Insolvenzeröffnung bei schauer.net
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Re(3): Insolvenzeröffnung bei schauer.net
05.01.2006, 23:36:41
Aha, so ist das nun transparent, nach welchen Gesichtspunkten bei GH geplonkt wird! Bei mir war es die einschlägig hier so beliebte "Queen of Plonk", die vor einem Jahr fast alle meine Beiträge zum Thema "Schauer.net"" ebenso geplonkt hatte - wie meine Bewertung (!) des Ladens gelöscht!

Was ich damals "Unanständiges" hier gepostet hatte? Dass die seltsamen Abbuchungspraktiken des Schauer.net bei Kreditkarten, nämlich schon bei der Bestellaufgabe und noch bevor die überhaupt sicher sind ob und wann, wenn überhaupt, sie den Artikel liefern können, abzubuchen, auf "knappe Liquiditätslage" - jeder Handelsschüler weiß da schon, was gemeint ist, lyrisch: der imaginäre schwarze Greifvogel mit dem nackten Hals läßt schon sein Gefieder rauschen ;-) - hindeutet.

Wusch, weg waren diese Postings samt Bewertung (obwohl der konkrete Bestellfall angeführt wurde!) und die "Queen of Plonk" überschlug sich - und der irre Schauer fuchtelte in einer PM mit einem Advokaten, der die Sache in die Hand nehmen würde usw. usf. .

Na ja, jetzt ist er das, was der Volksmund schlicht und einfach "pleite" nennt, eleganter und in der blumigen Sprache des Handelsrecht "insolvent".

Wie es den Vorauskasse-Leuten, die bisher die Ware nicht bekommen haben, ergeht? Na, die sind jetzt halt Ausgleichs- oder später vielleicht sogar Massegläubiger, die sich irgend wo hinter Krankenkasse, Finanzamt, Gehaltsansprüchen der Mitarbeiter anstellen können - wenn in den offenkundig kargen Lagern des schauer.at überhaupt wegen eines Eigentumvorbehaltes der Distris oder der nur geleasten Büroeinrichtungen etwas Verwertbares aufgefunden werden kann...

12.01.2006, 20:15 Uhr - Editiert von Franto, alte Version: hier
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Re(9): Insolvenzeröffnung bei schauer.net + Rückbuchung Gutschrift!!!
14.01.2006, 14:21:03
Mit der strafrechtlichen Sanktionierung einer (einseitigen)
Gläubigerbegünstigung will der Gesetzgeber verhindern, dass vor einer
absehbaren Pleite (Konkurs oder Ausgleich) "noch schnell" Vermögenswerte aus
einem Unternehmen abgezweigt bzw. verschoben werden und damit die "Masse"
vermindert wird,


Aber das Schauer.net trotz absehbarer Pleite den Kunden das Geld aus der Tasche zieht, obwohl schauer.net wußte das er die von Kunden Bestellten Artikel nicht mehr einkaufen kann,  und so seine Masse erhöht das läßt der Gesetzgeber zu.

Ich habe am 31.10.05 bestellt, am 17.11.05 storniert, am 28.12.05 Geld bekommen und am 5.1.06 wurde mir alles wieder genommen.

Wenn ich am 31.10. nicht bestellt hätte dann wären halt die Schulden bei Schauer.net höher. na und.

Soll ich es schmecken das die Firma in Konkurs geht.

Nimmt der Masseverwalter wenigstens dem J. Schauer alles bis auf sein letztes Hemd weg, oder darf der weiter mit seinem BMW etc.  herumfahren.
Oder wie sieht das mit den Gehältern seiner Angestellten aus fliest das auch zurück in die Masse.
Wenn alles wieder zurück kommt dann werden nur die Gläubiger mehr und somit die Leute die dem J. Schauer in den *PIEP* treten würden.
Die Banken sind es doch die am meisten Geld investiert haben sprich J. Schauer einen Kredit gegeben haben und sich mit hohen Zinsen Zubereichern und nicht ich.

