[BEWERTUNG] Ecotec / UMTAUSCH --> Unmöglich ?
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[BEWERTUNG] Ecotec / UMTAUSCH --> Unmöglich ?
14.03.2006, 19:18:57
So ich möchte hier auch meinen Eindruck bezüglich Kundenservice und UMTAUSCH von ECOTEC schildern. Ich habe mir am 08 .3.2006 eine Grafikkarte bei Ecotec direkt im Linz Shop gekauft, diese wollte ich nach 6 Tagen Betriebsdauer, am 14.3.06, wegen eines Defekts UMTAUSCHEN. Ich habe mich über die rechtliche Lage bezüglich Umtausch und Reparatur prädisponierend über den Sachverhalt erkundigt.

Lt. Fa. Ecotec ist ein Austausch nicht möglich, da zuerst ein HAUSEIGENER Techniker die Karte in der Hauptzentrale überprüfen müsse. Hier kann ich mich nur fragen wie genau überprüft der Firmeninterne Techniker die Grafikkarte --> bezüglich Dauer und Belastungstest??? Die Firma bot mir eine Gutschrift an, die ich aber lt. Aussage des Mitarbeiters nur dann bekomme wenn bei der alten Grafikkarte ein Defekt nachgewiesen wird. Ein weiteres Angebot machte mir die Firma auch, nämlich eine NEUE Grafikkarte zu kaufen, aber nicht von der Gutschrift der alten Karte, die ich ja nur bekomme wenn das Gerät wirklich defekt ist. Diese neu gekaufte Grafikkarte könnte ich dann wieder zurückgeben gegen erhalt einer ZWEITEN Gutschrift.
Das würde für MICH in Summe heißen, dass ich im besten Fall 2 Gutschriften , einzulösen bei der Fa. Ecotec, hätte. Dies lehnte ich jedoch sehr Dankend ab, weil die Fa. ja so 500 € Gewinn machen würde und ich ja eigentlich nur EINE FUNKTIONIERENDE Grafikkarte haben wollte. Ich sprach also den Verkäufer darauf an, dass im ABGB mir eine Entscheidung zwischen Austausch bzw. Reparatur zustünde, wenn der Austausch bzw. die Reparatur nicht zum Nachteil einer der Parteien wäre. Daraufhin holte der Mitarbeiter einen netten Herrn, gekleidet in einem sehr eleganten Anzug, aus dem Lager, dem ich das ganze wiederholte. Dieser meinte jedoch, dass dies in der Fa. Ecotec ANDERS gehandhabt würde --> wie ANDERS???? das ABGB gilt BUNDESWEIT!!! Er fragte mich lediglich nach dem Paragraphen, in dem das ganze stünde, was ich ihm auch mitteilte.

Laut § 932 ABGB Absatz 1
(1)
Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die „Verbesserung“
(Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache,
eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die
Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

Ich ging zur Fa. und forderte den Austausch, jedoch wurde in erster Instanz der Fehler auf MICH geschoben --> ich hätte BIOS Probleme --> Grafikkarte übertaktet usw. Hier kann ich aber nur sagen, das lt. Gesetz die Beweislast in den ersten 6 Monaten ( bei beweglichen Sachen ) beim VERKÄUFER und nicht beim KÄUFER liegt--> d.h. der Verkäufer muss beweisen das der Mangel nicht schon bei Übergabe des Gerätes bestanden hat. Es wurde mir auch gesagt, dass der Umtausch nicht möglich sei, weil viele Leute eben die GPUS übertakten würden oder falsche Grafikkarten in die Verpackung gelegt haben. Zu dem kann ich nur sagen, das man als Kunde der Fa. Ecotec doch damit rechnen kann von Fachpersonal bedient zu werden und ich doch wohl hoffe , dass diese Mitarbeiter eine Grafikkarte identifizieren können anhand der Seriennummer und der dazugehörigen Verpackung--> dies ist für mich kein Grund NICHT umzutauschen, man kennt einige Firmen wie PELUGA, die den Umtausch ohne Beanstandung durchführen und falls sie das Gerät nicht lagernd, haben man aufzahlen kann auf ein höherwertigeres Gerät. Gerade sollte man bei der Fa. ECOTEC erwarten können, dass das Fachpersonal Graffikkarten den dazugehörigen Verpackungen zuordnen kann da sich die Fa. selbst immer mit der neuen Zertifizierung rühmt

Auszug Fa. Ecotec Geschäftsführung:

Als kleine Anmerkung an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir im
Herbst eine ISO 9001 Zertifizierung abschließen werden.Damit ist sichergestellt, dass wir in allen Unternehmensbereichen wirkliche Qualität liefern.

Und ich erwarte mir auch Qualität !!!!!! Nur scheint dies beim Kundenservice zu kurz zu kommen !!!
Und nun zum ABGB --> Meine unten angeführten Punkte beziehen sich alle auf den § 932 des ABGS. ( Am Ende des Textes angeführt )
Ich möchte auch sagen, dass ich EINDEUTIG laut ABGB den Nachteil bei MIR ( Übernehmer ) sehe und zwar aus folgenden Gründen:

1.)Kein vernünftiges Ersatzangebot --> ZWEI Gutschriften einzulösen bei einer Fa., obwohl man nur eine funktionierende Grafikkarte haben will, sehe ich als nicht akzeptabel an.

2.)Ich wohne nicht in Linz und fahre nicht zig mal zur Fa. Ecotec --> Das kostet Zeit und Geld, welches ich nicht von der Fa. ersetzt bekomme.

3.)Während des Zeitraumes der Reparatur kann ich NICHT mit dem PC arbeiten

Nun frage ich mich was für ein Problem es gewesen wäre, die Grafikkarte einfach Auszutauschen??? Was für Nachteile hätte ECOTEC gehabt, was mit einem "unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre(Absatz 2 )", wie es im ABGB steht? Eher sehe ich das aus einem ganz anderen Blickwinkel die Fa. hat MEHR Aufwand als wenn sie mir einfach die Karte austauschen würde. Die Fa. muss die Karte zum Zentrallager mitnehmen dort einen Techniker bezahlen, der die Karte einbaut, überprüft, wieder ausbaut und dann wieder retour nach Linz sendet, falls die Grafikkarte nicht defekt ist.

Also sehe ich eindeutig, dass der Aufwand die Karte einfach auszutauschen, sehr gering im Verhältnis zur anderen Lösung ist. Die Fa. hatte sogar die KARTE LAGERND, das Ganze wäre in 10 Minuten erledigt gewesen und ein zufriedener Kunde mehr, darum frage ich mich:
WARUM also das GANZE ???

Für mich steht auf jeden Fall Fest --> Nie mehr ECOTEC !!!

Zusatz: Link zum Paragraph 932 des ABGBS
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=bnd&q=++und+%28ABGB*%29%3AKTIT%2CABK++++++und+%2820060314%3E%3DIDAT+und+20060314%3C%3DADAT%29+&e=BND.193385.91&Markierte+Dokumente+anzeigen.x=129&Markierte+Dokumente+anzeigen.y=8


Eine Stellungnahme der Geschäftsführung dies bezüglich wäre sehr wünschenswert !

14.03.2006, 19:40 Uhr - Editiert von prearios, alte Version: hier
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