Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
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Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
25.09.2006, 04:26:02
Hallo Leute!

Eine Info fuer allgemeine Haendler-Belange.
Da gibts ja die besonders gscheiten Exemplare die Kundenrechte an die Originalverpackung binden wollen, nun hat ein Gericht durchgegriffen. Zwar in Deutschland, die Grundabsicht wird in Austria aber nicht unaehnlich sein.

http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=11144&mode=thread&order=0&thold=0
Verbraucherschutz setzt Änderung von AGB-Klauseln bei T-Online durch


"...
Zudem ging es um eine Klausel, die den Kunden verpflichten sollte, Rücksendungen in der Originalverpackung, samt Innenverpackung und Antistatikhülle durchzuführen. Damit werde das Rückgaberecht des Kunden unzulässig eingeschränkt, urteilte das Gericht. Nach Angaben des Verbraucherschutzes werfen viele Kunden die Originalverpackung weg, was auch rechtmäßig ist und hätten nach dieser Klausel ihr Rückgaberecht verwirkt."




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Zum Drueberstreuen gleich noch was:
http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=11244&mode=thread&order=0&thold=0
Stiftung Warentest rügt Elektronikmärkte - nur Expert mit "Gut"

"Die Stiftung Warentest hat den deutschen Elektronikfachmärkten ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt.

Als einziger bundesweit vertretener Markt erhielt Expert ein "Gut" für die Beratung beim Kauf, berichtet die Stiftung in der kommenden Ausgabe des Magazins "Test" (Oktober). Die Prüfer hatten die Beratungsleistung der Verkäufer von Unterhaltungselektronik bei fünf bundesweit vertretenen Elektronikmärkten und zwei Kaufhäusern untersucht.

Dabei stellte sich heraus, dass die Verkäufer in jedem dritten Fall auf die Fragen nach einer passenden Digitalkamera, einem Notebook oder einem hochauflösenden Fernseher keine Lösung oder nur eine mit deutlichen Mängeln parat hatten. Bei ProMarkt und MediMax reichte es trotz des freundlichen Verkaufspersonals nur für ein "ausreichendes" Qualitätsurteil, weil Kundenprobleme nur unzureichend gelöst wurden und das Fachwissen nicht tief genug war.

Wer sich bei den Fachmärkten auf Slogans wie "Geiz ist geil" oder "echte Tiefpreise" verlässt, zahlt nach Einschätzung der Stiftung Warentest mehr als er müsste: So fanden die Tester einen LCD-Flachfernseher von Philips einmal für 879 Euro, bei anderen Anbietern kostete er dagegen stolze 1.150 Euro."


Kurz gesagt, die "Fachberater" von MM's und Konsorten stellen in ihrem Mutterland Deutschland in Summe gesehen auch keine wirklichen Geistesgroessen dar :-)

Das wars dann wieder,
Tschuess, hctec.

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Re(4): Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
26.09.2006, 14:41:02
Ja, weil ich dazu in der Lage bin!

Geh mal in dich und ueberlege welch unheimliche Menge Arroganz in dieser Aussage liegt ...

Ausserdem haben wir DE und AT unterschiedliche Rechtsgebung und -sprechung!

Und darum nimmst du jedem Nicht-Deutschen die Moeglichkeit darueber zu diskutieren, denn Fakt ist, in das DE-Unterforum verirren sich nur wenige ATs.
Der Sachverhalt an sich kommt ja auch bei AT-Haendlern vor und egal ob das Urteil in Argentinien oder sonstwo gesprochen wurde, man darf sich ja hoffentlich auch in Austria darueber Gedanken machen und mit anderen austauschen.

Deine Argumente moegen zum Teil berechtigt sein, aber die feine englische waere gewesen, mir mittels PM oder direkt im Thread die Moeglichkeit zu geben, gegen deine Ansichten zu argumentieren denn ich wusste genau warum ich den Thread im AT-Unterforum gepostet habe. Anfangs ueberlegte ich noch, am Ende des Postings ein PS mit "Bitte nicht verschieben" reinzuschreiben, doch ich hielt die Mods im GH-Forum fuer erwachsen genug, den Thread vorher genau zu lesen und meine Absicht zu erkennen.
Stell dir vor, mit mir kann man reden und vielleicht haette ich dir letztlich Recht gegeben oder eine andere Loesung gefunden - gemeinsam mit dir.

Statt dessen verhaeltst du dich wie der Herrschende zum Untertan und faellst deine Entscheidung aus einer Laune heraus. Ich hoffe, im Reallife ueberlegst du vorher, wiegst Meinungen vorher ab und laesst deinem Gegenueber auch die Moeglichkeit seine Sicht darzulegen. In einem anonymen Internetforum ist es dagegen sehr einfach, den Koenig heraus haengen zu lassen.

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Re(4): Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
28.09.2006, 12:34:16
Du solltest mal, nur um den Aufwand, den keiner ersetzt, testen, wie
(großteils) unmöglich es ist, eine neue OVP für ein Produkt aufzutreiben.

Anfrage beim Hersteller/Distributor, Antwort daß es keine gibt, damit Verkauf als reduzierte Retourware. Wahnsinniger Aufwand, hast natürlich völlig recht. Und wenn Du glaubst, daß irgendein Händler mehr macht, dann bist Du hoffnungslos naiv.

Nach diesem teuren Aufwand kann - wieder mit Nerven- und Zeit-Verschleiss - um das Nutzungsentgelt gestritten werden.

