Ist ein Anwalt unter euch??? HELP
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Re: Ist ein Anwalt unter euch??? HELP
MG
04.07.2006, 22:31:41
Zunächst einmal: Rechtsberatung kann und darf dir hier niemand geben.
Alles was du hier zu lesen bekommst sind Meinungen von interessierten Laien. Auch wenn möglicherweise einige davon durchaus fundierte juristische Kenntnise haben. Du kannst dir die Meinungen durchlesen, und dann entscheiden, ob du lieber zahlst oder dir vorher fundierte Rechtsberatung bei einem Anwalt (ev. über eine Beratungsstelle AK, VKI,...) holst.

Zur Frage selbst:
Grundfrage ist zunächst ob du einen Vertrag mit dieser Firma geschlossen hast.
Für einen Vertrag ist es zunächst einmal notwendig, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschluß Willensübereinstimmung über die wesentlichen Vertragsinhalte bestanden hat.

Da liegt das erste Problem begraben. Zweifellos wolltest du die Dienstleistung (Taotoovorlagen) in Anspruch nehmen. Ob du allerdings damals auch die Absicht hattest dieses Angebot als entgeltliches Geschäft anzunehmen, geht aus deiner Darstellung nicht heraus.

Lässt sich deinerseits beweisen, dass du nie an einem entgeltlichen Geschäft zur Erlangung von Tatoovorlagen interessiert warst, würde das bedeuten, dass der Vertragsabschluss gescheitert wäre.

Da so ein Beweis aber eher schwer zu erbringen ist, würde ich vorläufig aber eher mal davon ausgehen, dass der Vertrag zustande gekommen ist.

In weiterer Folge wäre daher zu überlegen, ob nicht ein Gestaltungsrecht der Vertragsauflösung zum tragen kommt.

Deiner Darstellung nach hat die Seite nicht ausreichend klargelegt, dass es sich um ein entgeltliches Angebot handelt. Du bist also einem Geschäftsirrtum über die Natur des Geschäftes unterlegen.

Ein solcher ist beachtlich, wenn er für den Vertragsschluss kausal war.
D.h. du musst beweisen, dass du keineswegs registriert hättest, wenn dir klar gewesen wäre, dass es sich um ein entgeltliches Angebot handelt.

Zudem muss dein Irrtum entweder durch den Vertragspartner aktiv veranlasst (z.B. durch falsche Versprechungen wie "gratis registrieren"),  oder passiv durch Unterlassung von notwendiger Aufklärung (z.B. Bestellbestätigung) vom Vertragspartner hervorgerufen worden sein.
Auch hier liegt die Beweislast bei dir.

Weiters ist allenfalls auch zu prüfen ob der Irrtum listig also mit Täuschungsabsicht hervorgerufen wurde. Dann kann der Vertrag 30 Jahre lang angefochten werden.

Zudem ist zu prüfen inwieweit die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes eingehalten wurden. Insbesonders die Erfüllung der Informationspflichten ist deiner Schilderung nach eher fraglich. Wenn es der Fall sein sollte, dass du über den Preis erstmals durch diesen Anwaltsbrief informiert wurdest, hast du noch drei Monate Rücktrittsrecht.

Du siehst also. Deine Chancen aus der Sache heraus zu kommen sind durchaus gegeben. Aber du musst wohl oder übel Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, alleine um keine Fristen zu versäumen.

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