Re(2): Frage zur StVO Kreuzung Währinger Straße / Ring
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Re(2): Frage zur StVO Kreuzung Währinger Straße / Ring
02.10.2006, 13:23:06
Hmm also für mich ist der Auszug aus der StVO viel zu schwammig und interpretabel um den konkreten Fall zu klären.

Ich glaube nämlich, dass in diesem Fall nur die Abbiegespuren als "... der vor dem Einbiegen befahren wurde ..." zählen.
Soll heißen, der auf dem 1. Abbiegestreifen muss auf den 1. Fahrstreifen des Rings und der auf dem 2. Abbiegestreifen muss auf den 2. Fahrstreifen des Rings. (Das immer rechts begonnen wird mit dem Zählen scheint ja eh keiner anzuzweifeln)

Was mich in meiner Meinung bestärkt ist die Tatsache, dass dies immer anwendbar wäre. (solange es nicht mehr Abbiegespuren als Spuren nach dem Abbiegen gibt ;-) )
Dahingegen würde deine Interpretation nicht mehr funktionieren, wenn die Währingerstraße Richtung Stadtzentrum vierspurig wäre (2 Geradeaus und 2 Abbiegespuren) denn laut deiner Aussage müßte dann der von der linken Abbiegespur auf den Straßenbahnschienen fahren da der Ring ja nur 3 Spuren hat.
Oder habe ich dich mißverstanden?

Noch eine Situation wo ich mit deiner Interpretation Schiffbruch erleiden würde ist zum Beispiel wenn ich vom Franz-Josefs-Kai bei der Urania links abbiege, die Abbiegespur ist glaube ich der 5. Fahrstreifen am Kai und danach (auf der mir jetzt namentlich nicht bekannten Brücke) gibt es glaube ich nur noch 2 oder 3 Spuren (eher 3).

greets
Blimp :-)

02.10.2006, 13:30 Uhr - Editiert von Blimp, alte Version: hier
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