. wie so ein W...äh Schriftstück auszusehen hat, damit es dann im Fall der Fälle auch gültig ist.

Danke jedenfalls für dein Zitat, es bestätigt mich in meiner Ansicht, dass das alles nicht so einfach ist, wie es hier viele gerne hätten.

MfG Beel


mein voll die krasse System: Intel 8008 CPU (8 Bit, modifizierte in FPGA realistierte Version), 1K ROM, 96 Bytes RAM triple channel, 12 Layer PCB, 7Segment Grafik, HDD: wozu? habe ja 8 Stk. 5.25" Floppy (mit verringerter Spurbreite für höhere Datendichte) in Raid0, Kühlung: Kompressor-Wasser Kombination, Gehäuse: Siemens GT 30 K 920 Gefriertruhe mit Kabeleinlass
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