Re: Achtung: 5 Jahre Toshiba-Garantie nicht bei digitrend!
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Achtung: 5 Jahre Toshiba-Garantie nicht bei digitrend!
25.08.2006, 22:02:56
hallo!

ich habe mir vor zirka 1,5 jahren bei digirend einen toshiba lcd-fernseher gekauft, bevor ich diesen bestellt habe, schickte ich noch per e-mail ein anfrage an digitrend, ob ich wenn ich bei digitrend kaufe genauso wie bei cosmos diese 5 jahresgarantie bekomme, mit der folgenden antwort: "Selbstverständlich erhalten Sie auch bei uns die angegebene 5 Jahresgarantie!"
den namen des mitarbeiters nennen ich hier natürlich nicht ;-)
leider musste ich den fernseher bereits nach einem tag zur reparatur bringen, wo mir gesagt wurde, dass ein fernseher der bei digitrend erstanden wurde, nur ein jahr garantie hat, das war natürlich eine hiobsbotschaft für mich, da ich das gerät ja hauptsächlich wegen der langen garantiezeit gekauft habe :-(
auf alle fälle wurde das gerät auch nochmal ein halbes jahr nach dem kauf repariert (wieder in garantie)
die letzte reparatur is gerade im laufen, bracht das gerät letzten freitag zu digitrend wo mir gesagt wurde, dass ich nur mal 40-50 euro zahlen muss um zu wissen was an dem gerät defekt ist und das obwohl mir 5 jahre garantie schriftlich per e-mail zugesagt wurden
digitrend hat sich bis jetzt auch nicht bereit erklärt mir finanziell entgegen zukommen

fazit: wenn ein händler falsche angaben zu einem produkt macht, nur damit der kunde es kauft, dann ist das GELÖSCHT!!!!

ich möchte eigentlich noch gar kein urteil über digitrend abgeben, weil die sache ja noch nicht ausgestanden ist, mit diesem posting möchte ich aber andere geizhals-user davon abhalten einen toshiba-fernseher unter der gleichen falschen annahme zu kaufen wie ich es getan habe

ich hoffe den einen oder anderen bei seiner kaufentscheidung geholfen zu haben

wenn es neuigkeiten zu meinem gerät gibt, dann werde ich dieses posting natürlich updaten

bis dann, frankenstone

30.08.2006, 23:36 Uhr - Editiert von AVS, alte Version: hier
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........... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (pal05 am 26.08.2006, 19:05:31)
............. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (pal05 am 27.08.2006, 11:57:08)
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Re: Achtung: 5 Jahre Toshiba-Garantie nicht bei digitrend!
26.08.2006, 23:19:06
Fällt die fehlende 5 Jahres Garantie  nicht unter Gewährleistung?

§ 922. (1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt,
leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also
dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder
einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder
der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.
  (2) Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu
beurteilen, was der Übernehmer auf Grund der über sie gemachten
öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers, vor
allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben,
erwarten kann; das gilt auch für öffentliche Äußerungen einer
Person, die die Sache in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt
hat oder die sich durch die Anbringung ihres Namens, ihrer Marke
oder eines anderen Kennzeichens an der Sache als Hersteller
bezeichnet. Solche öffentlichen Äußerungen binden den Übergeber
jedoch nicht, wenn er sie weder kannte noch kennen konnte, wenn sie
beim Abschluss des Vertrags berichtigt waren oder wenn sie den
Vertragsabschluss nicht beeinflusst haben konnten.


Fälle der Gewährleistung.

  § 923  ABGB  Wer also der Sache Eigenschaften beylegt, die sie nicht
hat, und die ausdrücklich oder vermöge der Natur des Geschäftes
stillschweigend bedungen worden sind; wer ungewöhnliche Mängel, oder
Lasten derselben verschweigt; wer eine nicht mehr vorhandene, oder
eine fremde Sache als die seinige veräußert; wer fälschlich vorgibt,
daß die Sache zu einem bestimmten Gebrauche tauglich; oder daß sie
auch von den gewöhnlichen Mängeln und Lasten frey sey; der hat, wenn
das Widerspiel hervorkommt, dafür zu haften.


könnte man unter  " Sache  Eigenschaft beilegt, die sie nicht hat"   vielleicht auch eine vom Verkäufer getroffene Aussage/ Zusage über das Bestehen einer 5 Jahresgarantie verstehen? bzw. handelt es sich gem § 922 Abs 2 überhaupt um eine Vertragsgemäße Leistung?

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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