Wenn Schauer.net den von mir bestellten Artikel bei einem Großhändler einkauft muß er dann nicht auch dort bezahlen bevor er das Produkt bekommt.

Für mich gibt es nur eine art von Gläubiger und das sind die Banken den die wußten, was möglicher weise passiert wenn sie jemanden einen Kredit geben um eine Firma auf zubauen, das es auch schief gehen kann.
Ich nicht.

Und was passiert jetzt mit J. Schauer muß der nicht jetzt 7 Jahre in "Armut" leben und sein ganzes Geld was er "verdient" abgeben damit er danach wieder Schulden frei ist.
Oder ist das nur bei Privat Konkurs so.

Wenn ich J.Schauer wäre dann würde ich keine Post mehr öffnen.


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Re(10): Insolvenzeröffnung bei schauer.net + Rückbuchung Gutschrift!!!
14.01.2006, 15:37:40
Ich kann zwar deine Aufgeregtheit nachvollziehen, aber: Unkenntnis der Gesetze schützt nicht vor Strafe, äh Schaden! Ich hatte hier nur versucht, die handelsrechtlichen Zusammenhänge einiger  Maßen verständlich darzustellen. (Die Zeit, als ich das einmal im Handelsrechts-Seminar erlernen musste, liegt allerdings schon Jahrzehnte zurück:-))

Exakt die strafgesetzliche Bestimmung hinsichtlich einer willkürlichen Gläubigerbegünstigung soll ja verhindern, dass bei einem absehbaren Konkurs/Ausgleich "noch schnell" Vermögenswerte aus der Unternehmenssphäre verschwinden. Dass darunter auch die "schnelle" Rückzahlung von Kundenvorauszahlungen fällt, ist ein Ausnahmefall und keine Absicht des Gesetzgebers. Sozusagen ein "Kollateralschaden", wie das jetzt so neusprachlich heißt.

Deine Sorge um die Löhnung der Mitarbeiter: Die gehören zu den bevorrechteten Gläubigern wie Sozialversicherung und Finanzamt -und sind auch noch über den Insolvenzfonds hinsichtlich ihrer Ansprüche abgesichert. (Ohne konkreten Fall: Deshalb spielen die häufig auch bis zuletzt mit, wenn eine Firma schon an allen Ecken und Ende kracht wie eine Kaisersemmel und halten "dicht".)

Was den angeblichen BMW des Herrn J. Schauer betrifft: Ich bin sicher, dem selbst gehört so gut wie nix sondern es ist alles geleast, also Eigentum der Leasingfirma. Ähnlich wie wahrscheinlich auf jedem Stück in seinem (kargen) Lager der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten drauf knotzt.  

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Re(5): Insolvenzeröffnung bei schauer.net + Rückbuchung Gutschrift!!!
19.01.2006, 13:35:31
Hallo,

hab heute von VISA Austria folgende Stellungnahme bezüglich der Abbuchungen bekommen:

...wir nehmen Bezug auf ihr Fax....blablabla

Nach unseren/Ihren Informationen haben Sie bei der Firma Schauer für die Bestellung von Waren mit Ihrer VISA-Karte bezahlt ohne die entsprechende Gegenleistung erhalten zu haben... Das geschuldete Entgelt wurde von VISA .... unmittelbar nach Ihrer Bestellung bezahlt.

Zum Jahreswechsel wies uns die Firma Schauer an, bei den betroffenen Kunden entsprechende Gutschriften durchzuführen. Diese Anweisung wurde von VISA nicht angenommen. Wie sich im Zuge der Überprüfung der übermittelten Unterlagen von Fa. Schauer ergab, gehen wir aktuell davon aus, dass die Anweisung der Gutschriften in Täuschungsabsicht erfolgte, da Schauer unmittelbar danach Konkurs anmeldete.Bereits erfolgte Vormerkungen auf Ihrem Kreditkartenkonto wurden korrigiert.
Wir gehen davon aus, dass die Firma Schauer schon zum Zeitpunkt der Anweisung, die genannten Gutschriften durchzuführen, zahlungsunfähig war.

