Acer - die sogenannte Garantie!
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Acer - die sogenannte Garantie!
06.06.2006, 10:29:50
Hat jemand von euch schon Garantie-Erfahrungen mit Acer gemacht? Ich habe im April 2004 einen (damals teuren) Acer AL1731M 17" TFT Monitor bei Ecotec gekauft und 3 Jahre Hersteller-Garantie wurde im Webshop versprochen.

Der Monitor ist seit 2 Monaten defekt, bei Ecotec wollte man das Gerät nicht zur Reparatur annehmen, ich müsse das direkt mit der Acer Servcie-Hotline machen. Ecotec hätte das nur gegen Bearbeitungsgebühr gemacht. Nun habe ich Ende April bei Acer den Service-Auftrag gemeldet und die haben ein Bestätigungsmail geschickt das am selben Tag ein neues Tauschgerät geschickt wird, sogar inkl. Paketnummer.

Ein Paket kam nicht an. Eine Woche später bekam ich die Auskunft von Acer dass doch noch kein Gerät verschickt wurde. Nun habe ich schon drei mal urgiert und immer wieder heißt es: Nächste Woche erhalten wir wahrscheinlich ein Tauschgerät. Keine Angabe über maximale Dauer usw.

Ich mein das ist ja ein Witz! Drei Jahre Garantie versprechen und wenn's drauf ankommt wochenlang kein Ersatzgerät liefern können.

Kann ich Acer irgendwie in die Pflicht nehmen? Das ist ja ausserhalb der gesetzlichen Gewähleisungsfrist sondern nur mehr in der Frist der freiwilligen Herstellergarantie. Aber gibt es da nicht auch Regelungen (Reparatur-Dauer usw.) wenn ein Hersteller mit einer höheren Garantiedauer ein Produkt bewirbt? Oder können die mich wirklich monatelang auf einen Tauschmonitor warten lassen?

EDIT - AKTUELLER STAND:
HEUTE, 17. Juli 06 ist die Sache noch immer nicht erledigt. Zuerst wurde versprochen das defekte Gerät innerhalb zwei Tagen zu reparieren. Dann hab ich einer Reparatur zugestimmt, dann bekam ich die Info dass man auf ein Teil warten muss und keine Angabge wie lange. Dann eskalierte ich es zur Acer-Geschäftsführung und plötzlich war doch ein Ersatzgerät lieferbar. Das bekam ich innerhalb drei Tagen, hab ich aber nicht angenommen da der Karton eingedrückt war und ich das Paket kontrolliert, aber nicht angenommen habe. Das Gehäuse hatte eine Delle und war verkratzt. Zwei Wochen später hat Acer nochmals das nächste Tauschgerät geschickt. Da fehlt aber der Monitorfuss und das Netzteil, das eingeschickte Gerät zur Reparatur war vollständig. Die Hotline ist UNFÄHIG! Es wird seit kurzem manchmal einfach ins deutsche Callcenter weitergeleitet und die können mit der österreichischen Auftragsnummer null Anfangen.

Acer hat kein Qualitätsmanagement - jeder Support-Betrieb hat ein Ticketing-System wo überlang offene Tickets an irgend einen Qualitätsmanager weitergeleitet wird. Weiters kann Acer (der Hersteller selbst) keien Aussagen über Lieferzeiten machen! Versprechen über Rückrufe werden nicht eingehalten, Reparaturdauer auch nicht!

ICH RATE VON ACER AB!

LG, fleptin

17.07.2006, 21:31 Uhr - Editiert von fleptin, alte Version: hier
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Re(5): Acer - die sogenannte Garantie!
06.06.2006, 15:08:25
was ist wenn der Hersteller nur 6 Monate Garantie gibt?

Die von Dir begehrte Antwort lässt sich in diesem Forum ganz leicht per Suchfunktion UND in den FAQs nachlesen.

Für alle, die nicht suchen können und nicht lesen wollen - ooops, die werden hier auch nicht weiterlesen.... Gut, sie's drum:

Auch eine Garantie von "nur" sechs Monaten ist eine freiwillige Besserstellung gegenüber dem Gesetz. Die Gewährleistung bezieht sich - wie alle hier seit Monaten Anwesende schon auswendig gelernt haben ;) - ausschließlich auf den Zustand des Produktes zum Kaufzeitpunkt. Spätere Funktionsstörungen etc. gelten, genau genommen, nicht als Mangel im Sinne der Gewährleistung.

