Re(6): MakroMarkt - keine Reperaturannahme mehr
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Re(6): MakroMarkt - keine Reperaturannahme mehr
16.08.2006, 21:53:43
Das ist vielleicht so, wie es die Arbeiterkammer gerne hätte. So ist es
definitiv nicht. Den Austausch kannst Du erst nach wiederholtem Fehlerschlag
der *TRÖT* verlagen.

DAS halte ich für definitiv falsch. Hier §932 ABGB:

Rechte aus der Gewährleistung

  § 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die
Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den
Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
  (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem
Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der
anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
  (3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist
und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu
bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu
berücksichtigen sind.
  (4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich
oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in
angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer
mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm
aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen
unzumutbar sind.

Ich lese da nichts von "mindestens 2mal". Wenn der Händler nicht in der Lage ist, in angemessener Frist den Mangel zu beseitigen, dann hat der Kunde wohl das Recht auf Wandlung. Um das definitiv abzuklären, würde ich hier halt unsere(n) Forumsjuristen um ein Statement bitten, ob ich hier auf dem Holzweg bin.
Und ich bezweifle nun wirklich, dass die AK in so einer Sache falsche Infos auf ihrer HP zur Verfügung stellt.

Das ist Wunschdenken ... vor allem bei den niedrigen Margen im Handel.

Ja und? Weiß ich als Kunde die Bilanzzahlen von jedem Händler wo ich einkaufe? Muss ich jetzt vor jedem Kauf beim KSV nachsehen, ob der Händler eh nicht knapp vor der Insolvenz steht?

Und die Größe des Fillialnetzes sagt gar nichts über die Bonität bzw.
Zahlungsfähigkeit des Händlers aus.

DAS ist schon klar. Aber ich muss auch nichts zwangläufig davon ausgehen, dass jeder Händler schon potentiell pleite ist.

lg
Cereal
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