Re(2): leistungseschreibung von tele.ring - ich habe sie...
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leistungseschreibung von tele.ring - ich habe sie...
21.09.2006, 11:35:47
bin gestern am heimweg an einem telering shop vorbei gekommen... und da mich das thema wirklich interessiert hab ich mich getarnt als unschuldiger telering kunde nach der leistungsbeschreibung erkundigt...
nachdem ich erklärt hatte was das den sei und wenige telefonate später wurde ich mit folgender info ausgerüstet:

die leistungsbeschreibung ist kein dokument wie man wohl vermutet hätte, nein viel mehr besteht sie aus einer vielzahl von dokumenten.

die leistungsbeschreibung sind einfach alle folder und hp inhalte die von telering ausgegeben werden...



beziehen wir das ganze auf die sonderkündigungscausa...

afaik sind im vertrag eines telering nutzers nicht die dienste angeführt
des weiteren sind in den agbs auf der hp nicht die dienste angeführt
allerdings wird in den agbs auf die dienste verwiesen:

2.3 Die für die jeweiligen Dienste gültigen Leistungsbeschreibungen
und Tarife sind ebenfalls Bestandteil
des Vertrages.

3.1 tele.ring kann im Rahmen der technischen, betrieblichen
und wirtschaftlichen Erfordernisse AGB, Leistungsbeschreibungen
und Tarife ändern.

3.2 Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für
die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen
oder Tarife berechtigt den Kunden, den
Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der
Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung
für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.

3.3 Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen
und der Tarife werden durch Veröffentlichung im
Internet auf der Homepage von tele.ring unter
http://www.telering.at  kundgemacht. Der wesentliche Inhalt
der für den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden
Änderungen wird diesem mindestens ein Monat
vor In-Kraft-Treten in geeigneter Form mitgeteilt.


ziehe ich diverse flyer und die hp als Leistungsbeschreibung her stelle ich fest, das umts laut 2.3 wie in der leistungsbeschreibung angeführt vertragsbestandteil ist.
weiter stelle ich fest das in der leistungsbeschreibung (sowohl flyer als auch hp umts eintrag) nie von einer aktivierung oder nutzung geschrieben wurde.
daher stelle ich fest das umts für JEDEN telering kunden vertragsbestandteil war.

3.1 sagt aus das telering durchaus berechtigt ist diese leistungebeschreibung zu ändern, was telering auch mit august auf den flyern und september auf der hp gemacht hat.

3.3 sagt aus das diese änderung mindestens einem monat im voraus kundgemacht wird. das war nicht der fall.

3.2. sagt aus das der kunde kündigen darf, falls die änderung nicht nur zum vorteil war (was ja den tatsachen entspricht) das gnaze wird zwar bis zum eintreten der Änderung befristet... da aber telering gegen den punkt 3.3. der eigenen agb verstoßen hatte war das nicht möglich, und daher kann man imho in betracht ziehen das dies auch nach inkraftreten möglich ist. dieser punkt wird von telering ja auch in keinster weise bestritten.



Conclusio: Sollte ich nicht im telering shop angelogen geworden sein, wovon ich nicht ausgehen, ist jeder telering kunde zur sonderkündigung berechtigt.

die argumentation von telering mit freischalten und nutzen ist demnach einfach frei erfunden...

findet jemand in meiner argumentation ein haar in der suppe?

falls nicht wäre der fall doch theoretisch geklärt... was natürlich nicht heißt das telering darauf ohne weiteres eingeht... ;-)


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Re(2): leistungseschreibung von tele.ring - ich habe sie...
25.09.2006, 10:36:09
die brennende frage ist und bleibt aber nicht, was eventuell theoretisch sein
könnte


geht nicht um theorie... wenn das keiner wiederlegen kann ist es praktisch so. ob telering ohne klage darauf eingeht ist natürlich Ihnen überlassen egal ob das wiederlegbar ist oder nicht.

worum es mir bei dem posting ging ist ganz einfach, dass telering anscheinend keine ahnung hat wie sie es mit den kunden aufnehmen sollen... denn was ich an korespondenz in diesem und in anderen foren mitbekommen haben, argumentiert tleering immer auf diesselbe weise:

*) es GIBT das sonderkündigungsrecht, aber nur für kunden bei denen umts vertragsbestandteil ist
*) vertragsbestandteil wird umts durch:
     a) umts freischalten
     b) umts nutzung
     c) umts freischalten und nutzen

nun ist weder die freischaltung noch die nutzung in einem vertrag in den agbs oder in der leistungsbeschreibung zu finden. (noch dazu gab es niemals eine freischaltung)

somit stellt mein posting in meinen augen einen wichtigen dominostein bei.

den vertrag und die agbs kann jeder telering kunden anschaun. aber die leistungsbeschreibung war das große misteriöse punkt... ob da wirklich etwas über umts drinnen steht... jetzt ist es so entweder bin ich im telering shop angelogen worden, oder aber das war die wahrheit was bedeuten würde das telering in all den briefen wo sie wie oben beschrieben argumentieren lügen.


das jemals ein kunde sie sokü wirklich kriegt ohne zu klagen glaube ich inzwischen nicht mehr. den sonst hätte es die längst gegeben... wenn telering bis jetzt nur gelogen hat werden die jetzt nicht aufeinmal grundlos umfallen?!



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