Re(3): Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!
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.  Re: Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!  (Beta am 13.12.2005, 13:58:16)
.  Re: Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!  (Hexa am 13.12.2005, 14:03:54)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Fugesch am 13.12.2005, 16:09:15)
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Re(3): Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!
13.12.2005, 19:31:26
Amazon darf wohl kaum die Abbuchung vornehmen, wenn die Ware noch nicht rausgegangen ist

Woher stammt diese Weisheit? Wenn Amazon das so in den AGB festgelegt hat, mag das stimmen. Ansonsten spricht mal nichts dagegen - schon gar kein Gesetz.

Und wenn sie's dann doch machen, läuft das wohl auf ne Rechtswidrigkeit raus.

Deine "Rechtswidrigkeit" suggeriert einen Rechtsbruch, die Verletzung eines oder mehrerer Gesetze. Nu, das wird's wohl nicht spielen.

Falls Du allerdings einen gültigen Vertrag, in dem zugesagt wird, erst nach Versand abzubuchen, vorlegen kannst, so steht der der Weg zum (selbst bezahlten, eher teuren) ZIVILverfahren offen.

Außerdem: eine Versandmitteilung (mit Paketnummer!) verschicken (um dann die Abbuchung vornehmen zu können...), für eine Ware, die defacto gar nicht verschickt wurde, ist schlicht und einfach Betrug.

Nein, ist es nicht. Aber jetzt, eben mit dieser Aussage, verletzt Du sehr wohl geltendes Recht.

Oder wie würdest Du das nennen?

Eine der vielen Möglichkeiten wäre z.B. "Fehler". So etwas kannst Du Dir niemals vorstellen, aber es soll Menschen geben, denen manchmal ebendieselben passieren.

Ich würde Dir empfehlen, strafrechtlich relevante Vorwürfe nicht nur zu unterlassen (wenn Du sie nicht hieb- und stichfest belegen kannst), sondern schnell aus Deinem Posting rauszueditieren. Sonst könnte das eine extrem teure Erfahrung für Dich werden. Gerichte sind keine Kinderspielplätze, da zählt "Meinung" gar nichts, "kann ich mir nicht vorstellen" noch viel weniger. Was Du empfindest, gilt vor Gericht auch nicht.

GrummelGrumpf
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.  Re: Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!  (dizo am 13.12.2005, 18:55:33)
 

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