Vertraulichkeit einer IP...
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Vertraulichkeit einer IP...
15.02.2006, 21:23:28
Wie geheim ist eine IP zu sehen ? Meiner Meinung nach ist eine IP öffentlich - denn genau darauf baut ja das Internet auf.

Ist sie personenbezogen ? Keinesfalls.
Sie ist /Firmenbezogen/ - wahlweise des Providers oder der Firma selbst..

Wenn also jemand von der IP a.b.c.d mich hacken will, so macht er das /öffentlich/ im Internet - denn er schickt ja in jedem TCP-Packerl extra die Absenderadresse mit... Und er schickt seine Packerl ja im öffentlichen INet herum (Packerl in einem VPN-Tunnel würde ich anders werten).

Meiner Meinung nach ist es /legal/, öffentlich herumzuposaunen "a.b.c.d will mich hacken" - denn er macht's ja auch öffentlich.

Aber um den Beweis zu machen, daß es nicht personenbezogen ist (und der Connex zur Person nur im Rahmen der Strafverfolgung möglich ist):
Meine IP sei 62.178.37.101 (aus dem Chello-Lan). Und... wer kann meinen Namen ermitteln ?
Selbst Kranich wird's - auch wenn er link operieren würde - net "schwarz" rausbekommen können...

Auch das vorgebrachte Argument, daß der Server a.b.c.d ja gehackt sein könnte, entbindet den Betreiber ja net von seiner Verantwortung...

Denn da könnte ja jeder erwischte Kinderporno-vertreiber sagen "Ach, ich wurde nur gehackt... meine Büldln san des net" - und freigehen (passiert aber AFAIK nie).
Er müßte nur einen Server aufstellen, der /nix/ loggt - und extra ein paar Backdoors "einfangen" und aus dem Internet-Caffee Files draufspielen.. Wenn der Serverbetreiber sich so aus der Verantwortung stehlen könnte, hätten wir die Situation..


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Re: Vertraulichkeit einer IP...
17.02.2006, 16:16:04
Wie geheim ist eine IP zu sehen ? Meiner Meinung nach ist eine IP
öffentlich - denn genau darauf baut ja das Internet auf.


da gibts eine OGH entscheidung aus dem vorjahr betreffend die weitergabe von stammdaten von internetusern durch den provider bei verdacht auf eine straftat
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i=82256&p=4&q=und%2819000101%3C%3DDATUM%20und%2020060217%3E%3DDATUM%29%20%20und%20%2811Os57/05z%29%3AGZ%20%20%20
woraus sich entnehmen lässt, dass bei elektronischer kommunikation IP-adressen adressen im sinne des § 149a Abs 1 Z 3 StPO sind. und dort drin steht die definition des "teilnehmeranschlusses" als die adresse, welche die technische einrichtung, die ursprung oder ziel einer telekommunikation ist, kennzeichnet.
dabei macht es keinen unterschied, ob die IP-adresse auf dauer (statisch) oder nur für eine einzige verbindung (dynamisch) vergeben ist, weil sie auch in letzterer variante - im zusammenhalt mit dem zeitraum ihrer zuteilung - den teilnehmeranschluss eindeutig individualisiert.

die IP-adresse ist also rechtlich gesehen nix anderes als eine art telefonnummer.

wenn du demnach öffentlich ins forum schreibst "a.b.c.d will mich hacken", ist das so wie wenn du "06xx/1234567 hat mich vorhin angerufen und belästigt" schreiben würdest.

eine telefonnummer ist aber ein persönliches datum irgendeiner person, wobei es nicht unbedingt diejenige person sein muss, die dich tatsächlich angerufen hat.
genauso ist auch die IP-adresse ein persönliches datum irgendeiner person zum zeitpunkt X.

und soweit ich weiss, ist laut den richtlinien in diesem forum die veröffentlichung von persönlichen daten dritter ohne deren zustimmung nicht erwünscht. was aber nicht heissen soll, dass man eine IP-adresse grundsätzlich nicht veröffentlichen dürfte, weil dann würde es ja auch keine telefonbücher geben.

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Re(3): Vertraulichkeit einer IP...
18.02.2006, 01:42:01
dass anhand der IP-adresse nicht herausfinden kannst, welche person konkret deinen pc gehackt hat, ist wohl klar. das kann nichtmal der ISP, der kann nur bekanntgeben, auf wen der vertrag läuft.
genausowenig kannst anhand eines radarfotos, auf dem - wie in österreich üblich - das auto von hinten (bzw. eigentlich das hintere kennzeichen) fotografiert wurde, herausfinden, wer das auto gelenkt hat. deswegen gibts ja die lenkererhebung.

ändert aber nix daran, dass die IP-adresse (oder telefonnummer oder kfz-kennzeichen) zum zeitpunkt X einer bestimmten person zuordenbar ist und sich diese person anhand dieses datums identifizieren lässt, wobei ein "normalsterblicher" das nicht kann.
das problem ist der mögliche missbrauch dieser daten, wenn diese öffentlich bekannt sind, eben weil sie einer person zuordenbar sind, aber nicht feststeht, ob diese person die handlung auch wirklich begangen hat.

ich hab ja nicht gesagt, dass es strafbar ist, eine IP-adresse zu veröffentlichen, wenn dich wer gehackt hat. ich hab mich nur auf die richtlinien in diesem forum bezogen, und dass ein allgemeines "a.b.c.d will mich hacken" von einem anonymen gepeinigten_aon_neukunden sicherlich gegen diese richtlinien verstoßen würde. und wieso? weil der forumsbetreiber kein interesse daran hat, dass er in schwierigkeiten kommt, weil irgendwer hier fremde IP-adressen oder fremde telefonnummern oder sonstige daten ohne zustimmung des betroffenen postet, weil damit missbrauch betrieben werden kann und der forumsbetreiber im missbrauchsfall sogar noch mithaftet, weil er das geduldet hat.

aber wenn dir das zitierte ogh-urteil kurz angeschaut hast, dann wirst vielleicht gemerkt haben, dass dort eine vollständige (!) IP-adresse samt uhrzeit und datum angegeben sind.

du brauchst also nur eine plattform finden, auf der es geduldet wird, wenn derartige daten  veröffentlicht werden, wobei du dann mit ziemlicher sicherheit deine eigene anonymität wirst aufgeben müssen. die anti-malware-hersteller sind ja auch namentlich bekannt, sodass man auf sie zurückgreifen kann, wenn mit diesen daten missbrauch betrieben wird.

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