Re(8): Acer - die sogenannte Garantie!
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Acer - die sogenannte Garantie!
06.06.2006, 10:29:50
Hat jemand von euch schon Garantie-Erfahrungen mit Acer gemacht? Ich habe im April 2004 einen (damals teuren) Acer AL1731M 17" TFT Monitor bei Ecotec gekauft und 3 Jahre Hersteller-Garantie wurde im Webshop versprochen.

Der Monitor ist seit 2 Monaten defekt, bei Ecotec wollte man das Gerät nicht zur Reparatur annehmen, ich müsse das direkt mit der Acer Servcie-Hotline machen. Ecotec hätte das nur gegen Bearbeitungsgebühr gemacht. Nun habe ich Ende April bei Acer den Service-Auftrag gemeldet und die haben ein Bestätigungsmail geschickt das am selben Tag ein neues Tauschgerät geschickt wird, sogar inkl. Paketnummer.

Ein Paket kam nicht an. Eine Woche später bekam ich die Auskunft von Acer dass doch noch kein Gerät verschickt wurde. Nun habe ich schon drei mal urgiert und immer wieder heißt es: Nächste Woche erhalten wir wahrscheinlich ein Tauschgerät. Keine Angabe über maximale Dauer usw.

Ich mein das ist ja ein Witz! Drei Jahre Garantie versprechen und wenn's drauf ankommt wochenlang kein Ersatzgerät liefern können.

Kann ich Acer irgendwie in die Pflicht nehmen? Das ist ja ausserhalb der gesetzlichen Gewähleisungsfrist sondern nur mehr in der Frist der freiwilligen Herstellergarantie. Aber gibt es da nicht auch Regelungen (Reparatur-Dauer usw.) wenn ein Hersteller mit einer höheren Garantiedauer ein Produkt bewirbt? Oder können die mich wirklich monatelang auf einen Tauschmonitor warten lassen?

EDIT - AKTUELLER STAND:
HEUTE, 17. Juli 06 ist die Sache noch immer nicht erledigt. Zuerst wurde versprochen das defekte Gerät innerhalb zwei Tagen zu reparieren. Dann hab ich einer Reparatur zugestimmt, dann bekam ich die Info dass man auf ein Teil warten muss und keine Angabge wie lange. Dann eskalierte ich es zur Acer-Geschäftsführung und plötzlich war doch ein Ersatzgerät lieferbar. Das bekam ich innerhalb drei Tagen, hab ich aber nicht angenommen da der Karton eingedrückt war und ich das Paket kontrolliert, aber nicht angenommen habe. Das Gehäuse hatte eine Delle und war verkratzt. Zwei Wochen später hat Acer nochmals das nächste Tauschgerät geschickt. Da fehlt aber der Monitorfuss und das Netzteil, das eingeschickte Gerät zur Reparatur war vollständig. Die Hotline ist UNFÄHIG! Es wird seit kurzem manchmal einfach ins deutsche Callcenter weitergeleitet und die können mit der österreichischen Auftragsnummer null Anfangen.

Acer hat kein Qualitätsmanagement - jeder Support-Betrieb hat ein Ticketing-System wo überlang offene Tickets an irgend einen Qualitätsmanager weitergeleitet wird. Weiters kann Acer (der Hersteller selbst) keien Aussagen über Lieferzeiten machen! Versprechen über Rückrufe werden nicht eingehalten, Reparaturdauer auch nicht!

ICH RATE VON ACER AB!

LG, fleptin

17.07.2006, 21:31 Uhr - Editiert von fleptin, alte Version: hier
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.  Re: Acer - die sogenannte Garantie!  (oil®bua am 06.06.2006, 10:49:06)
..  Re(2): Acer - die sogenannte Garantie!  (ER am 06.06.2006, 11:26:39)
...  Re(3): Acer - die sogenannte Garantie!  (oil®bua am 06.06.2006, 11:30:44)
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.....  Re(5): Acer - die sogenannte Garantie!  (oil®bua am 06.06.2006, 15:23:01)
.......  Re(7): Acer - die sogenannte Garantie!  (oil®bua am 07.06.2006, 08:27:24)
........
Re(8): Acer - die sogenannte Garantie!
07.06.2006, 11:09:47
Dass die meisten Händler nicht schwachsinnig sind ist DIR schon klar

Nein, das ist mir ehrlich noch nicht aufgefallen. Dazu habe ich Dich gebraucht.

werden Sie meistens auf Garantievermerke auf der Rechnung verzichten.