Sofern Sie durch die Nichterfüllung des Grundgeschäfts mit der Firma Schauer geschädigt wurden, erlauben wir uns, Sie auf eine mögliche Anmeldung einer Konkursforderung beim Handelsgericht Wien unter dem Aktenzeichen 38 S 1/06 h hinweisen.

... wir bedauern Ihnen entstandene Unannehmlichkeiten, und möchten Sie noch informieren, dass die Möglichkeit einer Anzeige sowie etwaige sonstige rechtliche Schritte als Konsequenz aus dem Vorgehen der Firma Schauer derzeit von unseren Anwälten geprüft wird
Mfg...

--
so, jetzt hab ich mir mal interessehalber das Formular "Anmeldung einer Forderung im Insolvenzerfahren" angeschaut. Eine Anmeldung kostet EUR 17,00, aber irgendwie wäre es mir das sogar wert (sofern ich dann im Verfahren zumindest die EUR 17,00 aus der Konkursmasse bekomme). Kennt sich bei dieser Sache von euch jemand aus? Muss ich hier unbedingt einen Gläubigervertreter (also RA) angeben? Muss ich dann bei den Gläubigerverhandlungen persönlich anwesend sein? Wenn ja, dann ist mir das nämlich den Aufwand nicht wert.

lg
hensson

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Re: Zur Belustigung - die schauerliche Drohung!
19.01.2006, 18:27:00
Hallo Gemeinde der schauerlich Geschädigten!

Ich hatte hier schon vor mehr als einem Jahr wiederholt auf die dubiosen Praktiken des Schauer.net bei der Kredikartenabbuchung hingewiesen, die erfolgten, ohne dass er wusste, ob er überhaupt und wann die bestellten Artikel liefern kann. Vor allem wies ich nachdrücklich darauf hin, dass dies ein bedenkliches Zeichen hinsichtlich der Liquiditätslage von Schauer.net sei. (Bei solchen Praktiken höre ich halt schnell schon virtuell das Gefieder eines schwarzbraunen Raubvogels mit nacktem Hals und großem krummen Schnabel zum Abflug rauschen>:-D).

Aldann schrieb ein Wolfgang Schauer mir in einer PM: "

"So jetzt reichts es. Ich habe mir jetzt eine Woche lang Ihr "geschreibe" angesehen und dabei gehofft, dass Sie langsam wieder zur Vernunft kommen.

Ihre unwahren oder "halbwahren" Behauptungen gewinnen durch stetes wiederholen nicht an Wahrheitsgehalt.

Da Sie aber offenbar ohne richterliche Verfügung in Ihrer Verhetzung nicht zu bremsen sind, werde ich die Ausdrucke Ihrer Postings  Montag früh unserem Rechtsanwalt Dr. Peter Lessky übergeben und diesen gleichzeitig beauftragen Ihnen eine Unterlassungserklärung zuzustellen. Gleichzeitig werden wir beim zuständigen Richter eine einstweilige Verfügung erwirken, die es Ihnen verbieten soll unwahre und kreditschädigende Veröffentlichungen bis zum Abschluß eines ordenlichen Verfahrens zu verbreiten. Alle weiteren Schritte, einschließlich der Veröffentlichung einer Gegendarstellung in geeigneten Printmedien (auf Ihre Kosten) behalte ich mir ausdrücklich vor.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schauer"
Zitat Ende.

Na ja, eine "richterliche Verfügung" hat mich ebenso wenig erreicht wie der Advokat des Schauer meinen Rechtsvertreter. :-) Dafür hatte aber die zwischenzeitlich auch entfleuchte "Queen of Plonks" des GH eifrigst meine Posting geplonkt...

19.01.2006, 18:31 Uhr - Editiert von Franto, alte Version: hier
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