Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!
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Re(3): Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!
13.12.2005, 16:33:05
Ich kann dir dazu nur soviel sagen, dass mein KK-Anbieter (VISA) im Beanstandungsformular zu Onlinetransaktionen sehr ausdrücklich darauf hinweist, alle Mängel im Grundgeschäft sind direkt an den Geschäftspartner zu adressieren (in deinem Fall -> Amazon), und alle diesbezgl. Korrespondenz ist der Beanstandung beizufügen.

D.h. es mag von Amazon eine miese Aktion gewesen sein, schon vor Lieferung abzubuchen - obwohl's für mich eher nach Irrtum klingt, und das kann überall passieren, wo Menschen arbeiten - aber bevor du nicht von Amazon erfolglos die Rücküberweisung gefordert hast, kannst du nicht die Rückbuchung vom KK-Institut verlangen.
Oder andersrum: auf gar keinen Fall kannst du ANSTELLE einer Rückforderung die Rückbuchung veranlassen, ohne je mit demjenigen Kontakt aufzunehmen, dem gegenüber du eine Zahlungsverpflichtung aus einem Kaufvertrag eingegangen bist. Was wäre denn z.B., wenn sich in dessen AGB irgendein kleiner Punkt versteckt, den du übersehen hast, und dein Vertragsrücktritt ungültig ist? Z.B., dass er lt. AGB zwei Zustellversuche machen darf, bevor du rücktreten kannst?

Nicht, dass das in deinem Fall zutreffen musst, aber versteh bitte: das sind die grundlegenden "Spielregeln", nach denen ein KK-Institut bei Rückbuchungen vorgeht. Die buchen nicht einfach so auf Verdacht eine Zahlung zurück, und dann stellt sich raus, der Zahlungsempfänger hat das Geld vollkommen zu Recht erhalten, und der KK-Eigentümer wollte nur ganz einfach nicht bezahlen und hat deshalb die Rückbuchung verlangt.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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Re(3): Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!
13.12.2005, 19:31:26
Amazon darf wohl kaum die Abbuchung vornehmen, wenn die Ware noch nicht rausgegangen ist

Woher stammt diese Weisheit? Wenn Amazon das so in den AGB festgelegt hat, mag das stimmen. Ansonsten spricht mal nichts dagegen - schon gar kein Gesetz.

Und wenn sie's dann doch machen, läuft das wohl auf ne Rechtswidrigkeit raus.

Deine "Rechtswidrigkeit" suggeriert einen Rechtsbruch, die Verletzung eines oder mehrerer Gesetze. Nu, das wird's wohl nicht spielen.

Falls Du allerdings einen gültigen Vertrag, in dem zugesagt wird, erst nach Versand abzubuchen, vorlegen kannst, so steht der der Weg zum (selbst bezahlten, eher teuren) ZIVILverfahren offen.

Außerdem: eine Versandmitteilung (mit Paketnummer!) verschicken (um dann die Abbuchung vornehmen zu können...), für eine Ware, die defacto gar nicht verschickt wurde, ist schlicht und einfach Betrug.

Nein, ist es nicht. Aber jetzt, eben mit dieser Aussage, verletzt Du sehr wohl geltendes Recht.

Oder wie würdest Du das nennen?

Eine der vielen Möglichkeiten wäre z.B. "Fehler". So etwas kannst Du Dir niemals vorstellen, aber es soll Menschen geben, denen manchmal ebendieselben passieren.

Ich würde Dir empfehlen, strafrechtlich relevante Vorwürfe nicht nur zu unterlassen (wenn Du sie nicht hieb- und stichfest belegen kannst), sondern schnell aus Deinem Posting rauszueditieren. Sonst könnte das eine extrem teure Erfahrung für Dich werden. Gerichte sind keine Kinderspielplätze, da zählt "Meinung" gar nichts, "kann ich mir nicht vorstellen" noch viel weniger. Was Du empfindest, gilt vor Gericht auch nicht.

GrummelGrumpf
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