MakroMarkt - keine Reperaturannahme mehr
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Re(6): MakroMarkt - keine Reperaturannahme mehr
16.08.2006, 21:53:43
Das ist vielleicht so, wie es die Arbeiterkammer gerne hätte. So ist es
definitiv nicht. Den Austausch kannst Du erst nach wiederholtem Fehlerschlag
der *TRÖT* verlagen.

DAS halte ich für definitiv falsch. Hier §932 ABGB:

Rechte aus der Gewährleistung

  § 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die
Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den
Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
  (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem
Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der
anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
  (3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist
und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu
bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu
berücksichtigen sind.
  (4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich
oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in
angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer
mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm
aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen
unzumutbar sind.

Ich lese da nichts von "mindestens 2mal". Wenn der Händler nicht in der Lage ist, in angemessener Frist den Mangel zu beseitigen, dann hat der Kunde wohl das Recht auf Wandlung. Um das definitiv abzuklären, würde ich hier halt unsere(n) Forumsjuristen um ein Statement bitten, ob ich hier auf dem Holzweg bin.
Und ich bezweifle nun wirklich, dass die AK in so einer Sache falsche Infos auf ihrer HP zur Verfügung stellt.

Das ist Wunschdenken ... vor allem bei den niedrigen Margen im Handel.

Ja und? Weiß ich als Kunde die Bilanzzahlen von jedem Händler wo ich einkaufe? Muss ich jetzt vor jedem Kauf beim KSV nachsehen, ob der Händler eh nicht knapp vor der Insolvenz steht?

Und die Größe des Fillialnetzes sagt gar nichts über die Bonität bzw.
Zahlungsfähigkeit des Händlers aus.

DAS ist schon klar. Aber ich muss auch nichts zwangläufig davon ausgehen, dass jeder Händler schon potentiell pleite ist.

lg
Cereal
Katie Melua: Eine schöne Frau mit traumhafter Stimme!
Katie Melua

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Re(7): MakroMarkt - keine Reperaturannahme mehr
17.08.2006, 00:17:14

 (2) Zunächst kann der Übernehmer nur
die Verbesserung oder denAustausch der Sache verlangen,


Der Austausch passiert jedoch nicht durch den Händler, sondern durch den Hersteller !:-)

Es steht nirgends geschrieben, dass ein *Händler* im Rahmen irgendeiner (fest bemessenen) Frist ein defektes Teil, vor allem *sofort*, gegen ein neues auszutauschen hat.


Dasselbe gilt, wenn der Übergeber
dieVerbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht inangemessener Frist
vornimmt,


"in angemessener Frist" heisst zunächst mal gar nichts (Gummiformulierung). Die Angemessene Frist bestimmt zudem nicht der Kunde - man geht üblicherweise (!) von 2-4 Wochen bei Produkten aus, die der Händler nicht selbst zusammenbaut (Monitor vs. PC). Ansonsten länger.


Ich lese da nichts von
"mindestens 2mal".


Zweimal ist der übliche Wert.


Wenn der Händler nicht in der Lage ist, in angemessener
Frist den Mangel zu beseitigen, dann hat der Kunde wohl das Recht auf
Wandlung.


Siehe oben. Eine angemessene Frist kann durchaus zwei Monate betragen. Die Aussage "aber ich fahr in 3 Tagen auf Urlaub" setzt keine angemessene Frist.


Und
ich bezweifle nun wirklich, dass die AK in so einer Sache falsche Infos auf
ihrer HP zur Verfügung stellt.


Recht ist Interpretationssache, die AK wird es immer zugunsten des Konsumenten auslegen.


Ja und? Weiß ich als Kunde die Bilanzzahlen von
jedem Händler wo ich einkaufe?


Müssen tust Du gar nichts, empfehlenswert ist es bei teureren Anschaffungen allemal.

Ich hatte vor ein paar Jahren mal den Fall, dass ich einen teuren Monitor bei einem Unternehmen in Linz bestellt habe, dass nachher in Konkurs ging (war auch ein vermeintliches Schnäppchen)

Versuch macht klug bzw. aus Schaden wird man klug.

Und wie gesagt, die ganze Rechtslage hilft Dir herzlich wenig, wenn das Unternehmen insolvent ist. Da kommst du höchstens mit tausenden anderen Gläubigern in eine Datei, muss dafür zahlen (!) und wenn Du glück hast, kriegst Du 10% des Kaufpreises wieder retour.

---

Lieber ein Betriebssystem, dass nach einem Raubtier benannt ist, als eines, dass nach einem Rindviech benannt ist und sich auch so verhält.
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Re(2): MakroMarkt - keine Reperaturannahme mehr
16.08.2006, 13:03:48

Böser Makromarkt. Weigert sich ein Gerät, dass ein Jahr alt ist
umzutauschen und noch schlimmer ... Geld herzugeben.Frage : Warum sollte
Makromarkt (oder irgendein anderer Händler) das tun?



