leistungseschreibung von tele.ring - ich habe sie...
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leistungseschreibung von tele.ring - ich habe sie...
21.09.2006, 11:35:47
bin gestern am heimweg an einem telering shop vorbei gekommen... und da mich das thema wirklich interessiert hab ich mich getarnt als unschuldiger telering kunde nach der leistungsbeschreibung erkundigt...
nachdem ich erklärt hatte was das den sei und wenige telefonate später wurde ich mit folgender info ausgerüstet:

die leistungsbeschreibung ist kein dokument wie man wohl vermutet hätte, nein viel mehr besteht sie aus einer vielzahl von dokumenten.

die leistungsbeschreibung sind einfach alle folder und hp inhalte die von telering ausgegeben werden...



beziehen wir das ganze auf die sonderkündigungscausa...

afaik sind im vertrag eines telering nutzers nicht die dienste angeführt
des weiteren sind in den agbs auf der hp nicht die dienste angeführt
allerdings wird in den agbs auf die dienste verwiesen:

2.3 Die für die jeweiligen Dienste gültigen Leistungsbeschreibungen
und Tarife sind ebenfalls Bestandteil
des Vertrages.

3.1 tele.ring kann im Rahmen der technischen, betrieblichen
und wirtschaftlichen Erfordernisse AGB, Leistungsbeschreibungen
und Tarife ändern.

3.2 Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für
die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen
oder Tarife berechtigt den Kunden, den
Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der
Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung
für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.

3.3 Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen
und der Tarife werden durch Veröffentlichung im
Internet auf der Homepage von tele.ring unter
http://www.telering.at  kundgemacht. Der wesentliche Inhalt
der für den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden
Änderungen wird diesem mindestens ein Monat
vor In-Kraft-Treten in geeigneter Form mitgeteilt.


ziehe ich diverse flyer und die hp als Leistungsbeschreibung her stelle ich fest, das umts laut 2.3 wie in der leistungsbeschreibung angeführt vertragsbestandteil ist.
weiter stelle ich fest das in der leistungsbeschreibung (sowohl flyer als auch hp umts eintrag) nie von einer aktivierung oder nutzung geschrieben wurde.
daher stelle ich fest das umts für JEDEN telering kunden vertragsbestandteil war.

3.1 sagt aus das telering durchaus berechtigt ist diese leistungebeschreibung zu ändern, was telering auch mit august auf den flyern und september auf der hp gemacht hat.

3.3 sagt aus das diese änderung mindestens einem monat im voraus kundgemacht wird. das war nicht der fall.

3.2. sagt aus das der kunde kündigen darf, falls die änderung nicht nur zum vorteil war (was ja den tatsachen entspricht) das gnaze wird zwar bis zum eintreten der Änderung befristet... da aber telering gegen den punkt 3.3. der eigenen agb verstoßen hatte war das nicht möglich, und daher kann man imho in betracht ziehen das dies auch nach inkraftreten möglich ist. dieser punkt wird von telering ja auch in keinster weise bestritten.



Conclusio: Sollte ich nicht im telering shop angelogen geworden sein, wovon ich nicht ausgehen, ist jeder telering kunde zur sonderkündigung berechtigt.

die argumentation von telering mit freischalten und nutzen ist demnach einfach frei erfunden...

findet jemand in meiner argumentation ein haar in der suppe?

falls nicht wäre der fall doch theoretisch geklärt... was natürlich nicht heißt das telering darauf ohne weiteres eingeht... ;-)


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06.06.2004  Deutschland – Magyarország  0:2
19.06.2004  Latvija - Deutschland  0:0
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Re(4): leistungseschreibung von tele.ring - ich habe sie...
22.09.2006, 09:22:59
ist bei GSM-telefonieren ein fall von "mangelnder beschwer", weshalb die sokü
meiner meinung nach nicht geht, weil die UMTS-geschichte überhaupt keinen
konnex hat. ich kann mich ja nicht wegen etwas beschwert fühlen, was mich gar
nicht mal betrifft.


wie gesagt gefühlsmäßig gebe ich dir völlig recht.

nur wen man einen vertrag unterzeichnet, hat man einen güligen vertrag mit allen rechten und pflichten... und wenn telering nicht von gsm und umts nutzern großartig unterscheidet und saft es gibt nur telering nutzer und ihr könnt verwenden was ihr wollt, dann is das halt vertragsbestandteil. DAS ist der konnex. telering bietet allen umts an, ob sie es nutzen oder nicht, und jetzt auf einmal ist es weg... d.h. sie haben das angebot geändert, d.h. sie haben den vertrag geändert... ohne ein wirt zu sagen. und da tritt das recht vom kunden ein... da es ja vertragsbestandtil gewesen ist kann ich ja zu telering gegangen sein und mit der überlegung jederzeit umts nutzen zu können falls ich will... falls ich aber morgen will geht es nicht... warum? weil telering vertragsbestandteil geändert hat, was sie in dieser weise nicht dürfen.... mahcen sie es trotzdem erwächst mir ein SOKÜ recht... und um genau das geht es :-)