Der Händler könnte auch während der ersten sechs Monate den Beweis antreten, dass der von Dir reklamierte Mangel kein Material- bzw. Konstruktionsschaden sei und auch/oder erst im Zuge späterer Nutzung aufgetreten ist. Erbringt er aller Widrigkeiten zum Trotz diesen Beweis, ist er frei von Gewährleistung im Sinne des Gesetzes und Du bist der Gelackmeierte. Vermutet er nur, so hat er Pech, weil er innerhalb der ersten sechs Monate beweisen müsste - danach ist ohnehin der Käufer dran mit Beweisen.

Anders bei Garantie. Hier ist festzustellen (RTFM), was konkret von der Garantie unter welchen Bedingungen gedeckt wird. Und innerhalb dieser gedeckten Defekte wird garantiert - meist ohne Ansehen der Schuldfrage mit Ausnahem von Schäden, die als mutwillig/fahrlässig verursacht hervortreten - und behoben/getauscht.

GrummelGrumpf
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Re(4): Acer - die sogenannte Garantie!
06.06.2006, 14:55:10
JO, genau und der Verkäufer haftet natürlich für den Hersteller.

Nun müsstest Du Dich eigentlich gar nicht so drastisch entblöden - wir haben es ohnehin schon verstanden. ;)

Speziell für Dich und andere Denkschwache:

Steht auf der Rechnung, dass der Händler 3 Jahre Garantie gibt, so ist er daran gebunden, diese zu gewähren. Vermerkt der Händler 3 Jahre Herstellergarantie, so ist er - ja, blöd, was? - daran gebunden, Dir zumindest bei der Durchsetzung derselben behilflich zu sein. Verweigert er den Vermerk, so hat er recht getan - und mitgedacht. Dann Plan B:

Hersteller vermerkt auf seinem Produkt eine Garantieleistung, so muss er sie erbringen. Hersteller vermerkt auf seiner Website Garantieleistung, so muss er sie erbringen. Zwingend erforderlich ist, dass Du als Käufer diese Statements auch beweisen kannst: Originalverpackung weggeworfen - selbst zu dumm gewesen; Websiten-Hinweis nicht zumindest ausgedruckt - selbst zu dumm gewesen. Kannst Du allerdings den Beweis erbringen, so tue es. Vor Gericht.

Und hier greift meine Anmerkung von zuvor: Blöd nur, wenn der Gerichtsstand geografisch (oder auch rechtlich) weit entfernt ist. Willst Du nämlich den Hersteller klagen, so wird Dir das Konsumentenschutzgesetz nicht viel weiterhelfen. Bist Du nicht Konsument im Sinne des KSchG (auch "Bubi kauft, Firma von Papi zahlt weil Vorsteuer alles so billig macht"), so wird Dir das Konsumentenschutzgesetz auch nicht weiterhelfen.

GrummelGrumpf
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Re(8): Acer - die sogenannte Garantie!
07.06.2006, 11:09:47
Dass die meisten Händler nicht schwachsinnig sind ist DIR schon klar

Nein, das ist mir ehrlich noch nicht aufgefallen. Dazu habe ich Dich gebraucht.

werden Sie meistens auf Garantievermerke auf der Rechnung verzichten.

Ich würde Dir empfehlen, weniger "goschert" zu posten, sondern lieber zuerst die Wirklichkeit zu prüfen. Da wirst Du feststellen, dass bei den meisten Händlern sehr wohl auch Herstellergarantien vermerkt sind. (Vor mir liegen jetzt vier Rechnungen dreier Händler aus den letzten vier Monaten - auf JEDER Rechnung finden sich die Garantievermerke.) Du weisst allerdings nicht, was das bedeutet, das zeigt Dein nächster Satz:

Um nicht später als Garant da stehen zu müssen.

Sie stehen überhaupt nicht "als Garant da", sie werden nur für Versprechen, die nicht halten, verantwortlich. Du solltest vielleicht meine Postings LESEN (und darüber nachdenken oder wenigstens nachfragen, wenn Du etwas nicht verstehst). Erspart Dir den Vorwurf der Denkschwäche (;)) und mir leere Kilometer - hätten wir also beide etwas davon.

Der Händler ist, wenn Du es nicht schaffst und er das defekte Produkt mit dem Hinweis auf Herstellergarantie verkauft hat, verpflichtet, Dir bei der Durchsetzung dieser Garantie behilflich zu sein. Für diese Hilfe darf er aber auch Geld verlangen, gell? Das sollten wir niemals außer Acht lassen!

Diese Hilfe kann darin bestehen, Dir die richtige Telefonnummer für RMA-Rückfragen zu geben. Sie kann darin bestehen, Dir bei der Abwicklung behilflich zu sein (Einsendung etc.) u.ä. - immer gegen Bares.