Hmm... gute Frage. Laß uns eine Checkliste machen:

Das Gerät hat er seit Februar und somit nicht ein Jahr sondern 6 Monate +check+

War es 6 Monate im Einsatz? Nein, schon vor 2 Monaten wars am Anus! +check+

Und selbst wenn er 6 Monate gehalten hätte: Hersteller bauen - selbst billigste - Fernseher nicht auf eine Lebensdauer von 6 Monaten +check+

5 Wochen "Reparaturdauer" haben mit einem unreparierten Gerät geendet +check+

Klingt das nach gewollter Hinhaltetaktik? Ja. +check+

6 Monate ist die mindeste, gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht +check+

Selbst nach 7 Monaten zeigt sich gewöhnlich JEDER Händler noch kulant +check+

Manchmal auch nach 8 und mehr. Das nennt sich Kundenfreundlichkeit, bzw. Kundendienst +check+

Zufriedene Kunden empfehlen mich weiter, von daher ist es gut, wenn ich entgegenkommend bin +check+

Bin ich vom Kundendienst befreit wenn mein Geschäft am eingehen ist? Nein! +check+

Darf ich Garantiefälle verweigern, wenn mein Geschäft am eingehen ist? Nein! +check+

Und wenn mein Geschäft schon eingegangen ist? Ja, zwangsläufig. +check+

Trifft das hier zu? Nein. +check+

Sollte er sich mit seinem Fernseher nicht so ohne weiteres abspeisen lassen? Ja. +check+

Geht Dir meine Liste auf den Wecker?  +check+ |-D

Die meisten Kunden lassen sich auf eine langwierige Diskussion mit dem Händler nicht ein und genau damit rechnen die Händler. Sollen die Kunden doch selbst mit dem Hersteller herumkämpfen und sich um ein fehlerfreies Gerät kümmern. Diese "Ich habe das Geld für das verkaufte Gerät im Säckl, jetzt geht's mi nimmer an" Mentalität, die immer noch einige Händler zutage legen, ist absolut inakzeptabel und sollte dementsprechend auch von keinem Kunden toleriert werden.

Wenn die Kunden selbst schon soweit sind, in einem klaren Gewährleistungsfall mit Verzögerungen seitens des Händlers einen Hilfesuchenden mit "Was erwartest Du Dir eigentlich noch alles" zu bombardieren, wundert es mich kaum, daß die letzten Kundendienstresistenten Händler keine Anstalten zur Kooperation machen.
MfG, LLC
16.08.2006, 13:05 Uhr - Editiert von LLChris, alte Version: hier
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Re(3): MakroMarkt - keine Reperaturannahme mehr
17.08.2006, 08:26:51
Hi
Da ich (und vermutlich auch Du) nicht vor dem Gerät sitzen, sind wir beide auf Vermutungen angewiesen. Innerlich davon ausgehend habe ich festgestellt, dass es sich um Lochmaskenerwärmung handeln könnte und das mit geringerer Helligkeit und Kontrast bekämpft werden kann. Um es nun ausdrücklich festzuhalten, warum das dem Threadstarter doch helfen könnte: Hat vor zwei Monaten vielleicht jemand den Kontrast aufgedreht, weil es im Zimmer abends um Acht durchs Fenster noch heller leuchtete als im Frühjahr? Dann sollte man vielleicht den Kontrast wieder zurückdrehen - Analoges mit der Helligkeit. Das ist auch sicher der Lebensdauer der Leuchtschicht zuträglich.
Im übrigen hat der Threadstarter nicht von einer ED von 50% berichtet, bei einigermaßen erträglicher Einstellung wird das auch bei normalen Filmen nie sichtbar, nur bei extremen Helligkeiten, hellen Teletextflächen, Testbildern oder (Quasi)standbildern wie z.B. dem TW1- Wetterfernsehen. Auch ein Röhrentausch wird nichts wesentliches ändern, nicht einmal wenn man eine teure Röhre nimmt wird das verschwinden (Was technisch meist nicht geht, weil dann die Ablenkung, HV- und Steuerspannungen angepasst werden muss). Wenn es tatsächlich daran liegt, und er nicht bereit ist, eine der Röhre verträgliche Einstellung zu finden, hat er die die Farbunreinheit. Das ist undiskutierbarer Fakt.
Warum werden wohl die großen Röhrengeräte nie in direktem Sonnenlicht, sondern in einem Halbdunkel präsentiert? Damit die Helligkeits- und Kontrasteinstellungen trotz "schönem Bild" nicht zu extrem werden. Übrigens haben die großen Geräte diese Eigenschaft seit es sie gibt.
Wenn ich schon schreibe, dann auch gleich: ED ist in keiner "Norm" definiert. Es eine bezugslose, relative Maßeinheit und hat daher als Einheit 1 (bzw. 1/100, also Prozent). Sie kann also grundsätzlich auf beliebige Zeiten bezogen sein. Für Belastungsangaben bei Maschinen und Geräten ist daher neben der ED auch eine maximale Laufzeit mit ED=100 oder eine Bezugszeit zusätzlich anzugeben.
Gruß und *zirp*
GriLLe
--
Aus Fehlern wird man klug, darum ist einer nicht genug...
Ergänzung/Nachtrag: Da kam vielleicht nicht deutlich genug heraus, dass das Gerät in diesem Fall "Stand der Technik" ist, also keinen reparierbaren Defekt besitzt - vielleicht ein Grund, die Annahme zur Reparatur zu verweigern? ....


17.08.2006, 08:41 Uhr - Editiert von GriLLe, alte Version: hier
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