Re(4): Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
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Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
25.09.2006, 04:26:02
Hallo Leute!

Eine Info fuer allgemeine Haendler-Belange.
Da gibts ja die besonders gscheiten Exemplare die Kundenrechte an die Originalverpackung binden wollen, nun hat ein Gericht durchgegriffen. Zwar in Deutschland, die Grundabsicht wird in Austria aber nicht unaehnlich sein.

http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=11144&mode=thread&order=0&thold=0
Verbraucherschutz setzt Änderung von AGB-Klauseln bei T-Online durch


"...
Zudem ging es um eine Klausel, die den Kunden verpflichten sollte, Rücksendungen in der Originalverpackung, samt Innenverpackung und Antistatikhülle durchzuführen. Damit werde das Rückgaberecht des Kunden unzulässig eingeschränkt, urteilte das Gericht. Nach Angaben des Verbraucherschutzes werfen viele Kunden die Originalverpackung weg, was auch rechtmäßig ist und hätten nach dieser Klausel ihr Rückgaberecht verwirkt."




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Zum Drueberstreuen gleich noch was:
http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=11244&mode=thread&order=0&thold=0
Stiftung Warentest rügt Elektronikmärkte - nur Expert mit "Gut"

"Die Stiftung Warentest hat den deutschen Elektronikfachmärkten ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt.

Als einziger bundesweit vertretener Markt erhielt Expert ein "Gut" für die Beratung beim Kauf, berichtet die Stiftung in der kommenden Ausgabe des Magazins "Test" (Oktober). Die Prüfer hatten die Beratungsleistung der Verkäufer von Unterhaltungselektronik bei fünf bundesweit vertretenen Elektronikmärkten und zwei Kaufhäusern untersucht.

Dabei stellte sich heraus, dass die Verkäufer in jedem dritten Fall auf die Fragen nach einer passenden Digitalkamera, einem Notebook oder einem hochauflösenden Fernseher keine Lösung oder nur eine mit deutlichen Mängeln parat hatten. Bei ProMarkt und MediMax reichte es trotz des freundlichen Verkaufspersonals nur für ein "ausreichendes" Qualitätsurteil, weil Kundenprobleme nur unzureichend gelöst wurden und das Fachwissen nicht tief genug war.

Wer sich bei den Fachmärkten auf Slogans wie "Geiz ist geil" oder "echte Tiefpreise" verlässt, zahlt nach Einschätzung der Stiftung Warentest mehr als er müsste: So fanden die Tester einen LCD-Flachfernseher von Philips einmal für 879 Euro, bei anderen Anbietern kostete er dagegen stolze 1.150 Euro."


Kurz gesagt, die "Fachberater" von MM's und Konsorten stellen in ihrem Mutterland Deutschland in Summe gesehen auch keine wirklichen Geistesgroessen dar :-)

Das wars dann wieder,
Tschuess, hctec.

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Re(4): Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
28.09.2006, 12:34:16
Du solltest mal, nur um den Aufwand, den keiner ersetzt, testen, wie
(großteils) unmöglich es ist, eine neue OVP für ein Produkt aufzutreiben.

Anfrage beim Hersteller/Distributor, Antwort daß es keine gibt, damit Verkauf als reduzierte Retourware. Wahnsinniger Aufwand, hast natürlich völlig recht. Und wenn Du glaubst, daß irgendein Händler mehr macht, dann bist Du hoffnungslos naiv.

Nach diesem teuren Aufwand kann - wieder mit Nerven- und Zeit-Verschleiss - um das Nutzungsentgelt gestritten werden.

Oh ja, im Normalfall entbrennt dann ein erbitterter Streit. Der Händler zieht die Wertminderung (nicht das Nutzungsentgelt, das gibt es nicht) ab und der Kunde beschwert sich, was der Händler abwiegelt, woraufhin der Kunde zähneknirschend aufgibt... läuft genauso wie die ganzen Fälle in denen ein Kunde eigentlich im Recht ist, wegen des geringen Warenwertes aber den Gang zum Anwalt scheut.

Danach gibt es dann für den Händler noch einen netten Trhead unter dem Tietel "Abzug nach Rücktritt: Schlachtet diese gemeine Sau!".

Wofür der Poster hier kräftig zurechtgestutzt wird... und mit Idioten als Kunden muß man leben... meistens bezahlen einem diese Idioten ja anstandslos den Lebensunterhalt.

Und das alles hat dem Händler nach Deiner Meinung nicht geschadet...

Klar, ist ein unglaublicher Schaden, daß der Händler seine Arbeit machen und am Ende noch mit dem Kunden reden muß. Das Leben besteht nicht nur aus eitel Sonnenschein, wenn man als Händler die negativen Seiten nicht verkraften kann, dann soll man es bleiben lassen.

Gruß, Jogy

28.09.2006, 12:38 Uhr - Editiert von Jogy, alte Version: hier
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