Beteiligung an Firma - Komanditist
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Beteiligung an Firma - Komanditist (34 Beiträge, 1195 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.......
Re(7): Beteiligung an Firma - Komanditist
08.04.2006, 22:53:52
Wußte ich gar nicht... Ein Millionär, der nur von seinen Aktien lebt, braucht sich nicht Pflichversichern ?


ja ganz genau so ist das. es gibt aber auch die freiwillige selbstversicherung bei der sv.

um es genau zu skizzieren: der vermögende der seine aktien nach einem jahr und einem tag  mit gewinn verkauft, erzielt diese gewinne steuerfrei.

wenn er sonst kein einkommen aus erwerbstätigkeit hat, kann er bei den dividenden von denen ihm die kest automatisch abgezogen wurde, einen antrag auf rückzahlung der kest stellen, bzw. den hälftesteuersatz geltend machen. (kommt drauf an wieviel es ist)

Und wenn er nun Fremdkapital ausborgt und dasselbe macht - dann schon ? Oder kann er es sich aussochen, ob er das als Broker oder ganz privat macht ?


fremdkapital hat darauf keinen einfluss (ich nehme an du meinst die aktien belehnen und das depot z.b. zu 150% auslasten). evt. könnten bei unterjährigen gewinnen dann die zinsen gegengerechnet werden.

ein broker ist nicht das was du meinst. der kauft und verkauft wertpapiere im auftrag von kunden und kassiert provision. du meinst wahrscheinlich einen trader der auf eigenes konto spekuliert. der ist bei unterjährigen gewinnen zwar steuerpflichtig, wenn er das als östrerreicher über ein inlandskonto macht, wird im normalfall die finanz nie davon erfahren.




--------------------------------------------------------
'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Beteiligung an Firma - Komanditist
08.04.2006, 20:32:43
"Kommanditgesellschaft (KG)"

Diese Rechtsform erfordert einen über ein Kleingewerbe hinausgehenden Umfang des Unternehmens.

Der voll haftende Gesellschafter (auch Komplementär genannt) haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens auch mit seinem Privatvermögen. Der Kommanditist hingegen haftet nur bis zur Höhe der Kommanditeinlage. Ist diese zur Gänze geleistet, kann er für weitere Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht mehr zur Haftung herangezogen werden.

Träger des Gewerberechtes der KG ist die Gesellschaft. Ein voll haftender Gesellschafter (Komplementär) oder ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (dies kann auch der Kommanditist sein) hat die Voraussetzungen für das Gewerberecht zu erfüllen und ist der Gewerbebehörde als Geschäftsführer namhaft zu machen.

-------------------------------------------------------------------------------

als kommanditist bist du ähnlich einer beiteiligung über aktien an einer ag oder mit gmbh anteilen nur mit deiner einlage im risiko, steuerpflichtig sind deine erträge aber natürlich schon.

sozialversicherungspflicht entsteht dem kommanditisten keine, wenn er keine aktive funktion im unternehmen hat.

--------------------------------------------------------
'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.......
Re(7): Beteiligung an Firma - Komanditist
08.04.2006, 23:01:09
logischerweise ist der parkplatz nur dann ein zubrot, wenn dieser in einem gebiet mit kurzparkzone liegt. sonst könnte der arbeitnehmer ja kostenlos auf der strasse parken.

Es kommt immer öfter vor, dass der Arbeitgeber seinen Dienstnehmern einen Parkplatz auf dem Firmengelände zur Verfügung stellt. Das ist natürlich erfreulich, nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die öffentliche Hand, wenn sich die Arbeitsstätte in einem der Parkraumbewirtschaftung unterliegendem Gebiet befindet. Denn da ist pro Monat und Arbeitnehmer (auch wenn sich mehrere einen Parkplatz teilen) ein Sachbezug von EUR 14,53 anzusetzen, welcher sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung unterliegt, und auch die lohnabhängigen Abgaben wie Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag in die Höhe treibt. Unerheblich ist auch, ob es sich um ein Fahrzeug des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers handelt. Ebenso unerheblich ist, wie oft tatsächlich geparkt wird. Ausnahmen gibt es unter Umständen für Körperbehinderte. Einspurige Fahrzeuge unterliegen ebenso nicht dem Sachbezug wie jene Personen, die nicht zum Parken berechtigt sind oder ausdrücklich darauf verzichten (und auch tatsächlich nicht parken). Die Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber.
--------------------------------------------------------
'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung