Re(7): Beteiligung an Firma - Komanditist
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.  Re: Beteiligung an Firma - Komanditist  (seti__23 am 03.04.2006, 08:45:38)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (_Exodus am 05.04.2006, 05:35:25)
.  Re: Beteiligung an Firma - Komanditist  (der.Grinch am 05.04.2006, 03:31:32)
..  Re(2): Beteiligung an Firma - Komanditist  (merlin am 08.04.2006, 18:52:04)
...  Re(3): Beteiligung an Firma - Komanditist  (teleth am 08.04.2006, 19:29:31)
....  Re(4): Beteiligung an Firma - Komanditist  (merlin am 11.04.2006, 09:24:23)
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...  Re(3): Beteiligung an Firma - Komanditist  (ufo12 am 08.04.2006, 20:28:53)
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.......  Re(7): Beteiligung an Firma - Komanditist  (ufo12 am 08.04.2006, 22:53:52)
.  Re: Beteiligung an Firma - Komanditist  (ufo12 am 08.04.2006, 20:32:43)
...  Re(3): Beteiligung an Firma - Komanditist  (ufo12 am 08.04.2006, 22:20:47)
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.......  Re(7): Beteiligung an Firma - Komanditist  (ufo12 am 08.04.2006, 22:56:08)
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Re(7): Beteiligung an Firma - Komanditist
08.04.2006, 23:01:09
logischerweise ist der parkplatz nur dann ein zubrot, wenn dieser in einem gebiet mit kurzparkzone liegt. sonst könnte der arbeitnehmer ja kostenlos auf der strasse parken.

Es kommt immer öfter vor, dass der Arbeitgeber seinen Dienstnehmern einen Parkplatz auf dem Firmengelände zur Verfügung stellt. Das ist natürlich erfreulich, nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die öffentliche Hand, wenn sich die Arbeitsstätte in einem der Parkraumbewirtschaftung unterliegendem Gebiet befindet. Denn da ist pro Monat und Arbeitnehmer (auch wenn sich mehrere einen Parkplatz teilen) ein Sachbezug von EUR 14,53 anzusetzen, welcher sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung unterliegt, und auch die lohnabhängigen Abgaben wie Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag in die Höhe treibt. Unerheblich ist auch, ob es sich um ein Fahrzeug des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers handelt. Ebenso unerheblich ist, wie oft tatsächlich geparkt wird. Ausnahmen gibt es unter Umständen für Körperbehinderte. Einspurige Fahrzeuge unterliegen ebenso nicht dem Sachbezug wie jene Personen, die nicht zum Parken berechtigt sind oder ausdrücklich darauf verzichten (und auch tatsächlich nicht parken). Die Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber.
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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...  Re(3): Beteiligung an Firma - Komanditist  (Marax am 10.04.2006, 17:11:20)
 

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