Oh ja, im Normalfall entbrennt dann ein erbitterter Streit. Der Händler zieht die Wertminderung (nicht das Nutzungsentgelt, das gibt es nicht) ab und der Kunde beschwert sich, was der Händler abwiegelt, woraufhin der Kunde zähneknirschend aufgibt... läuft genauso wie die ganzen Fälle in denen ein Kunde eigentlich im Recht ist, wegen des geringen Warenwertes aber den Gang zum Anwalt scheut.

Danach gibt es dann für den Händler noch einen netten Trhead unter dem Tietel "Abzug nach Rücktritt: Schlachtet diese gemeine Sau!".

Wofür der Poster hier kräftig zurechtgestutzt wird... und mit Idioten als Kunden muß man leben... meistens bezahlen einem diese Idioten ja anstandslos den Lebensunterhalt.

Und das alles hat dem Händler nach Deiner Meinung nicht geschadet...

Klar, ist ein unglaublicher Schaden, daß der Händler seine Arbeit machen und am Ende noch mit dem Kunden reden muß. Das Leben besteht nicht nur aus eitel Sonnenschein, wenn man als Händler die negativen Seiten nicht verkraften kann, dann soll man es bleiben lassen.

Gruß, Jogy

28.09.2006, 12:38 Uhr - Editiert von Jogy, alte Version: hier
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Re(5): Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
28.09.2006, 16:04:55
Anfrage beim Hersteller/Distributor, Antwort daß es keine gibt, damit Verkauf
als reduzierte Retourware. Wahnsinniger Aufwand, hast natürlich völlig recht.
Und wenn Du glaubst, daß irgendein Händler mehr macht, dann bist Du
hoffnungslos naiv.

Ich denke, dass ich im Gegensatz zu Dir wenigsten weiss, was wie läuft. ;) Einer der Vorteile, wenn man Händler als Kunden hat. Eine relevante Antwort, wenn Du überhaupt eine haben willst, kannst von Deinem Distri-Betreuer mal sowieso vergessen. Aber er "kümmert sich drum". Du darfst dann zehnmal nachtelefonieren (ich weiss, alles kein Aufwand), um dann den Hut draufzuhauen.

Als nächstes wäre das Teil dann begrapscht und ohne Verpackung zu verkaufen. Ich wünsche Dir mal drei Monate als Händler, der Du so ein Teil an den/die Mann/Frau zu verkaufen suchst. Egal, zu welchem Preis. Geh dabei ruhig von einer Grafikkarte aus, das wäre ein häufig vorkommendes Teil. Und wenn der "Kunde" die Originalverpackung weggeworfen hat, gibt es im Regelfall auch keine Anleitung mehr, die Treiber-CD ist leider auch "verschwunden"...

nicht das Nutzungsentgelt, das gibt es nicht

Ich denke diese Meinung lässt sich durch ein Zitat aus dem Fernabsatzgesetz schnell widerlegen:
...und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen;


Aber diese Diskussion ist derzeit ohnehin ohne Nährwert: Das Urteil liegt mittlerweile schon ein paar Monate zurück und ist noch nicht rechtskräftig - was bedeutet, dass wahrscheinlich noch einige Instanzen ihren Senf abgeben werden. DANACH können wir uns weiter unterhalten.

Weiters richtet sich das Urteil in seiner derzeit vorliegenden Form nicht gegen die Praxis, Ware in der Originalverpackung zu retournieren. Der Hintergrund ist ein anderer. Auch das können wir diskutieren - wenn mal ein rechtkräftiges Urteil vorliegt.

Derzeit ist das alles noch warme Luft.

GrummelGrumpf
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Re(6): Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
28.09.2006, 17:26:23
Ich denke, dass ich im Gegensatz zu Dir wenigsten weiss, was wie läuft. ;)
Einer der Vorteile, wenn man Händler als Kunden hat. Eine relevante Antwort,
wenn Du überhaupt eine haben willst, kannst von Deinem Distri-Betreuer mal
sowieso vergessen. Aber er "kümmert sich drum". Du darfst dann zehnmal
nachtelefonieren (ich weiss, alles kein Aufwand), um dann den Hut
draufzuhauen.

Mag sein. Nur mit der Anfrage hat der Händler seiner Schadensminderungspflicht genüge getan. Er muß nicht auf Teufel komm raus versuchen, eine Originalverpackung aufzutreiben, er muß es nur überhaupt versuchen.

Als nächstes wäre das Teil dann begrapscht und ohne Verpackung zu verkaufen.
Ich wünsche Dir mal drei Monate als Händler, der Du so ein Teil an den/die
Mann/Frau zu verkaufen suchst. Egal, zu welchem Preis. Geh dabei ruhig von
einer Grafikkarte aus, das wäre ein häufig vorkommendes Teil. Und wenn der
"Kunde" die Originalverpackung weggeworfen hat, gibt es im Regelfall auch
keine Anleitung mehr, die Treiber-CD ist leider auch "verschwunden"...

Wenn der Händler nicht fähig ist Ebay zu bedienen, dann wünsche ich ihm die 3 Monate wirklich.

Ich denke diese Meinung lässt sich durch ein Zitat aus dem Fernabsatzgesetz
schnell widerlegen:

Könnte das ein Zitat aus dem österreichischen Gesetzestext sein?

Im deutschen Gesetz schaue (welches im konkreten Fall anzuwenden ist), dann sind §346 und §357 (3) BGB maßgeblich - und in denen kann ich das Wort "Nutzungsentgelt" irgendwie nicht finden.

Gruß, Jogy

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