Die seltsame willkür des kleinanzeigenwachhund
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Umfrage: Die seltsame willkür des kleinanzeigenwachhund
02.05.2006, 23:09:59
also leute ich finde das schon komisch?!

da sperrt man mich sodass ich keine kleinanzeigen mehr aufgeben kann
mit der begründung:

"Und nachdem Sie (= Mitarbeiter eines Gebrauchtcomputergeschäftes) entgegen
Punkt 4 der Nutzungsbedingungen) seither jetzt in den letzten 10 Tagen schon
wieder zumindest 5 SCSI-Platten, Router, Handies , 5 CPUs, einige Mainboards
und Speicher, 3 Komplett-PC´s sowie 2 Laptops zum Verkauf angeboten haben,
alles natürlich wieder als kostenlose Kleinanzeige, sind wir heute auf
dieses Angebot zurückgekommen.

Ich habe jetzt mal schnell überschlagsmäßig die von Ihnen allein in diesem
Jahr bisher angebotenen Komplett-PC´s und Laptops zusammengezählt.
Es sind mehr als 30 Stück"

dann denkt ich mir jetzt schau ich mir mal wer was so alles inseriert.da ist ein typ der 11 inserate täglich einstellt und ich melde dies weil mich die antwort des kleinanzeigenhund interessiert.

dann bekomme ich diese antwort:
"Bei welcher Gebrauchtcomputerhandelsfirma arbeitet der Inserent, bzw. was ist Grundlage dieser Tatsachenbehauptung? (Beweise bitte. 11 Inserate sind defintiv kein Beweis. Für Beweise sind wir jederzeit sehr dankbar; ungerechtfertigte Abuseklicks mögen wir hingegen absolut nicht)."

ich habe hier lediglich meine privaten sachen die halt so anfallen wenn man leidenschaftlich auf computer herum bastelt inseriert,und soll dafür bezahlen weil ich in einen computergeschäft arbeite.
SELTSAM
wenn es jemand hier auch schon mal so erging möchte er sich doch bitte hier verewigen solange das thema hier angezeigt wird ,falls ich schon wieder gegen irgendwelche nutzungsbedingungen verstossen habe,  um den leuten von geizhals mal zu zeigen das die nutzungsbedingungen für alle gelten nicht nur für die die ihnen nicht in den kragen passen.
mfg
death.....

ps.:
mir ist nicht langweilig oder so aber sitze den ganzen tag im laden herum und habe da so einiges an zeit mir so manche foren anzusehen.



03.05.2006, 12:15 Uhr - Editiert von M.A. Morpheus, alte Version: hier
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Re: Die seltsame willkür des kleinanzeigenwachhund
05.05.2006, 19:50:57
So, und damit das hier nicht so aus dem Zusammenhang gerissen veröffentlicht dasteht, und der Vorwurf der Willkür nicht unerwidert bleibt, hier eine etwas vollständigere Version:

Angefangen hat es ja mit der umfangreichen Diskussion auf http://forum.geizhals.at/t401648,-1.html#3236188  , in der deathbirth21 im Zusammenhang mit Kommentaren zu seinen Kleinanzeigen lautstark veröffentlichte, bei einem Gebrauchtcomputerhändler zu arbeiten.

Worauf ich ihn, wie jeder nachlesen kann, unmißverständlich mehrfach und ausführlichst öffentlich darauf hinwies, daß laut Punkt 4.b.) dieser Umstand bedeutet, daß ausnahmslos sämtliche Gebrauchtcomputer(teile)-Inserate, die er in den Geizhals-Kleinanzeigen einträgt, generell kostenpflichtig sind, egal, ob er diese für die Firma inseriert oder nicht. Die Diskussion war damals schon mühsam und umfangreich, und auch anschaulige Vergleiche wie beispielsweise der mit einem Immobilienmakler auf http://forum.geizhals.at/t401648,3323688.html#3323688  haben offensichtlich nicht zur Erleuchtung oder Einsicht beigetragen...

In seinem letzten Beitrag in diesem Thread hat er dann folgendes geschrieben: "von mir aus kannst mich jetzt sperren wenn es dir spass macht".

Nunja, und nachdem danach die Inserate sehr munter weitergingen, haben wir dann ab 22.4. auch zusätzlich zu der per Nutzungsbedingungen akzeptierten und mehrfach extra schriftlich mitgeteilten Kostenpflicht auch noch mit technischen Maßnahmen eben versucht, ihn dazu zu bewegen, uns nicht ständig um die Gebühr für kostenpflichtige Kleinanzeigen zu prellen, indem er eben seither nur noch kostenpflichtige Kleinanzeigen eintragen kann.

