Re(3): Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!
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.  Re: Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!  (Beta am 13.12.2005, 13:58:16)
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Re(3): Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!
13.12.2005, 16:33:05
Ich kann dir dazu nur soviel sagen, dass mein KK-Anbieter (VISA) im Beanstandungsformular zu Onlinetransaktionen sehr ausdrücklich darauf hinweist, alle Mängel im Grundgeschäft sind direkt an den Geschäftspartner zu adressieren (in deinem Fall -> Amazon), und alle diesbezgl. Korrespondenz ist der Beanstandung beizufügen.

D.h. es mag von Amazon eine miese Aktion gewesen sein, schon vor Lieferung abzubuchen - obwohl's für mich eher nach Irrtum klingt, und das kann überall passieren, wo Menschen arbeiten - aber bevor du nicht von Amazon erfolglos die Rücküberweisung gefordert hast, kannst du nicht die Rückbuchung vom KK-Institut verlangen.
Oder andersrum: auf gar keinen Fall kannst du ANSTELLE einer Rückforderung die Rückbuchung veranlassen, ohne je mit demjenigen Kontakt aufzunehmen, dem gegenüber du eine Zahlungsverpflichtung aus einem Kaufvertrag eingegangen bist. Was wäre denn z.B., wenn sich in dessen AGB irgendein kleiner Punkt versteckt, den du übersehen hast, und dein Vertragsrücktritt ungültig ist? Z.B., dass er lt. AGB zwei Zustellversuche machen darf, bevor du rücktreten kannst?

Nicht, dass das in deinem Fall zutreffen musst, aber versteh bitte: das sind die grundlegenden "Spielregeln", nach denen ein KK-Institut bei Rückbuchungen vorgeht. Die buchen nicht einfach so auf Verdacht eine Zahlung zurück, und dann stellt sich raus, der Zahlungsempfänger hat das Geld vollkommen zu Recht erhalten, und der KK-Eigentümer wollte nur ganz einfach nicht bezahlen und hat deshalb die Rückbuchung verlangt.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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....  Re(4): Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!  (ufo12 am 14.12.2005, 01:16:05)
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.  Re: Hardwarekauf bei Amazon? Nie wieder!  (dizo am 13.12.2005, 18:55:33)
 

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