Ich würde Dir empfehlen, weniger "goschert" zu posten, sondern lieber zuerst die Wirklichkeit zu prüfen. Da wirst Du feststellen, dass bei den meisten Händlern sehr wohl auch Herstellergarantien vermerkt sind. (Vor mir liegen jetzt vier Rechnungen dreier Händler aus den letzten vier Monaten - auf JEDER Rechnung finden sich die Garantievermerke.) Du weisst allerdings nicht, was das bedeutet, das zeigt Dein nächster Satz:

Um nicht später als Garant da stehen zu müssen.

Sie stehen überhaupt nicht "als Garant da", sie werden nur für Versprechen, die nicht halten, verantwortlich. Du solltest vielleicht meine Postings LESEN (und darüber nachdenken oder wenigstens nachfragen, wenn Du etwas nicht verstehst). Erspart Dir den Vorwurf der Denkschwäche (;)) und mir leere Kilometer - hätten wir also beide etwas davon.

Der Händler ist, wenn Du es nicht schaffst und er das defekte Produkt mit dem Hinweis auf Herstellergarantie verkauft hat, verpflichtet, Dir bei der Durchsetzung dieser Garantie behilflich zu sein. Für diese Hilfe darf er aber auch Geld verlangen, gell? Das sollten wir niemals außer Acht lassen!

Diese Hilfe kann darin bestehen, Dir die richtige Telefonnummer für RMA-Rückfragen zu geben. Sie kann darin bestehen, Dir bei der Abwicklung behilflich zu sein (Einsendung etc.) u.ä. - immer gegen Bares.

Die Pflicht des Händlers, Dir zu helfen, endet dort, wo der Hersteller aufhört, zu existieren. Und Sie wird eine endliche sein, wenn Du Dich aufführst wie ein Elefant im Porzellanladen.

aber eine "freiwillige Leistung" als Recht zu bezeichnen ist schon lustig - Du weisst ganz genau was ich damit meine.

Ich weiss, was Du meinst, das hat nur keinerlei Relevanz - weder für den Tagesgebrauch, noch für's Recht. Beispiel?

Niemand und kein Gesetz zwingen Dich, einen Mietvertrag mit Deinem Wohnungseigentümer abzuschließen - Du machst das freiwillig. Wenn der Vertrag durch Unterschrift beider Seiten gültig wird, sind beide Teile an diesen freiwilligen Vertrag gebunden. Verletzungen sind klagbar - nicht nach Straf-, aber nach Vertragsrecht (Zivilrecht).

Ein Autohersteller gibt in seiner eigenen Niederlassung - weit über die gesetzlich vorgeschriebene (also erzwungene) Gewährleistung hinaus - eine fünfjährige Garantie. Er tut das freiwillig, durch kein Gesetz gezwungen. Er bindet diese Garantie - völlig rechtskonform - an Bedingungen, wie z.B. eine jährlich Inspektion in einer seiner Werkstätten, regelmäßigenm Rostschutz. Ist diese Garantie Bestandteil des Kaufvertrages (oder auch nur tragender Bestandteil der Werbung), so hat der Kunde ein Recht zur Einforderung dieser Garantie. Im Bedarfsfall können durch die Garantie vertragsgemäß gedeckte Schäden auch eingeklagt werden.

Das hat bei einigen (deutschen) Autoherstellern mittlerweile auch zur Streichung aller Garantien und Verweis auch Gewährleistung und "Kulanz" (die Du niemals einklagen kannst) geführt. Ist in Österreich meines Wissens nach massiven Protesten wieder teilweise revidiert worden.

GrummelGrumpf
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.........  Re(9): Acer - die sogenannte Garantie!  (oil®bua am 07.06.2006, 12:00:30)
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....  Re(4): Acer - die sogenannte Garantie!  ([Eliot] am 30.06.2006, 14:39:20)
.  Re: Acer - die sogenannte Garantie!  (PeeCee am 30.06.2006, 08:07:21)
 

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