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Re(2): leistungseschreibung von tele.ring - ich habe sie...
25.09.2006, 10:36:09
die brennende frage ist und bleibt aber nicht, was eventuell theoretisch sein
könnte


geht nicht um theorie... wenn das keiner wiederlegen kann ist es praktisch so. ob telering ohne klage darauf eingeht ist natürlich Ihnen überlassen egal ob das wiederlegbar ist oder nicht.

worum es mir bei dem posting ging ist ganz einfach, dass telering anscheinend keine ahnung hat wie sie es mit den kunden aufnehmen sollen... denn was ich an korespondenz in diesem und in anderen foren mitbekommen haben, argumentiert tleering immer auf diesselbe weise:

*) es GIBT das sonderkündigungsrecht, aber nur für kunden bei denen umts vertragsbestandteil ist
*) vertragsbestandteil wird umts durch:
     a) umts freischalten
     b) umts nutzung
     c) umts freischalten und nutzen

nun ist weder die freischaltung noch die nutzung in einem vertrag in den agbs oder in der leistungsbeschreibung zu finden. (noch dazu gab es niemals eine freischaltung)

somit stellt mein posting in meinen augen einen wichtigen dominostein bei.

den vertrag und die agbs kann jeder telering kunden anschaun. aber die leistungsbeschreibung war das große misteriöse punkt... ob da wirklich etwas über umts drinnen steht... jetzt ist es so entweder bin ich im telering shop angelogen worden, oder aber das war die wahrheit was bedeuten würde das telering in all den briefen wo sie wie oben beschrieben argumentieren lügen.


das jemals ein kunde sie sokü wirklich kriegt ohne zu klagen glaube ich inzwischen nicht mehr. den sonst hätte es die längst gegeben... wenn telering bis jetzt nur gelogen hat werden die jetzt nicht aufeinmal grundlos umfallen?!



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Re(3): leistungseschreibung von tele.ring - ich habe sie...
25.09.2006, 11:14:10
1) du hast Recht, aber: keine(n) interessierts, ja nicht einmal mehr mich. Ist schließlich nicht mein höchstpersönliches Problem. Der schale Nachgeschmack bleibt aber im Gedächtnis.

2) Machttheorie Austin’s:. Gerechtigkeit: Autorität (Souverän) ist maßgebend, Inhalt unwichtig. Geltung: Befehl des Souverän, Inhalt ist unwichtig ... >:-)

3) ich lese die Postings von Gummientchen nicht mehr, muss meine zarten Nerven schonen.  >:-)

Nach einer neueren Formulierung wird in der Kranken- und Unfallversicherung unter Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher ...  verstanden" und wenn ich von Gummientchens Postings narrisch werd, würd ich einen Krankenstand haben. Da ich jedoch stets an das Staatssäckel denk erwäge ich das nicht. |-D

4) ich bin noch immer single ---- JUHUUU -----wer will eine narrische Querulantin ??? (Wien)

5) zusätzlich bestärkt mich dieser Artikel in meiner Ansicht zu Punkt 2)

http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=94959trz

"Moderne Prangermethoden

Ziel der Wirtschaftsauskunftsdienste ist längst nicht mehr die - legitime - Warnung vor überschuldeten Unternehmen und Einzelpersonen, sondern die Einrichtung eines mittelalterlichen Prangersystems mit modernen Mitteln.

Konsumenten, die irgendwann einmal "aufgefallen" sind und einem Unternehmen lästig wurden, sollen im Allgemeinen vom Zugang zum Wirtschaftsleben ausgeschlossen werden.

Sei es, weil wegen Leistungsmängeln eine Rechnung nicht vollständig, wegen Leistungsverzug nicht sofort bezahlt wurde, sei es weil Differenzen in der Vertragsauslegung bestehen oder sei es weil schlicht versucht wurde Gratisdienste zu verrechnen. Rasch wird ein Inkassobüro eingeschalten, rasch werden die Daten an Wirtschaftsauskunftsdienste weitergegeben.

Selbst offene Forderungen von weniger als einem Euro, beglichene Forderungen oder auch eingestellte Exekutionsverfahren dienen als Begründung für negative Bonitätseinträge.

Konsumenten sollen mundtot gemacht werden"

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