Daraufhin hat er sich gleich wieder beschwert, und auf diese Beschwerde hin von mir am 22.4. folgende Antwort erhalten, die er oben nur unvollständig zitiert hat (das Zitat erweckt ja den Eindruck, daß er nur wegen der Anzahl der Inserate gesperrt würde (wobei 30 Komplett-PCs/Laptops in 4 Monaten ja wohl 4.c. ist), obwohl ich mich in der zitierten Mail auf die Forendiskussion http://forum.geizhals.at/t401648,-1.html#3236188  bezogen habe, in der ich ihm immer wieder erklärt habe, daß der Hauptgrund der ist, daß er, weil er in einem Gebrauchtcomputergeschäft arbeitet, unter Punkt 4.b. der Nutzungsbedingungen fällt, und er daher (auch private) Inserate, in denen Gebrauchtcomputer(teile) angeboten oder gesucht werden, als kostenpflichtige Kleinanzeige einzutragen hat.):


> Sie haben doch selber in http://forum.geizhals.at/t401648,3324128.html#3324128  veröffentlicht, daß wir Sie sperren können...
>
> Und nachdem Sie (= Mitarbeiter eines Gebrauchtcomputergeschäftes) entgegen Punkt 4 der Nutzungsbedingungen) seither jetzt in den letzten 10 Tagen schon wieder zumindest 5 SCSI-Platten, Router, Handies, 5 CPUs, einige Mainboards und Speicher, 3 Komplett-PC´s sowie 2 Laptops zum Verkauf angeboten haben, alles natürlich wieder als kostenlose Kleinanzeige, sind wir heute auf dieses Angebot zurückgekommen.
>
> Ich habe jetzt mal schnell überschlagsmäßig die von Ihnen allein in diesem Jahr bisher angebotenen Komplett-PC´s und Laptops zusammengezählt.
>
> Es sind mehr als 30 Stück.
>
> Ohne einzelne Hardwareteile (das sind mir jetzt viel zu viele zum Zusammenzählen, das erspare ich mir). Nur die Komplett-PCs und Laptops. Inserate wie "biete diverse gebrauchte notebooks aus meiner sammlung, wenn wer interesse hat einfach anrufen" sind da auch noch gar nicht dabei, und wegen der zwischendurch immer wieder kommenden Inserate wie "suche günstigen pc mit monitor ab mindestens 800 mhz bitte keinen schrott anbieten" oder "suche pc mit mindestens 1ghz cpu für maximal 150 euro" ist auch Punkt 4.d. zutreffend...
>
> Also: Nutzungsbedingungen Punkt 4.b.), 4.c.) und 4.d.).



http://www.geizhals.at/kleinanzeigen/?faq=1&sid=0 . Wuff.

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Re: Die seltsame willkür des kleinanzeigenwachhund
05.05.2006, 19:51:34

Nachdem er mir dann am 2.5. irgendwelche Inserate mit "Begründungen" wie beispielsweise:
"dieser verkäufer ist mitarbeiter eines computereinzelhandels siehe die anzahl seiner inserate alleine heute 5"
als kostenpflichtig meldete (mit der "Inserat melden"-Funktion), fragte ich ihn eben per Message:


> Datum: 02.05.2006 21:42:32
> Hallo,
> zu den heutigen beiden Abuseklicks:
> Bei welcher Gebrauchtcomputerhandelsfirma arbeitet der Inserent, bzw. was ist Grundlage dieser Tatsachenbehauptung? (Beweise bitte. 11 Inserate sind defintiv kein Beweis. Für Beweise sind wir jederzeit sehr dankbar; ungerechtfertigte Abuseklicks mögen wir hingegen absolut nicht).
> MFG...


Daraufhin bekam ich nicht etwa den Namen einer Gebrauchtcomputerhandelsfirma oder sonst irgendeine den Nutzungsbedingungen plausibel entsprechende Begründung als Antwort, neiiin, sondern den Vorwurf, daß denn die Nutzungsbedingungen nur für ihn gelten würden....

Worauf es dann einige Messages lang schon wieder eine "Diskussion" gab, in der er u.a. behauptete, der Grund für seine Kostenpflicht sei die Anzahl seiner Inserate, und in der in der ich ihm mal wieder unter anderem folgendes mitgeteilt habe:


> Datum: 02.05.2006 22:54:56
> Nein.
> Die Menge der Inserate ist nicht der Hauptgrund Ihrer Kostenpflicht.
> Sondern - jetzt zum x-ten-mal - daß Sie Mitarbeiter eines "Gebrauchtcomputer Gross und Einzelhandel"s sind, und Gebrauchtcomputerteile bei uns inseriert haben.
> Und daher sind sämtliche von Ihnen eingetragenen Inserate, die im weiträumig thematischen Bereich dessen liegen, laut Punkt 4.b.) der Nutzungsbedingungen kostenpflichtig.
> Wenn Sie die Nutzungsbedingungen nach wie vor nicht verstehen, lassen Sie sich diese bitte von jemandem erklären. Ich werde das nicht noch einmal tun, da mir meine Zeit dafür mittlerweile echt zu schade ist.


Woraufhin er dann wiiiieder damit anfing, daß er die Teile ja als Privatperson anbiete, und daß wir doch gefälligst die Nutzungsbedingungen ändern sollen, und daß der Satz "Private Kleinanzeigen sind bei uns normalerweise kostenlos" sämtliche nachfolgenden "folgendes ist jedoch kostenpflichtig"-Punkte in den Nutzungsbedingungen ja ungültig machen würde, und daß er wüßte, wovon er spreche, da er ja Rechtswissenschaften studiert habe, und daß die Nutzungsbedingungen "bei keiner gerichtlichen forderung diesbezüglich durch gehen" würden, und so weiter... :-)


Nunja, soviel jedenfalls zum öffentlich erhobenen Vorwurf, ich würde Willkür üben... Möge sich der geneigte Leser doch bitte selber ein Urteil darüber bilden :-)




http://www.geizhals.at/kleinanzeigen/?faq=1&sid=0 . Wuff.

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