Re(4): Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
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Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
25.09.2006, 04:26:02
Hallo Leute!

Eine Info fuer allgemeine Haendler-Belange.
Da gibts ja die besonders gscheiten Exemplare die Kundenrechte an die Originalverpackung binden wollen, nun hat ein Gericht durchgegriffen. Zwar in Deutschland, die Grundabsicht wird in Austria aber nicht unaehnlich sein.

http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=11144&mode=thread&order=0&thold=0
Verbraucherschutz setzt Änderung von AGB-Klauseln bei T-Online durch


"...
Zudem ging es um eine Klausel, die den Kunden verpflichten sollte, Rücksendungen in der Originalverpackung, samt Innenverpackung und Antistatikhülle durchzuführen. Damit werde das Rückgaberecht des Kunden unzulässig eingeschränkt, urteilte das Gericht. Nach Angaben des Verbraucherschutzes werfen viele Kunden die Originalverpackung weg, was auch rechtmäßig ist und hätten nach dieser Klausel ihr Rückgaberecht verwirkt."




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Zum Drueberstreuen gleich noch was:
http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=11244&mode=thread&order=0&thold=0
Stiftung Warentest rügt Elektronikmärkte - nur Expert mit "Gut"

"Die Stiftung Warentest hat den deutschen Elektronikfachmärkten ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt.

Als einziger bundesweit vertretener Markt erhielt Expert ein "Gut" für die Beratung beim Kauf, berichtet die Stiftung in der kommenden Ausgabe des Magazins "Test" (Oktober). Die Prüfer hatten die Beratungsleistung der Verkäufer von Unterhaltungselektronik bei fünf bundesweit vertretenen Elektronikmärkten und zwei Kaufhäusern untersucht.

Dabei stellte sich heraus, dass die Verkäufer in jedem dritten Fall auf die Fragen nach einer passenden Digitalkamera, einem Notebook oder einem hochauflösenden Fernseher keine Lösung oder nur eine mit deutlichen Mängeln parat hatten. Bei ProMarkt und MediMax reichte es trotz des freundlichen Verkaufspersonals nur für ein "ausreichendes" Qualitätsurteil, weil Kundenprobleme nur unzureichend gelöst wurden und das Fachwissen nicht tief genug war.

Wer sich bei den Fachmärkten auf Slogans wie "Geiz ist geil" oder "echte Tiefpreise" verlässt, zahlt nach Einschätzung der Stiftung Warentest mehr als er müsste: So fanden die Tester einen LCD-Flachfernseher von Philips einmal für 879 Euro, bei anderen Anbietern kostete er dagegen stolze 1.150 Euro."


Kurz gesagt, die "Fachberater" von MM's und Konsorten stellen in ihrem Mutterland Deutschland in Summe gesehen auch keine wirklichen Geistesgroessen dar :-)

Das wars dann wieder,
Tschuess, hctec.

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Re(4): Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
26.09.2006, 14:41:02
Ja, weil ich dazu in der Lage bin!

Geh mal in dich und ueberlege welch unheimliche Menge Arroganz in dieser Aussage liegt ...

Ausserdem haben wir DE und AT unterschiedliche Rechtsgebung und -sprechung!

Und darum nimmst du jedem Nicht-Deutschen die Moeglichkeit darueber zu diskutieren, denn Fakt ist, in das DE-Unterforum verirren sich nur wenige ATs.
Der Sachverhalt an sich kommt ja auch bei AT-Haendlern vor und egal ob das Urteil in Argentinien oder sonstwo gesprochen wurde, man darf sich ja hoffentlich auch in Austria darueber Gedanken machen und mit anderen austauschen.

Deine Argumente moegen zum Teil berechtigt sein, aber die feine englische waere gewesen, mir mittels PM oder direkt im Thread die Moeglichkeit zu geben, gegen deine Ansichten zu argumentieren denn ich wusste genau warum ich den Thread im AT-Unterforum gepostet habe. Anfangs ueberlegte ich noch, am Ende des Postings ein PS mit "Bitte nicht verschieben" reinzuschreiben, doch ich hielt die Mods im GH-Forum fuer erwachsen genug, den Thread vorher genau zu lesen und meine Absicht zu erkennen.
Stell dir vor, mit mir kann man reden und vielleicht haette ich dir letztlich Recht gegeben oder eine andere Loesung gefunden - gemeinsam mit dir.

Statt dessen verhaeltst du dich wie der Herrschende zum Untertan und faellst deine Entscheidung aus einer Laune heraus. Ich hoffe, im Reallife ueberlegst du vorher, wiegst Meinungen vorher ab und laesst deinem Gegenueber auch die Moeglichkeit seine Sicht darzulegen. In einem anonymen Internetforum ist es dagegen sehr einfach, den Koenig heraus haengen zu lassen.

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