Die Pflicht des Händlers, Dir zu helfen, endet dort, wo der Hersteller aufhört, zu existieren. Und Sie wird eine endliche sein, wenn Du Dich aufführst wie ein Elefant im Porzellanladen.

aber eine "freiwillige Leistung" als Recht zu bezeichnen ist schon lustig - Du weisst ganz genau was ich damit meine.

Ich weiss, was Du meinst, das hat nur keinerlei Relevanz - weder für den Tagesgebrauch, noch für's Recht. Beispiel?

Niemand und kein Gesetz zwingen Dich, einen Mietvertrag mit Deinem Wohnungseigentümer abzuschließen - Du machst das freiwillig. Wenn der Vertrag durch Unterschrift beider Seiten gültig wird, sind beide Teile an diesen freiwilligen Vertrag gebunden. Verletzungen sind klagbar - nicht nach Straf-, aber nach Vertragsrecht (Zivilrecht).

Ein Autohersteller gibt in seiner eigenen Niederlassung - weit über die gesetzlich vorgeschriebene (also erzwungene) Gewährleistung hinaus - eine fünfjährige Garantie. Er tut das freiwillig, durch kein Gesetz gezwungen. Er bindet diese Garantie - völlig rechtskonform - an Bedingungen, wie z.B. eine jährlich Inspektion in einer seiner Werkstätten, regelmäßigenm Rostschutz. Ist diese Garantie Bestandteil des Kaufvertrages (oder auch nur tragender Bestandteil der Werbung), so hat der Kunde ein Recht zur Einforderung dieser Garantie. Im Bedarfsfall können durch die Garantie vertragsgemäß gedeckte Schäden auch eingeklagt werden.

Das hat bei einigen (deutschen) Autoherstellern mittlerweile auch zur Streichung aller Garantien und Verweis auch Gewährleistung und "Kulanz" (die Du niemals einklagen kannst) geführt. Ist in Österreich meines Wissens nach massiven Protesten wieder teilweise revidiert worden.

GrummelGrumpf
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Re: Acer - die sogenannte Garantie!
30.06.2006, 08:07:21
Gewährleistung oder Garantie
  
   Es sind zwei Begriffe, die  landläufig in einen Topf geworfen werden. Aber rechtlich gesehen, so wie eben die Juristen unsere Welt betrachten, handelt es sich um zwei unterschiedliche Aspekte, von denen die Garantie selbst bis zum 31. 12. 2001 mehr oder weniger gesetzlich so gut wie gar nicht verankert war.
  
Kodifiziertes Recht war und ist hingegen bereits seit 1. Juli 1811 die ‚Gewährleistung’, welche für ‚bewegliche Sachen’ - Dinge, die man mehr oder weniger einfach transportieren kann, im Gegensatz von Häusern die auf festen Fundamenten stehen – eine sechsmonatigen Frist einräumte. Zu finden im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetz-Buch – ABGB – welches immerhin auf Erzherzogin Maria-Theresia von Österreich zurückgeht. Und deren Mann, der Lothringer, römischer Kaiser deutscher Nation war. Frauen konnten damals gar nicht ‚Kaiser’ werden …

Im aktuellen Kosumentenschutzgesetz:
  
   Garantierte Garantie
  
   „Vertragliche Garantie - § 9b
   (1) Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen (Garantie), so hat er auch auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers und darauf hinzuweisen, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Der Unternehmer ist an die Zusagen in der Garantieerklärung und an den in der Werbung bekannt gemachten Inhalt der Garantie gebunden.

   (2) Die Garantieerklärung hat den Namen und die Anschrift des Garanten sowie in einfacher und verständlicher Form den Inhalt der Garantie, vor allem ihre Dauer und ihre räumliche Geltung, und die sonstigen für ihre Inanspruchnahme nötigen Angaben zu enthalten. Gehen aus der Erklärung die garantierten Eigenschaften nicht hervor, so haftet der Garant dafür, dass die Sache die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat.

   (3) Die Garantie ist dem Verbraucher auf sein Verlangen schriftlich oder auf einem anderen für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger bekannt zu geben.

   (4) Verstößt der Garant gegen die Abs. 1 bis 3, so berührt dies die Gültigkeit der Garantie nicht. Der Garant haftet überdies dem Verbraucher für den durch den Verstoß verschuldeten Schaden.“

Hoffe, Du bist rechtsschutzversichert, denn nur dann ist der Gang zu Gericht ratsam. Sofern die Versicherung für den jeweiligen Fall auch schon eine Deckungszusage abgegeben hat. Aber dann kann schon ein anwaltliches Schreiben "Wunder" wirken ...



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